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Legalisierung der Heirat in Dänemark (Gelesen: 1.013 mal)
Tirann
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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13.06.2006 um 18:25:33
 
Hallo an alle,
ich habe folgende Frage:

Mein Mann und ich haben in Dänemark geheiratet. Mit einem Touristenvisum.
Anschließend sind wir zum Standesamt gegeangen, dort wurde uns gesagt, dass die Heirat legalisiert und überprüft werden muss, nach 2 Wochen würden wir die Urkunde und das Familienbuch bekommen.

Anschließend sind wir zum Ausländeramt gefahren, da sein Visum kurz vor Ablauf war. Es ist anstandslos verlängert worden, durch eine Fiktionsbescheinigung. Sein Ausweis wurde einbehalten, die ganze Sache müsse erst überprüft werden. Da das Einreise Visum falsch war und wir in Dänemark ziemlich schnell geheiratet haben, ist mein Mann (der in seinem Heimatland auch noch was zu erledigen hatte) wieder ausgereist und will mit dem richtigen Familienvisum zurückkommen. Die AB war kooperativ und meinte es wäre kein Problem und ginge sehr schnell....

Als ich heute beim Standesamt angerufen habe, wurde mir gesagt, dass die Urkunde noch nicht vorliegt, da die AB noch prüfen müsste??
Zwischendurch hatte die AB hier angerufen und nachgefragt ob mein Mann schon mal hier gewesen wäre, sie hätten einen Mann mit dem gleichen Namen im Bestand, aber anderes Geburtsdatum. Was hat das jetzt zu bedeuten? Ist das der normale Vorgang?

Grüsse
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Tirann
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 16.06.2006 um 18:24:32
 
Danke für die vielen Antworten Laut lachend.


Neuer Anlauf:
So wie ich das hier verfolgt habe, mit der Dänemark Heirat, dürfte bzw müsste die Eheschließung hier anerkannt werden.

Was hat denn die AB mit dem Standesamt zu tun? Die kommt doch erst beim Familienvisum an die Reihe, oder?

Grüsse
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