Hallo Leute,
ich habe folgendes, großes Problem:
werde Freitag geschieden. Ich habe zur Zeit noch die türkische Staatsbürgerschaft, meine noch-Frau hat die deutsche.
In ca. 4 Wochen werde ich zur deutschen Staatsbürgerschaft übertreten, dabei wird mein Personenstandsregister in der Türkei geschlossen.
Mein letzter Status dort wird sein: verheiratet. Aber sie wird geschlossen. Man müsste das Gerichtsurteil in der Türkei auch bekannt machen lassen, dazu müsste meine noch-Frau 'mitmachen', d.h. sie müsste einem Anwalt in der Türkei eine Vollmacht geben und sich also einverstanden erklären. Das möchte sie aber nicht. Und so würde es 1-2 Jahre dauern bis das auch dort geregelt ist.
Wir haben keine Kinder und die Ehe wird in gegenseitigem Einverständnis geschieden.
Dann möchte ich in ca. 3 Monaten in der Türkei eine Türkin heiraten. Ich habe gelesen, dass türkische Bürger und Ausländer in der Türkei nur vor den türkischen Behörden heiraten können.
Was wird passieren? Kann es sein, dass die türkischen Behörden meine eigentlich und tatsächlich schon geschlossene Akte wieder auskramen und mir die Heirat verwehren??? Oder kann ich dort als deutscher tortzdem heiraten?
Ich brauche dringend Hilfe, ich bin am Rande der Verzweiflung...