Hallo,
Zitat:Tschuldigung, dass ich noch mal nachfrage, aber wie nennt man dann das Prozedere, damit eine Ehe in Deutschland als gültig anerkannt wird
Es gibt kein vorgeschriebenes Verfahren zur Überprüfung von Eheschließungen im Ausland zur Anerkennung in Deutschland.
Zitat:Zumindest sagte man mir, bevor ich heiratete, dass eine im Ausland geschlossene Ehe nicht unbedingt automatisch hier anerkannt wird, sondern genau die gleiche Prüfung erfolgt, wie die im Vorfeld unserer Heirat in Dtl.
Soweit
Zweifel an der Wirksamkeit der ausländischen Eheschließung vorliegen, wird geprüft, ob das Ortsrecht oder Geschäftsrecht des jeweiligen Staates, in dem die Eheschließung stattfand, eingehalten wurde (Artikel 11 Abs. 1 EGBGB).
Wurde Ortsrecht oder alternativ Geschäftsrecht nicht eingehalten, liegt eine Nichtehe vor. So was kommt z.B. vor, wenn in einem Staat, der nur die wirksame Eheschließung vor dem Standesbeamten kennt, die Ehe in einer religiösen Einrichtung geschlossen wird.
Ist die Ehe nach Ortsrecht wirksam zustande gekommen, wird nach dem jeweiligen Heimatrecht der Personen überprüft, ob eine wirksame Ehe geschlossen wurde (Art. 13 EGBGB). Heiratet z.B. ein lediger Deutscher in Dänemark eine nigerianische Frau, die im Heimatland noch verheiratet ist(z.B. Scheidung ist noch nicht rechtskräftig) liegt nach deutschem und nigerianischem Recht ein Ehehindernis vor. Jetzt muss entschieden werden, ob eine wirksame oder aufhebbare oder Nicht-Ehe vorliegt. Nach dem Grundsatz des "Ärgeren Rechts" liegt in dem Beispiel eine Nichtehe vor, weil nach nigerianischem Recht eine nicht geschlossene Ehe vorliegt.
Zitat:Kann mir kaum vorstellen, dass mein Standesamt mir da Unfug erzählt hat
Vielleicht haben Sie ja was falsch verstanden?
BTW. Für einen "newbie" sind Sie schnell dabei, andere zu kritisieren oder deren Kenntnisse in Zweifel zu ziehen und das auf Grundlage von Informationen Dritter. Das halte ich zumindest für unhöflich.
Blaise