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Hartz - hochzeit im ausland - was passiert in deut (Gelesen: 2.675 mal)
Schokocrossie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Hartz - hochzeit im ausland - was passiert in deut
07.06.2006 um 19:26:18
 
habe nioch mal ein paar fragen in der hoffnung wie immer gute antworten zu bekommen.

was passiert wenn man als alg empfänger im ausland heiratet, die abschiebekosten gemeinsam abbgbezahlt aber noch nicht zusammen wohnt/wohnen kann?

können de behörden dann davon ausgehen das es eine scheinehe  ist/ sein wird weil man noch nicht miteinander lebt oder wie kann man das dem amt erklären?
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 07.06.2006 um 21:33:30
 
Schokocrossie schrieb am 07.06.2006 um 19:26:18:
können de behörden dann davon ausgehen das es eine scheinehe  ist/ sein wird weil man noch nicht miteinander lebt oder wie kann man das dem amt erklären?


Hi,
wie wäre es, wenn Du die Gründe nennst und dann fragst,
ob diese (möglicherweise) akzeptiert werden könnten?
Ich halte nix davon, dass wir hier etwas konstruieren.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Schokocrossie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 08.06.2006 um 09:50:18
 
ich möchte ja nicht das etwas konstruiert wird  Zwinkernd sind halt bloss wieder fragen die mir im kopf umherschwirren und mir fiel als erstes ein die i4a- leute zu fragen


i4a steht halt hoch im kurs bei mir bei diversen fragen Kuss
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blackwhitefriends  
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 08.06.2006 um 13:46:02
 
Zitat:
wie kann man das dem amt erklären?

Welches Amt meinst du?
Jobcenter? - Ich denke, denen ist das relativ wurscht, weil Dein Mann ja erst nach Einreise Hartz-mäßig interessant wird.

Grüße,
line
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 08.06.2006 um 14:05:34
 
line schrieb am 08.06.2006 um 13:46:02:
Jobcenter? - Ich denke, denen ist das relativ wurscht, weil Dein Mann ja erst nach Einreise Hartz-mäßig interessant wird.


Na ja, wenn er gutverdienend/vermögend im Ausland sitzt, wird wohl ALG II gestrichen.

Gruß, ULF
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 08.06.2006 um 14:52:22
 
Zitat:
wird wohl ALG II gestrichen

Hab ich in der Praxis noch nie erlebt, weil Unterhaltsprüfung im Ausland schlecht oder nur zeitaufwendig zu machen ist. Bis dahin ist der Mann schon 3mal eingereist...

Zwinkernd
Grüße
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brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #6 - 20.06.2006 um 10:38:30
 
Ich kann mich aus Vor-HartzIV-Zeiten daran erinnern, daß im Fall der Eheschließung die Sozialhilfe eingestellt wurde, auch wenn der Ehepartner noch im Ausland lebte. Man ging einfach davon aus, daß der Ehemann seiner Unterhaltsverpflichtung auch vom Ausland aus nachkommen muß. Geprüft wurde da nichts. Weiß nicht, wie es heutzutage ist. Wenn Du für die Hochzeit ins Ausland fährst wird sich das Jobcenter sicher dafür interessieren, wie die Reise bezahlt wird. Damit der nächste Ärger nicht gleich wieder vorprogrammiert ist, würde ich sicherheitshalber beim Leistungsträger nachfragen.
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