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Aufenthalt nach Familienzusammenführung/Ehegattenn (Gelesen: 1.396 mal)
nela
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Beiträge: 12
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthalt nach Familienzusammenführung/Ehegattenn
08.06.2006 um 19:28:03
 
Hallo zusammen!

Mein Mann hat in Albanien ein Familienzusammenführungsvisum bekommen. Er wird nun am Sonntag wieder nach Deutschland einreisen. Nun wollte ich mal wissen, wie wir dann an der Ausländerbehörde verfahren müssen...
einfach hingehen und Aufenthalt beantragen? Kriegt er seinen Aufenthaltstitel sofort? Ich muss dazu sagen, er hatte bereits eine Vorabzustimmung von unserer Ausländerbehörde bevor er überhaupt das Visum beantragt hat,außerdem haben wir ein Kind zusammen und sind schon 1 1/2 Jahre verheiratet.
Ach ja: das wird doch auch sicherlich wieder 25 Euro kosten , oder?

Vielen Dank im Voraus!
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Arkha
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Der größte Lump im ganzen
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Beiträge: 237
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #1 - 08.06.2006 um 22:22:44
 
1. Zuerst sollt ihr dein Ehemann bei Dir anmelden (Einwohnermeldeamt) und die Anmeldebescheinigung sowie Mietvertrag mitnehmen. Wird vom gesetz nicht verlangt, aber stellen sich viele ABHs (rechtswidrig) quer, wenn man es nicht nachweist.
2. Danach braucht er eine Krankenversicherung. Wenn Du gesezlich versichert bist eine Antrag auf Familienversicherung bei der Krankenkasse stellen und Versicherungsbescheinigung erhalten. Hat dein Ehemann bereits eine zusage für eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle, dann nur Arbeitsvertrag mitnehmen. Er wird dann mit der Aufnahme der Arbeitstätigleit krankenversichert und die Krankenversicherungsbescheinigung könnt ihr dann nachreichen. Zwar verlangt das Gesetz die Vorlage der Krankenversicherung nicht, stellen sich viele ABHs (rechtswidrig) quer, wenn man es nicht nachweist.
3. Falls Du ALGII bekommst, dann entsprechendes Bescheid, sonst ein Einkommensbescheid. Zwar ist es wiederum per Gesetz nicht notwendig, aber stellen sich viele ABHs (rechtswidrig) quer, wenn man es nicht nachweist.

Viel Glück.
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"Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant." - August Heinrich Hoffmann von Fallersleben
 
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 09.06.2006 um 00:19:40
 
Arkha schrieb am 08.06.2006 um 22:22:44:
1. Zuerst sollt ihr dein Ehemann bei Dir anmelden (Einwohnermeldeamt) und die Anmeldebescheinigung sowie Mietvertrag mitnehmen. Wird vom gesetz nicht verlangt, aber stellen sich viele ABHs (rechtswidrig) quer, wenn man es nicht nachweist.
Das ist m. E. nicht rechtswidrig.

Zitat:
Zwar verlangt das Gesetz die Vorlage der Krankenversicherung nicht, stellen sich viele ABHs (rechtswidrig) quer, wenn man es nicht nachweist.
Kannst Du das belegen, daß das "viele" machen?

Zitat:
3. Falls Du ALGII bekommst, dann entsprechendes Bescheid, sonst ein Einkommensbescheid. Zwar ist es wiederum per Gesetz nicht notwendig, aber stellen sich viele ABHs (rechtswidrig) quer, wenn man es nicht nachweist.
Kannst Du das belegen, daß das "viele" machen?

Abu
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ChicaLoca
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Beiträge: 734

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 09.06.2006 um 07:27:31
 
nela schrieb am 08.06.2006 um 19:28:03:
..das wird doch auch sicherlich wieder 25 Euro kosten , oder?

wenn du deutsche staatsangehörige bist (oder das kind), ist die erteilung der AE gebührenfrei
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