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NAMENSÄNDERUNG??? (Gelesen: 8.282 mal)
RASCHIDO
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Beiträge: 63

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #15 - 09.06.2006 um 12:44:47
 
ja gleichen vor und familiennamen

mfg RASCHIDO
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ronny
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 09.06.2006 um 17:18:20
 
RASCHIDO schrieb am 09.06.2006 um 12:26:51:
und @ronny wie schon gesagt mein richtiger name ist nicht meier und somit auch kein sammelname, allerdings wohnt jemand in meinem geburtsnamen der genau den gleichen namen hat wie ich. und der namensfetter ist sehr polizeibekannt und hat schon edlichen strafen in seinem strafenregister stehen. deshalb musste ich schon einige mal bei der polizei meinen ausweis vorlegen das ich auch wirklich nicht der bin der soviele strafen hat, obwohl ich derzeit in einer anderen stadt wohne die 30km von meinem geburtsort weg ist.

könnte das ein grund sein, den namen meines vaters wieder anzunehmen, da eine person die genauso heiszt wie ich polizeibekannt ist????


Hi,

da gibt es eine Ziffer in der NamÄndVwV, aber ob die zutrifft. Kann es jetzt nur sinngemäß wiedergeben:

Zitat:
Ist ein seltener Name durch die Berichterstattung in den Medien so eng mit einer Straftat bekannt geworden, dass bei Nennung des Namens in weiten Kreisen der Bevölkerung da ein Zusammenhang hergestellt wird.... dann kann ein wichtiger Grund vorliegen.


Ich hab da als Beispiel Monika Weimar parat oder Osama bin Laden, da könnten Träger gleicher Namen eine Chance haben Zwinkernd

Ist eine absolute Einzelfallentscheidung Raschido, da solltest Du mit Deiner Behörde drüber reden Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Zeppelin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
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Antwort #17 - 11.06.2006 um 10:52:45
 
Hallo Raschido,

dies hier ist womöglich aus Deiner Sicht kein sehr überlegenswerter Vorschlag und ich weiß nicht einmal, ob die moslimischen Sitten und das marokkanische Recht dies zulassen.
Aber wenn ja, wäre es doch womöglich ein Ausweg, als Ehenamen den Deiner künftigen Frau anzunehmen?
Zumindest könnte ich mir vorstellen, dass dies in Eurem Falle immer noch als ehrenhafter gelten dürfte, als Dein deutscher Name - zumal Du Dich mit dem ja ohnehin nicht so recht identifizieren magst.

Ich muss allerdings zugeben, dass wir etwas zu opportunistisch waren, um den an sich viel schöneren Namen der Familie meiner Frau anzunehmen. Aber wir wollen vermeiden, dass meine Frau ständig dem Stigma ihrer Herkunft ausgesetzt wird, dass es hier leider gibt.
Das funktioniert auch ganz gut, denn der leichte Akzent, den sie wohl nicht mehr ganz loswerden wird, lassen sie hier meistens als Norditalienerin oder Französin durchgehen. Wenn sie dies dann gelegentlich aufklärt, gibt es meistens noch einiges Erstaunen, dass für zusätzliche Unterhaltung sorgt. Smiley
Übrigens kommt meine Liebste aus einer der wenigen Gegenden dieser Welt, in der Moslems und Christen bzw. arabisch geprägte Transeurasier und ehemalige Wikkinger seit Jahrhunderten friedlich zusammenleben, was ich sehr erholsam finde.

Na wie auch immer: Ich wünsche Dir auf jeden Fall eine Möglichkeit, Deinen Wunsch nach einem angemessenen Namen irgend wie erfüllen zu können.
Du kannst ja mal Deine Zukünftige fragen, was sie und deren Familie von der Idee halten. Dabei dann bitte auch viele Grüße aus Berlin übermitteln.

Grüße
Zeppelin
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #18 - 12.06.2006 um 00:25:58
 
Zeppelin schrieb am 11.06.2006 um 10:52:45:
Aber wenn ja, wäre es doch womöglich ein Ausweg, als Ehenamen den Deiner künftigen Frau anzunehmen?

Eher nicht, weil
RASCHIDO schrieb am 08.06.2006 um 10:30:49:
achja und den von meiner verlobten wollte ich auch nicht unbedingt annehmen weil der mir nicht gefällt.


Abu
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Zeppelin
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für die Venus


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
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Antwort #19 - 12.06.2006 um 10:29:26
 
Abu schrieb am 12.06.2006 um 00:25:58:
Eher nicht, weil...

Abu


Ja, ja. Deshalb schrieb ich ja im mehrfach betonten Konjunktiv.

Z.
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