Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Brasilianer Reise Deutschland - Schweiz (Gelesen: 1.075 mal)
trolitax
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 6
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Brasilianer Reise Deutschland - Schweiz
08.06.2006 um 13:26:38
 
Hallo, ich hätte folgende Frage:

Ein Brasilianer befindet sich zu einem Kurzaufenthalt in Deutschland und möchte 3 Wochen Urlaub in der Schweiz machen und danach wieder zurück nach Deutschland.

1. Ist die Ausreise und Einreise in die Schweiz problemlos möglich?

2. Wird die Zeit in der Schweiz auf den Kurzaufenthalt mit angerechnet, da ja die Schweiz nicht zu Schengen gehört?

Gruß T.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Doc
i4a-Ehrenmitglied/Experte
*****
Offline




Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Brasilianer Reise Deutschland - Schweiz
Antwort #1 - 08.06.2006 um 17:26:45
 
Hallo trolitax,

soweit ich informiert bin, dürfen brasilianische Staatsangehörige u.a. für touristische Zwecke für die Dauer von bis zu 3 Monaten visumfrei in die Schweiz einreisen. Von daher wird wohl bei der Ausreise aus Deutschland ein Schengenausreisestempel in den Pass gedrückt und bei der Einreise in die Schweiz ein Einreisestempel. Problemlos könnte man diesen Grenzübertritt dann nennen, wenn er nicht länger dauert, als den Pass in Augenschein zu nehmen.

Die Anrechnung der Abwesenheit ausserhalb der Schengenstaaten hängt von der Zielrichtung der Abwesenheit ab.

AAH-SDÜ:
Zitat:
1.3.0.2 Hängt eine Befreiung vom Erfordernis der Aufenthaltsgenehmigung davon ab, daß der Aufenthalt des Ausländers einen bestimmten Zeitraum nicht überschreitet, und kann die Dauer des Aufenthalts nach Prüfung anhand von Kontrollstempeln, Fahrkarten, Quittungen oder sonstiger möglicher Nachweise nicht festgestellt bzw. glaubhaft gemacht werden (§ 70 Abs. 1 AuslG), besteht der begründete Verdacht, daß der für die Befreiung maßgebliche Zeitraum überschritten ist.
Bei der Berechnung des Zeitraums, der für eine Befreiung von dem Erfordernis der Aufenthaltsgenehmigung maßgeblich ist, sind die Zeiten einzubeziehen, während derer der Ausländer das Bundesgebiet aus einem seiner Natur nach vorübergehenden Grund verlassen hat,
wenn sich aus den bei einer Personenkontrolle im Paß oder Paßersatz eingetragenen Kontrollstempeln nichts Gegenteiliges ,ergibt.


Da die Absicht besteht, für einen "kurzen" Urlaub in die Schweiz zu reisen und schon bei der Ausreise aus den Schengenstaaten die Absicht besteht, nach Schengenland zurückzukehren, wird das kurzfristige Alibi in den Gesamtaufenthalt mit einbezogen.

Die Zeit in der Schweiz wird also mit angerechnet!

Doc  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...
Homepage  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema