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Kindernachzug – ABH stimmt Visumsantrag nicht zu! (Gelesen: 8.498 mal)
ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #15 - 12.06.2006 um 16:21:46
 
novosibir schrieb am 12.06.2006 um 16:19:10:
Das ging bereits aus meinem Initialposting hervor, dass ein 'rechtlicher Vater' nicht mehr existiert. Siehe hier auszugsweise aus meinem Initialposting:
... wodurch ein Rat in diesem Fall m.E. nicht mehr als Aufforderung zu einer strafbaren Falschaussage gesehen werden kann.



Doch, denn der rechtliche Vater existiert weiterhin, eine Anerkennung nach deutschem Recht wäre nur zulässig und wirksam wenn die Vaterschaft wirksam angefochten wäre  Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd


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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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maki
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 12.06.2006 um 16:23:39
 
Hi Ronny und Danke für die Antwort!

Zitat:
Wenn bereits ein rechtlicher Vater existiert, geht eine Anerkennung der Vaterschaft durch einen Deutschen ins Leere . Ergo kann Dein "Rat" nur als Aufforderung zu einer strafbaren Falschaussage aufgefasst werden.

Dafür habe ich Verständnis, falls Anleitungen zu Straftaten gegeben werden sollte auch nicht anders reagiert werden, allerdings hatte ich nicht vor so etwas zu tun.

Zitat:
Sie hatte vorher noch das Gerichtsurteil wegen Sorgerechtsentzug gegenüber dem leiblichen Vater der Tochter abzuwarten, was ihre persönliche Präsenz vor dem Gericht in der Ukraine bedingt. Positiver Beschluss, kein Widerspruch innerhalb der gerichtlichen Frist – alles bestens soweit!

Ist damit ein rechtlicher Vater vorhanden? Selbst wenn, reicht nicht sein Einverständnis?

Naja, ihr werdet schon wissen was richtig ist, wollte nur klarstellen das ich niemanden zu Straftaten verleiten wollte, wäre auch auf Dauer nachteilig für die Betroffenen.

Gruß,

maki
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novosibir
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Antwort #17 - 12.06.2006 um 16:37:14
 
Oh sorry!

Ich sehe soeben, dass ich doch nicht vollends konkret formuliert hatte!

Der Gerichtsbeschluss umfasst meines Wissens nicht nur den Entzug des Sorgerechts, sondern hat ihm die Eigenschaft als 'Vater' gegenüber seiner leiblichen Tochter vollends entzogen. Dies geschah, nachdem nachgewiesen werden konnte, dass er den Kontakt zu seiner Tochter über mehr als 10 Jahre hinweg vollends abgebrochen hatte und Kontaktversuche von seitens der Tochter abwehrte (bzw. durch seine 2. Ehefrau abwehren liess). Ja, sowas gibt's tatsächlich  Ärgerlich

Er ist ja nicht mal der Ladung des Gerichtes zum Termin gefolgt und der Verhandlung schlichtweg ferngeblieben. Daher musste meine Frau noch solange in der Ukraine verbleiben - um das Verstreichen der Rechtsmittelfrist abzuwarten und um zur Folgeverhandlung mit Verkündung des rechtskrätigen Beschlusses persönlich erscheinen zu können.

Aber bevor ich auf obiges einen Eid leisten würde, müsste ich vorher nochmals den konkreten Wortlaut des Urteils nachlesen - was ich demnächst auch tun werde.

Gruss Sergej
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crazyorgan
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Antwort #18 - 12.06.2006 um 21:20:33
 
Sergej,

es kann nicht die Wirkung vor der Ursache eintreten.

Stimmt es, dass Du eine Frau aus dem Katalog aussuchtest,
wissentlich Deiner finanziellen Lage und Perspektive?
(mir ist Dein Alter bekannt).

War Dir beim Aussuchen der Frau klar, dass eine Beziehung zu
einer Frau mit Kind in diesem Alter Probleme bereitet, die sich
kaum lösen lassen?

Ist es richtig, dass Du vor nur 11 Monaten nicht mal
wusstest wie man eine SMS in die Heimat Deiner Frau
versendet?

Weiteres nach Deinen Antworten

bis dann
c.o.





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novosibir
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Antwort #19 - 12.06.2006 um 23:48:51
 
crazyorgan schrieb am 12.06.2006 um 21:20:33:
Weiteres nach Deinen Antworten

@ crazy_organ

Ich unterschreibe meine Posts immer mit meinem Namen - hier und auch in anderen Foren - und ich bin auch in anderen, ähnlich ausgerichteten Foren mit dem gleichen auch hier benutzten Nick auffindbar! Sogar eine meiner sehr persönlichen email-Adressen ist hier offenbar!

Warum? Weil ich keine Veranlassung habe, mich vor irgendwas oder irgendwem verstecken zu müssen!

Du aber verbirgst deine Identität, selbst deine 'andernorts' benutzte Internet-Identität (denn einen
'crazy_organ'
gibt es nirgendwo sonst) und brichst hier in deinem Erstposting gleich mit einem Verhör herein!

Und dennoch glaubst du allen Ernstes, dass ich einem absoluten Internet-Anonymus gegenüber Rede und Antwort stehe?

Im übrigen gehen deine Fragen am Thema dieses Threads völlig vorbei (ebenso wie meine möglichen Antworten darauf) und wären in einer PN an mich erheblich besser aufgehoben gewesen.

Ferner glaube ich ohnehin, dich erkannt zu haben und weiss nun auch, warum du dich besser 'bedeckt' hältst! Lass' es lieber bleiben und verärgere nicht schon wieder ein Forum!

Gruss Sergej
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crazyorgan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 13.06.2006 um 00:05:00
 
wenn du schon in allen foren um hilfe bittest, weil du
probleme weder rechtzeitig erkennen noch lösen
kannst was willst du dann, sollen wir ne spende
für dich machen oder frau merkel anrufen?

wer mit dem leben spielt kommt nie zurecht
wer sich nicht selbst befiehlt bleibt immer ein knecht.
(goethe)

ps
besser man verärgert ein forum als die steuerzahlende gesellschaft
in dem man sein privatvergnügen durch diese finanzieren lässt!






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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindernachzug – ABH stimmt Visumsantrag nicht
Antwort #21 - 13.06.2006 um 00:08:07
 
@ c.o.

wenn du nix sachliches beizutragen hast, dann lass es bitte sein
und lass deine "Wertungen" bitte bleiben.

Bitte also zurück zum Thema oder es ist schnell geschlossen.

Ggf. macht euren Privatkrieg per Messages unter euch aus. Die
Allgemeinheit interessiert das sicher nicht - und hilft auch sicher
niemandem!  unentschlossen

Änderung:
Unsachliche Antwort von c.o. wurde auf den
Schrottplatz
verscho-
ben. Bitte lass sowas hier, sonst hat das Konsequenzen.
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« Zuletzt geändert: 13.06.2006 um 00:26:26 von N/V »  
 
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindernachzug – ABH stimmt Visumsantrag nicht
Antwort #22 - 13.06.2006 um 10:23:14
 
Beitrag von ulf, der noch sachlich war aber mit verschoeben wurde.
Derzeit kann aus technischen Gründen keine "Rückverschiebung"
stattfinden, hab daher seinen Beitrag hier reingestellt als Zitat und
auf dem Schrottplatz gelöscht.

ulf schrieb am 13.06.2006 um 10:20:08:
Daraus geht hervor, daß der leibliche Vater nicht mehr das Sorgerecht hat. An einem Adoptionsverfahren wäre er m.E. sehr wohl zu beteiligen.

Gruß, ULF



Rest landete auch auf dem Schrottplatz

geschlossen
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« Zuletzt geändert: 13.06.2006 um 10:48:05 von N/V »  
 
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