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baby-namensänderung-paradoxum-HILFE (Gelesen: 1.108 mal)
Jürgen4Cameroonian
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Beiträge: 19

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Staatsangehörigkeit: Jürgen,männlich,34J,deutsch
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13.06.2006 um 16:35:55
 
Hallo

Folgende Situation: (Namen sind nicht echt)

Mann,Kameruner:richtiger Name "Hund Katze Pferd",
Aliasidentität "Katze Hund"
(richtiger Nachname wurde also bei der Aliasidentität weggelassen,Vornamen vertauscht)
hat ein Kind mit einer deutschen Staatsangehörigen.
Die beiden kamen auf die Schnapsidee Schockiert/Erstaunt(da sie ja dummerweise davon ausgingen das die falschen Papiere akzeptiert werden) ihrem Kind doch einfach mal den Familiennamen des Mannes als Zweitnamen zu geben,so hieß das Kind dann "Paul PFERD Buttermilch" (Buttermilch der Familienname Mutter)

Nun sind die "Katze Hund" Papiere falsch,Aliasidetität niedergelegt,und er trägt wieder den richtigen Namen "Hund Katze Pferd". Augenrollen

DAS PROBLEM:
Das Paar möchte gerne heiraten,die Frau den Familienname des Mannes annehmen,doch automatisch wird das Kind ja auch dann den Familiennamen des Mannes annehmen,welcher aber schon sein Zweitname ist...
Also...
"Paul PFERD Buttermilch",Buttermilch fällt weg und heraus kommt:
Paul Pferd Pferd. Schockiert/Erstaunt Laut lachend

(Hoffe es war nicht zu kompliziert)

Wahnsinn oder?Ich musste auch erstmal herzlich grinsen und dreimal nachfragen...
Naja,nun meine Fragen:
Kann man einen der "Pferd"-Namen STREICHEN?
Eine Namensänderung ist laut der Standesbeamten nicht möglich(zuviel Papierkram,unter einen Lebensjahr ginge es besser,die neuen Papiere des Mannes wurde noch nicht überprüft usw)
,das Kind solle doch einfach Paul Pferd Pferd heissen... ob man einen der Namen streichen lassen kann,wusste sie nicht...

Weiß das jemand von euch? kann man einen Zweitnamen streichen lassen?

Liebe Grüße,
Jürgen

PS:Nein,die Namen sind nicht echt Laut lachend
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 13.06.2006 um 20:39:40
 
Hallo,

das Kindchen wird wohl weiter Paul Pferd Pferd heißen, woran seine Erzeuger selbst schuld sind.  Es sei denn diese wählen nach der Eheschließung den Ehenamen Buttermilch Zwinkernd

In Betracht kämen zwei Wege:

- öffentlich rechtliche Namensänderung nach § 10 iVm § 3 NamÄndG,

- Berichtigung des Geburtseintrages nach § 47 PStG.

Öffentlich-rechtliche Namensänderung scheitert m.E. bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres daran, dass die  NamÄndVwV da restriktv bestimmt, dass nur schwerwiegende Gründe aus Sicht des Kindeswohls eine NÄ erforderlich machen müssen. Weil das Kind kaum diese Erforderlichkeit begründen kann (rein altersmäßig unmöglich) wirds erstmal nix werden.

Ob eine Unrichtigkeit des Geburtseintrages vorliegt, wage ich auch zu bezweifeln, da es erklärter Elternwille war, auf welchen mittlerweile die gesamte Rechtsrechung der Personenstandsgerichte einschl. des BVerfG abstellt.
Danach soll eine Kontrolle des Staates bei der Vornamenswahl nur noch bei "eklatanter Gefährdung des Kindeswohls" zulässigsein -so das BVerfG sinngmäß in der Entscheidung zum Vornamen "Anderson" und das OLG Frankfurt sinngemäß iin der Entscheidung zum Vornamen "Birkenfeld". Morgen kann ich bei interesse die Az und die Fundstellen nachliefern.

Weil die Kontrolle des Staates nicht opportun war, und der erklärte Elternwille hinreichend deutlich wurde, sehe ich keine Chance für ein Berichtigungsverfahren nach § 47 PStG Zwinkernd


Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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