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Verpflichtungserklärung - Frust brginnt schon vor (Gelesen: 1.896 mal)
Kim-Hoan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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13.06.2006 um 15:22:06
 
Einleitung:
Meine Lebensgefährtin beabsichtigt wiedermal Familienangehörige aus Vietnam einzuladen. Diese waren teilweise schon mehrmals hier, nicht immer mit einem Schengener-Visum von der deutschen Botschaft ausgestellt - da wir festgestellt haben, wurden die Familienangehörigen von italinischen Bekannten (kein Verwandschaftsverhältnis !) eingeladen, die Visaerteilung war stressfreier Durchgedreht

Nochmal: sie waren aber auch schon mit einem "deutschen" Schengerer Visum hier.
In Erinnerung des damaligen Ablaufs, bei der AHB - sie war damals noch hier im Ort - die Formulare abgeholt, ausgefüllt bei der AHB abgegeben und unterschrieben,  bin ich also heute zur AHB gefahren, sie befindet sich jetzt im Kreisgebiet zusammengefasst in einer anderen Stadt (50 km hin + 50 km zurück) um die Formulare für die Verpflichtungserklärung abzuholen.

Dort war aber nix mit Abholung - die Formulare werden nicht (MEHR) herausgegeben, müssen dort ausgefüllt werden ! Mein Ärger war groß: 100 km umsonst + Zeit ! Auf mein Nachstossen wurde mir ein Dokument/Anordnung (irgend was mit bundeseinheitlicher Durchsetzung - o.ä.) datiert auf 1998 vorgelegt wo sinngemäß im Text steht: Es sollte vermieden werden die Formulare für die Verpflichtungserklärung aus Haus zu geben.  Die fett-hervorgerufenen Wörter standen wortwörtlich drin !
"sollte vermieden" werden  heisst nach meiner deutschen Interpretation: Nicht gleichzusetzen mit "es ist unzulässig, es ist verboten, man darf nicht ....."

Fragen:
1. Ist es tatsächlich unzulässig, daß mir die Behörde dieses Formular zum  Ausfüllen mit nach Hause gibt ?

2. Auf der Info4alien-HP habe ich zur Verpflichtungserklärung
- a) ein PDF-Dokument gefunden. Kann ich mir das ausdrucken, ausfüllen und abgeben  ?
- b) gibt es dort den Hinweis TAX-Vordruck ! Was ist ein Tax-Vordruck !

kim-hoan   

Hätte ich es vorher gewußt hätte ich nicht Sprit und Zeit vergeutest, aber auch nach 1998 habe ich von der gleichen Behörde diese Formulare früher mit ausser Haus bekommen ....



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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 13.06.2006 um 15:37:38
 
Kim-Hoan schrieb am 13.06.2006 um 15:22:06:
Fragen:
1. Ist es tatsächlich unzulässig, daß mir die Behörde dieses Formular zum  Ausfüllen mit nach Hause gibt ?

Hi,
bei dem Vordruck handelt es sich um einen von der
Bundesdruckerei hergestellten Sicherheitsvordruck.
Der darf nicht ausgehändigt werden, wie es bei Sicherheits-
vordrucken üblich ist. Es gab wohl auch in NRW einige ABH's,
die eine Weile Blanko-Vordrucke herausgegeben haben, bis
ein klarstellender Erlass kam (für etwas, was für mich völlig
selbsverständlich war).

Zitat:
2. Auf der Info4alien-HP habe ich zur Verpflichtungserklärung
- a) ein PDF-Dokument gefunden. Kann ich mir das ausdrucken, ausfüllen und abgeben  ?

Kannst Du, sind eh nicht von uns. Und ob die noch aktuell
sind, müsste beizeiten mal wieder gecheckt werden.

Zitat:
- b) gibt es dort den Hinweis TAX-Vordruck ! Was ist ein Tax-Vordruck !

Wo steht das genau? Müsste ich mal im Zusammenhang lesen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #2 - 13.06.2006 um 15:55:26
 
Kim-Hoan schrieb am 13.06.2006 um 15:22:06:
Diese waren teilweise schon mehrmals hier, nicht immer mit einem Schengener-Visum von der deutschen Botschaft ausgestellt - da wir festgestellt haben, wurden die Familienangehörigen von italinischen Bekannten (kein Verwandschaftsverhältnis !) eingeladen, die Visaerteilung war stressfreier Durchgedreht
Ich hoffe, sie waren dann auch überwiegend in Italien, ansonsten wäre das nämlich nicht legal...

Mick schrieb am 13.06.2006 um 15:37:38:
Kannst Du, sind eh nicht von uns. Und ob die noch aktuell sind, müsste beizeiten mal wieder gecheckt werden.
Na ja, er kann sie soviel downloaden und ausfüllen, we er will, aber sie dürften von der ABH nicht akzeptiert werden.

Abu
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Kim-Hoan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 13.06.2006 um 16:20:28
 
@Mick
Den Begriff TAX-Vordruck habe ich auch hier auf der HP-gefunden

www.info4alien.de --> Spezielles (rechts) --> Verpflichtungserklärung -->Antragsvordruck/Merkblätter

...hergestellten Sicherheitsvordruck. Der darf nicht ausgehändigt werden, wie es bei Sicherheitsvordrucken üblich ist. ...  demgegenüber steht aber, die Formulierung in dieser AO (ich Dussel habe mit nicht Titel notiert) "sollte ... vermieden werden"

@ABU - Nebenschauplatz
Zitat:
Ich hoffe, sie waren dann auch überwiegend in Italien, ansonsten wäre das nämlich nicht legal...

Waren sie - "Ehrenwort !", zumal sie schon festgestellt haben, daß sie sowohl in  Italien als auch in Frankreich "zu Gast bei Freunden waren" und nicht wie in unserer grenznahen Ecke, fast täglich von BGS-Streifen (jetzt Bundespolizei) kontrolliert wurden.   





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