Hi chij,
ich finde Deinen Beitrag wirklich konstruktiv und freue mich, darüber, auch wenn ich Dir gerade deshalb an einigen Punkten widersprechen möchte:
chij schrieb am 19.06.2006 um 00:06:48:Hi Zeppelin,
hmm, der Witz ist aber auch, dass ein per Post eingereichter Antrag sich deutlich von persönlich abgegebenen Unterlagen unterscheiden würde. So werden bei der Abgabe Kopien etlicher im Original vorzulegender Papiere durch den Sachbearbeiter beglaubigt. Bei einem per Post eingereichten Antrag muss sich der Antragssteller wohl selbst um die (notarielle) Beglaubigung der Unterlagen kümmern, was schon mal einen nicht zu unterschätzenden zusätzlichen Kostenaufwand bedeutet, dessen Sinn mir ehrlicherweise entgeht.
Klares Veto! Die notarielle Beglaubigung der Kopien ist keineswegs erforderlich,
zumal die Behörde die Kenntnisnahme der Originale bei Antragseingang verweigert hat!Ich habe mir für solche Zwecke einen Stempel angeferigen lassen (man kann sich auch auf dem PC kleine Aufkleber drucken):
"Das Original dieses Dokuments wir auf Verlangen vorgelegt:"
Zitat:Eine zeitliche Obergrenze gibt es m.W. nicht, daher erreicht der Einbürgerungsbewerber in diesem Fall sogut wie nichts, da, wie Ralfi bereits anmerkte, davon auszugehen ist, dass der Antrag dann die nächsten Monate einfach in irgendeiner Schublade verbringen würde, ohne dass es für die EB-Behörde irgendwelche Konsequenzen hätte.
Das ist nun totaler Unsinn.
Entschuldige bitte! Es stimmt zwar, dass der Antrag in der Schubladen landen wird, aber dass ist dann nicht mehr das Problem von
Starter, sondern das der Behörde.
Man ist hier nur zu leicht geneigt, geltendes Recht mit gängiger Praxis zu verwechseln. - Ein Laienproblem, über dass sich jeder juristische Viertelprofi freut.
Zitat:Was m.E. auch gut so ist, denn der Sachbearbeiter kann höchstwahrscheinlich auch nichts dafür, dass es bis September keine Termine mehr gibt.
Es geht nicht um den mehr oder weniger engagierten Sachbearbeiter, sondern um das juristische Subjekt - nämlich die Behörde als solche. Der Sachbearbeiter handelt nicht im eigenen Namen
!!! - obwohl er / sie persönlich den Stress an der Backe haben mag. Das braucht aber den Sachbearbeiter nicht im geringsten zu "jucken". Er / Sie handelt weisungsgebunden. Rechtssubjekt ist die Behörde die die Weisung erteilt!!!
Zumindest liegt hier bislang nicht der geringste Anhaltspunkt dafür vor, dass Starter der persönlichen Missgunst eines Behördenmitarbeiters zum Opfer gefallen ist.
(Sollte ich da was übersehen haben, bitte ich um Korrektur.)
Zitat: Ich wäre super ungern in der Situation, in der sich Starter gerade befindet! Aber ich glaube kaum, dass sich der Aufwand, den Antrag per Post einzureichen, etwas bringen würde.
Ich war schon häufig in solchen und vergleichbaren Situationen und habe daraus gelernt. Und gerade deswegen habe ich ganau den Rat abgegeben, den Du hier
ohne relevante Grundlage anzweifelst.
M.a.W.: Ein altes Sprichwort, dass auch heute in jeder Hinsicht gültig ist, lautet: "Vorsicht ist besser als Nachsicht."
Zitat:Wobei ich die Wartenzeit von 3 Monaten auch absolut heftig finde.
Wohlgemerkt zuzüglich der schon weitere Monate zurückliegenden ersten Konsultation bei der
EBH, wo auf das Terminproblem nicht hingewisen wurde!
Das ist doch ein klarer Fall von Verschleppung eines Verfahrens von amtlicher Seite her (oder wie Experten hier dies auch immer ausdrücken mögen.)
Zitat:BTW: Abgabe des Einbürgerungsantrags geht z.B. auch in München seit einiger Zeit nicht mehr ohne Termin. Das war früher auch mal anders.
Viele Grüße
chij
Klar doch! München setzt doch seit Jahren darauf, dass die "dummen" Bürger sich wie Bittsteller gegenüber der "Obrigkeit" benehmen, weil sie sich im Verwaltungsrecht nicht auskennen.
Es gibt einfach keinen Grund, aus Unsicherheit eine normative Empfehlung abzuleiten.
Auf gar keine Fall hätte Starter einen Nachteil, wenn er nicht für die möglichst frühzeitige Einsendung seines Antrages sorgt.
Oder übernimmst Du die Haftung für die Konsequenzen, die ihm daraus erwachsen würden, dass die Behörde die Antragsannahme unberechtigt abgelehnt hat?Gruß,
Zeppelin