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Einbürgerungsantrag (Gelesen: 7.177 mal)
starter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #15 - 18.06.2006 um 14:58:56
 
Ralf schrieb am 18.06.2006 um 13:52:28:
Die reine Abgabe des Antrages kann die Behörde sicher nicht verweigern oder von einem Termin abhängig machen, man könnte ihn ja schließlich auch mit der Post schicken.


Ich respektiere alle Ihre Beiträge zu den unterschiedlichen Fragen. Ich habe selbst davon profitiert.
Es ist leider so. In meinem Fall wurde die Abgabe verweigert!!  Warum würde ich so was sagen wenn es nicht stattgefunden hat?

Zitat:
Sicherlich will die Behörde aber gleich ein erstes Gespräch mit dem Bewerber führen, das geht nun mal aus organisatorischen Gründen nicht ohne Termin, da dies etwas länger dauert.


Vor paar Monaten hatte ich eine Plausibilitätsprufung (zum §10 STAG) mit dem Beamter durchgeführt. Damals wurde mir über den Verfahren (Antragabgabe erst nach Termin) nichts gesagt.


Zitat:
Sicherlich könnte man die späte Terminvergabe kritisieren, aber man muss auch bedenken, dass man nicht der einzige Antragsteller ist und nebenbei auch die Urlaubszeit begonnen hat.


Es gibt sicherlich viele Anträge zu bearbeiten. Deswegen habe ich eine schnelle Bearbeiteung nicht verlangt. Es geht aber hier um Abnahme des Antrags. Die Bearbeitung kann nachher erfolgen (wie gewöhnt). Falls es Unterlagen zum Antrag fehlen, kann jedezeit diese verlangt werden.

Ich habe selbst keine andere Lösung ausser den Termin zu respektieren.  Damit andere Einbürgerungswillige davon profitieren (so früh wie mögich nach einen Termin zu Fragen), habe ich über den Fall informiert.

MfG,
Starter

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Zeppelin
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Antwort #16 - 18.06.2006 um 22:59:07
 
Hi Starter,
obwohl ich Ralf im Wesentlichen zutimme:Ralf schrieb am 18.06.2006 um 13:52:28:
Die reine Abgabe des Antrages kann die Behörde sicher nicht verweigern oder von einem Termin abhängig machen, man könnte ihn ja schließlich auch mit der Post schicken. Sicherlich will die Behörde aber gleich ein erstes Gespräch mit dem Bewerber führen, das geht nun mal aus organisatorischen Gründen nicht ohne Termin, da dies etwas länger dauert. Es würde also nichts bringen, den Antrag vor dem Termin einzureichen, er würde bis dahin wohl in der Schublade liegen.

Sicherlich könnte man die späte Terminvergabe kritisieren, aber man muss auch bedenken, dass man nicht der einzige Antragsteller ist und nebenbei auch die Urlaubszeit begonnen hat.
, und es nichts nennenswertes ändern würde, den Antrag bereits jetzt - notfalls mit der Post und Einschreiben mit Rückschein - bei der EBH einzureichen, würde ich dies trotzdem tun.
Denn damit beginnt die Frist für die Bearbeitung zu laufen und man kann Dich nicht immer weiter auf ein unbestimmtes "Später" vertrösten.
Auch wenn die Behörde sicher viel zu tun hat, ist dies nicht Dein Problem. Und bei all dem was Du geschrieben hast, muss man das wohl befürchten. Allein, dass man Dir nicht einmal den Antrag abnehmen und Dir den Eingang bestätigen wollte, ist eine Bodenlosigkeit sondergleichen!

Einen Termin zu einer Besprechung des Vorgangs und ggf. noch zu klärender Detail hätte man Dir nach dem Eingang auch problemlos schriftlich mitteilen können. So arbeitet zumindest jede anständige Behörde!

Auch habe ich noch keinen Paragraphen gefunden, der besagt, dass die Einbürgerung nur unter der Voraussetzung stattfinden kann, dass die Behörde gerade Zeit hat, wie es bei Deiner EBH offenbar gesehen wird.
Ob es eine zeitliche Obergrenze für die Bearbeitung des Verfahrens gibt, weiss ich nicht, aber wenn die Zeit jetzt anfängt zu laufen, arbeitet sie für Dich.

Solltest Du jedoch eine schrifttliche Bestätigung für das erste Gespräch vor paar Monaten haben, würde ich diesen Zeipunkt als Beginn des Verfahrens ansetzen.
Natürlich ist es ratsam, sich eher kooperativ und friedlich zu verhalten, aber für mich liegen genug Alarmsignale vor, dass Du Dich absichern solltest.
Auf jeden Fall würde ich gleichzeitig mit der postalischen Einreichung Deines Antrages schriflich Widerspruch gegen gegen die Verweigerung der Antragsannahme einlegen und dabei darauf verweisen, das Du bei dem ersten Termin nicht darüber belehrt worden bist, dass diese Entgegennahme nur zu einem vorher vereinbarten Termin möglich sei.

Solltest Du auf diesen Widerspruch nicht binnen vier Wochen eine Antwort erhalten, würde ich mich an Deiner Stelle an die übergeordnete Behörde wenden. Da ich nicht weiß um welches Bundesland es geht, kann ich Dir nicht sagen, welche das konkret ist.

Ob das viel bringt, kann ich nicht sagen, aber Du sicherst Dich dahin gehend ab, dass Du Deinerseits allen Pflichten und Anforderungen ordentlich nachgekommen bist. Das ist hilfreich, falls Du später mal gerichtlich striten müssen solltest.

Ich habe mal einige Jahre für die Kontrollkommision einer Landesregierung gearbeitet. Wenn wir von so einem Vorgang Wind bekommen haben, hatten einige Leute Grund zur Bange um ihre nächste Beförderung.

Also: Lass Dich nicht abwimmeln und bleibe höflich, aber konsequent.

Grüße,
Zeppelin

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chij
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #17 - 19.06.2006 um 00:06:48
 
Hi Zeppelin,

Zeppelin schrieb am 18.06.2006 um 22:59:07:
Hi Starter,
obwohl ich Ralf im Wesentlichen zutimme:
, und es nichts nennenswertes ändern würde, den Antrag bereits jetzt - notfalls mit der Post und Einschreiben mit Rückschein - bei der EBH einzureichen, würde ich dies trotzdem tun.


hmm, der Witz ist aber auch, dass ein per Post eingereichter Antrag sich deutlich von persönlich abgegebenen Unterlagen unterscheiden würde. So werden bei der Abgabe Kopien etlicher im Original vorzulegender Papiere durch den Sachbearbeiter beglaubigt. Bei einem per Post eingereichten Antrag muss sich der Antragssteller wohl selbst um die (notarielle) Beglaubigung der Unterlagen kümmern, was schon mal einen nicht zu unterschätzenden zusätzlichen Kostenaufwand bedeutet, dessen Sinn mir ehrlicherweise entgeht.

Zitat:
Ob es eine zeitliche Obergrenze für die Bearbeitung des Verfahrens gibt, weiss ich nicht, aber wenn die Zeit jetzt anfängt zu laufen, arbeitet sie für Dich.

Eine zeitliche Obergrenze gibt es m.W. nicht, daher erreicht der Einbürgerungsbewerber in diesem Fall sogut wie nichts, da, wie Ralfi bereits anmerkte, davon auszugehen ist, dass der Antrag dann die nächsten Monate einfach in irgendeiner Schublade verbringen würde, ohne dass es für die EB-Behörde irgendwelche Konsequenzen hätte. Was m.E. auch gut so ist, denn der Sachbearbeiter kann höchstwahrscheinlich auch nichts dafür, dass es bis September keine Termine mehr gibt. 

Ich wäre super ungern in der Situation, in der sich Starter gerade befindet! Aber ich glaube kaum, dass sich der Aufwand, den Antrag per Post einzureichen, etwas bringen würde. Wobei ich die Wartenzeit von 3 Monaten auch absolut heftig finde.
BTW: Abgabe des Einbürgerungsantrags geht z.B. auch in München seit einiger Zeit nicht mehr ohne Termin. Das war früher auch mal anders.

Viele Grüße
chij
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Zeppelin
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Antwort #18 - 19.06.2006 um 01:57:12
 
Hi chij,
ich finde Deinen Beitrag wirklich konstruktiv und freue mich, darüber, auch wenn ich Dir gerade deshalb an einigen Punkten widersprechen möchte:
chij schrieb am 19.06.2006 um 00:06:48:
Hi Zeppelin,

hmm, der Witz ist aber auch, dass ein per Post eingereichter Antrag sich deutlich von persönlich abgegebenen Unterlagen unterscheiden würde. So werden bei der Abgabe Kopien etlicher im Original vorzulegender Papiere durch den Sachbearbeiter beglaubigt. Bei einem per Post eingereichten Antrag muss sich der Antragssteller wohl selbst um die (notarielle) Beglaubigung der Unterlagen kümmern, was schon mal einen nicht zu unterschätzenden zusätzlichen Kostenaufwand bedeutet, dessen Sinn mir ehrlicherweise entgeht.

Klares Veto! Die notarielle Beglaubigung der Kopien ist keineswegs erforderlich, zumal die Behörde die Kenntnisnahme der Originale bei Antragseingang verweigert hat!
Ich habe mir für solche Zwecke einen Stempel angeferigen lassen (man kann sich auch auf dem PC kleine Aufkleber drucken): "Das Original dieses Dokuments wir auf Verlangen vorgelegt:"
Zitat:
Eine zeitliche Obergrenze gibt es m.W. nicht, daher erreicht der Einbürgerungsbewerber in diesem Fall sogut wie nichts, da, wie Ralfi bereits anmerkte, davon auszugehen ist, dass der Antrag dann die nächsten Monate einfach in irgendeiner Schublade verbringen würde, ohne dass es für die EB-Behörde irgendwelche Konsequenzen hätte.

Das ist nun totaler Unsinn. Entschuldige bitte!
Es stimmt zwar, dass der Antrag in der Schubladen landen wird, aber dass ist dann nicht mehr das Problem von Starter, sondern das der Behörde.
Man ist hier nur zu leicht geneigt, geltendes Recht mit gängiger Praxis zu verwechseln. - Ein Laienproblem, über dass sich jeder juristische Viertelprofi freut.

Zitat:
Was m.E. auch gut so ist, denn der Sachbearbeiter kann höchstwahrscheinlich auch nichts dafür, dass es bis September keine Termine mehr gibt.

Es geht nicht um den mehr oder weniger engagierten Sachbearbeiter, sondern um  das juristische Subjekt - nämlich die Behörde als solche. Der Sachbearbeiter handelt nicht im eigenen Namen!!! - obwohl er / sie  persönlich den Stress an der Backe haben mag. Das braucht aber den Sachbearbeiter nicht im geringsten zu "jucken". Er / Sie handelt weisungsgebunden. Rechtssubjekt ist die Behörde die die Weisung erteilt!!!
Zumindest liegt hier bislang nicht der geringste Anhaltspunkt dafür vor, dass Starter der persönlichen Missgunst eines Behördenmitarbeiters zum Opfer gefallen ist.
(Sollte ich da was übersehen haben, bitte ich um Korrektur.)

Zitat:
Ich wäre super ungern in der Situation, in der sich Starter gerade befindet! Aber ich glaube kaum, dass sich der Aufwand, den Antrag per Post einzureichen, etwas bringen würde.

Ich war schon häufig in solchen und vergleichbaren Situationen und habe daraus gelernt. Und gerade deswegen habe ich ganau den Rat abgegeben, den Du hier ohne relevante Grundlage anzweifelst.
M.a.W.: Ein altes Sprichwort, dass auch heute in jeder Hinsicht gültig ist, lautet: "Vorsicht ist besser als Nachsicht."
Zitat:
Wobei ich die Wartenzeit von 3 Monaten auch absolut heftig finde.

Wohlgemerkt zuzüglich der schon weitere Monate zurückliegenden ersten Konsultation bei der EBH, wo auf das Terminproblem nicht hingewisen wurde!
Das ist doch ein klarer Fall von Verschleppung eines Verfahrens von amtlicher Seite her (oder wie Experten hier dies auch immer ausdrücken mögen.)

Zitat:
BTW: Abgabe des Einbürgerungsantrags geht z.B. auch in München seit einiger Zeit nicht mehr ohne Termin. Das war früher auch mal anders.
Viele Grüße
chij

Klar doch! München setzt doch seit Jahren darauf, dass die "dummen" Bürger sich wie Bittsteller gegenüber der "Obrigkeit" benehmen, weil sie sich im Verwaltungsrecht nicht auskennen.

Es gibt einfach keinen Grund, aus Unsicherheit eine normative Empfehlung abzuleiten.

Auf gar keine Fall hätte Starter einen Nachteil, wenn er nicht für die möglichst frühzeitige Einsendung seines Antrages sorgt.
Oder übernimmst Du die Haftung für die Konsequenzen, die ihm daraus erwachsen würden, dass die Behörde die Antragsannahme unberechtigt abgelehnt hat?

Gruß,
Zeppelin
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 19.06.2006 um 11:10:10
 
Ralf schrieb am 18.06.2006 um 13:52:28:
Die reine Abgabe des Antrages kann die Behörde sicher nicht verweigern oder von einem Termin abhängig machen, man könnte ihn ja schließlich auch mit der Post schicken. Sicherlich will die Behörde aber gleich ein erstes Gespräch mit dem Bewerber führen, das geht nun mal aus organisatorischen Gründen nicht ohne Termin, da dies etwas länger dauert. Es würde also nichts bringen, den Antrag vor dem Termin einzureichen, er würde bis dahin wohl in der Schublade liegen.


Die Behörde kann schon einmal die zeitraubenden Anfragen bei anderen Behörden starten.

Gruß, ULF
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 19.06.2006 um 11:13:52
 
chij schrieb am 19.06.2006 um 00:06:48:
hmm, der Witz ist aber auch, dass ein per Post eingereichter Antrag sich deutlich von persönlich abgegebenen Unterlagen unterscheiden würde. So werden bei der Abgabe Kopien etlicher im Original vorzulegender Papiere durch den Sachbearbeiter beglaubigt. Bei einem per Post eingereichten Antrag muss sich der Antragssteller wohl selbst um die (notarielle) Beglaubigung der Unterlagen kümmern, was schon mal einen nicht zu unterschätzenden zusätzlichen Kostenaufwand bedeutet, dessen Sinn mir ehrlicherweise entgeht.


Kann man bei persönlicher Vorsprache nach drei Monaten, oder wann immer die bearbeitende Behörde sich dafür interessiert, immer noch nachreichen.

Gruß, ULF
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Antwort #21 - 19.06.2006 um 11:19:27
 
Ich finde die Wartezeit auch ziemlich heftig, ich kann ja schliesslich auch nicht sagen "Kommen Sie bitte in drei Monaten wieder wenn ich mehr Zeit für Sie habe" wenns um die Erfüllung meiner Pflichten geht.
Auf der anderen Seite solltest du natürlich keine Brücken verbrennen, wirst ja noch länger mit der/dem SB zutun haben.

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Antwort #22 - 20.06.2006 um 12:38:00
 
Hallo zusammen,

ich bin sehr dankbar für die Diskussion.
Es gibt mir Mut und Hoffnung wenn ich sehe, dass es Leute gibt, die dieses Verhalten der EBH nicht einfach akzeptieren können. Ich habe gedacht, dass ich vielleicht die „Dinge“ falsch eingeschätzt habe.
Auf jedenfalls werde ich nicht einfach sitzen und warten ohne zu „kämpfen“. Es löhnt sich zu versuchen die Lage zu ändern.

Ich werde mich wieder melden,

Mit freundlichen Grüßen,

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Antwort #23 - 20.06.2006 um 22:30:56
 
starter schrieb am 20.06.2006 um 12:38:00:
Hallo zusammen,

ich bin sehr dankbar für die Diskussion.
Es gibt mir Mut und Hoffnung wenn ich sehe, dass es Leute gibt, die dieses Verhalten der EBH nicht einfach akzeptieren können. Ich habe gedacht, dass ich vielleicht die „Dinge“ falsch eingeschätzt habe.
Auf jedenfalls werde ich nicht einfach sitzen und warten ohne zu „kämpfen“. Es löhnt sich zu versuchen die Lage zu ändern.

Ich werde mich wieder melden,

Mit freundlichen Grüßen,

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Hallo Starter,

freut mich, wenn es Dir hilft, denn dazu ist das Forum ja da. Also man drückt Dir hier alle verfügbaren Daumen.
Es wäre schön, wenn Du über den Fortgang der Dinge informieren würdest.

Viele Grüße,
Zeppelin
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