Hallo,
hab Urlaub und komme daher nur sporadisch vorbei
Für die Änderungg des Familiennamens bedarf es des Vorliegen eines wichtigen Grundes, den ich vorliegend nicht erkennen kann. Es müßten konkrete Benachteiligungen und/ oder Behinderungen glaubhaft gemacht werden die mit dem jetzigen Familiennamen verknüpft sind. Wenn der name tatsächlich Meier wäre und in der gleichen Stadt noch etliche Meiers leben, die ggf. auch noch den gleichen Vornamen tragen, könnte wegen Verwechslungsgefahr durch Post etc. ein wichtiger Grund vorliegen.
Die vergangene Namensänderung wurde vermutlich auf der gleichen Rechtsgrundlage von der Mutter veranlasst. Diese Namensänderung (wieder vermutlich) in den Geburtsnamen der Mutter wegen der unterschedlchen Namensführung von Mutter und Kind war sicher rechtmäßig und mit dem notwendigen Behördenverfahren nach dem § 3 NamÄndG durchgeführt. Kannst Dir ggf. mal die Akte anschauen, aber ich kenne diese Verfahren aus eigener Erfahrung, da ist meist alles ok gewesen, eine Rücknahme wohl kaum machbar.
Die Handlung der Mutter als gesetzlichem Vertreter ist dem heute erwachsenen Kind zurechenbar.
Für eine Rückänderung sehe ich so nach erstem Anschein keine Chance , sorry
Ich hab in über 900 Namensänderungen so einen Fall noch nicht positiv entschieden , auch die Verwaltungsgerichte sehen da kaum einen Weg.
Kosten der Änderung je nach Aufwand 1022 € im Ablehnungsfall die Hälfte
Schau am sinnvollsten mal nach der ursprünglichen Etscheidung, rede mit deiner jetzt zuständigen Namensänderungsbehörde (falls der Name wirklich ein Sammelname wie Meier sein sollte ) und lass Dir
vor einer Antragstellung die Erfolgsaussichten prognostizieren
Grüße
Ronny