Einleitung:
Meine Lebensgefährtin beabsichtigt wiedermal Familienangehörige aus Vietnam einzuladen. Diese waren teilweise schon mehrmals hier, nicht immer mit einem Schengener-Visum von der deutschen Botschaft ausgestellt - da wir festgestellt haben, wurden die Familienangehörigen von italinischen Bekannten (kein Verwandschaftsverhältnis !) eingeladen, die Visaerteilung war stressfreier
Nochmal: sie waren aber auch schon mit einem "deutschen" Schengerer Visum hier.
In Erinnerung des damaligen Ablaufs, bei der AHB - sie war damals noch hier im Ort - die Formulare abgeholt, ausgefüllt bei der AHB abgegeben und unterschrieben, bin ich also heute zur AHB gefahren, sie befindet sich jetzt im Kreisgebiet zusammengefasst in einer anderen Stadt (50 km hin + 50 km zurück) um die Formulare für die Verpflichtungserklärung abzuholen.
Dort war aber nix mit Abholung - die Formulare werden nicht (MEHR) herausgegeben, müssen dort ausgefüllt werden ! Mein Ärger war groß: 100 km umsonst + Zeit ! Auf mein Nachstossen wurde mir ein Dokument/Anordnung (irgend was mit bundeseinheitlicher Durchsetzung - o.ä.) datiert auf 1998 vorgelegt wo sinngemäß im Text steht: Es
sollte vermieden werden die Formulare für die Verpflichtungserklärung aus Haus zu geben. Die fett-hervorgerufenen Wörter standen wortwörtlich drin !
"sollte vermieden" werden heisst nach meiner deutschen Interpretation: Nicht gleichzusetzen mit "es ist unzulässig, es ist verboten, man darf nicht ....."
Fragen:
1. Ist es tatsächlich unzulässig, daß mir die Behörde dieses Formular zum Ausfüllen mit nach Hause gibt ?
2. Auf der Info4alien-HP habe ich zur Verpflichtungserklärung
- a) ein PDF-Dokument gefunden. Kann ich mir das ausdrucken, ausfüllen und abgeben ?
- b) gibt es dort den Hinweis TAX-Vordruck ! Was ist ein Tax-Vordruck !
kim-hoan
Hätte ich es vorher gewußt hätte ich nicht Sprit und Zeit vergeutest, aber auch nach 1998 habe ich von der gleichen Behörde diese Formulare früher mit ausser Haus bekommen ....