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Einbürgerungsantrag (Gelesen: 7.169 mal)
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Beiträge: 13

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerungsantrag
05.06.2006 um 15:31:15
 
Sehr geehrte Experten,

ich danke Ihnen für die nützlichen Informationen, die in diesem Forum veröffentlicht werden. Ich habe ein paar Fragen zum  Einbürgerungsantrag und werde mich euch Ihre Unterstützung freuen.

1.Auslandsaufenthalt:  Sind alle Auslandsaufenthalte (z.B < 6 Monaten, Kurzbesuch, Urlaub u.s.w) anzugeben?

2. Arbeitsverhältnisse: zählen befristete Arbeitsverhältnisse (z.B. Studenten-Ferienjobs) hier zu?

3. Gibt es eine Standard für das benötigte Lebenslauf oder reicht auch das CV für Stellenbewerbungen aus

Vielen Dank
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Ralf
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Moin Moin ;)


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #1 - 05.06.2006 um 21:31:07
 
1. Kurzfristige Auslandsaufenthalte wie z.B. Urlaub braucht nicht angegeben zu werden, alles andere schon.

2. Wenn nicht schon einige Zeit ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis besteht, sollte besser alles angegeben werden.

3. Es gibt keinen Standard, eigentlich nicht mal eine zwingende Vorschrift, wonach ein Lebenslauf erforderlich ist, erst recht dann nicht, wenn ein Anspruch nach § 10 StAG besteht. Aber wenn's schon sein muss: ein Lebenslauf wie bei einer Bewerbung reicht allemal. Der Schwerpunkt sollte dann allerdings auf den Punkten liegen, die auch im Antrag abgefragt werden.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 06.06.2006 um 00:04:53
 
@ Rolf,

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Eine Frage habe ich noch. Was wäre für Sie eine angemessene Zeit in einem dauerhaften Arbeitsverhältnis. Ich bin seit  Okt. 2002  (ca. 3.5 Jahren) unbefristet beschäftigt. Ist diese Zeit ausreichend?

Danke!

MfG
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #3 - 06.06.2006 um 13:31:15
 
Hi starter,

soweit ich das weiß, kommt es viel wesentlicher auf eine günstige Prognose, was Deine Lebensunterhaltssicherung angeht, an. Wenn Du einen unbefristeten Arbeitsvertrag hast, Du aus der Erfüllung desselben Deinen Lebensunterhalt sicherstellen kannst und dass schon seit mehr als drei Jahren so der Fall ist, sollte es von dieser Seite keine Schwierigkeiten mit der Einbürgerung geben.

Viel Glück -

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 06.06.2006 um 23:35:54
 
Danke für die Infos!!

Ich wollte schon in dieser Woche meinen Antrag (nach § 10 STAG) stellen, da ich alle Vorraussetzungen erfülle aber nach einer telefonischen Rücksprache mit EBH wurde mir gesagt, dass ich einen Termin erst in September bekommen kann. 
Das ist für mich ehrlich gesagt überraschend besonders die Wartezeit von fast 3 Monaten.  Wer hat Erfahrung damit? Gibt es eine andere Lösung ausser zu warten?

Ich Bitte um Ihre Unterstürtzung!

Danke!
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 07.06.2006 um 15:00:31
 
starter schrieb am 06.06.2006 um 23:35:54:
Ich wollte schon in dieser Woche meinen Antrag (nach § 10 STAG) stellen, da ich alle Vorraussetzungen erfülle aber nach einer telefonischen Rücksprache mit EBH wurde mir gesagt, dass ich einen Termin erst in September bekommen kann.  
Das ist für mich ehrlich gesagt überraschend besonders die Wartezeit von fast 3 Monaten.  Wer hat Erfahrung damit? Gibt es eine andere Lösung ausser zu warten?


So Du ein Antragsformular bekommen kannst, ausfüllen, mit Kopien der Nachweise in einen Umschlag, und das Ganze in den Behördenbriefkasten. Bis zum 10 September hat man das gefunden und kann sich auf dann noch klärungsbedürftige Fragen vorbereiten.

Schreib dazu, daß Du erforderlichenfalls Klärungen bis zu diesem Termin durchführen möchtest und um entsprechende Hinweise bittest.

Gruß, ULF
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maki
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laie!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #6 - 07.06.2006 um 15:03:43
 
Ich würd jetzt in die EBH laufen und den Antrag abgeben Smiley
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 07.06.2006 um 15:32:40
 
Geht in der Tat auch an der Pforte, die machen dann normalerweise sogar einen Eingangsstempel auf den verschlossenen Umschlag.

Gruß, ULF
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 07.06.2006 um 23:38:43
 
Hallo Zusammen,

ich bedanke mich für den Tipp. Ich werde in den nachsten Tagen in die EBH gehen und versuche den Antrag (Den Antrag habe ich von der Webseite der zuständigen Behörde untergeladen)abzugeben. Ich hoffe dass es mir gelingt. Ich werde mich danach melden

Bis dann

MfG

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 15.06.2006 um 09:19:31
 
Ohne Termin darf einen Einbürgerungsantrag nicht abgegeben werden.

Wie schon versprochen möchte ich über meinen Fall berichten.

Ich war in der Einbürgerungsbehörde mit meinem Antrag aber den Antrag wurde aus dem Grund, dass ich zuvor einen Termin haben muss nicht entgegengenommen. Der nächste mögliche Abgabetermin kann erst nach 3 Monaten ( in September) stattfinden. Als Begründung für so eine lange Wartezeit wurden Personalengpässe und die anstehende Urlaubsituation genant.
Die Diskussion über den Sinn des Termins hat mir nicht weitergebracht.

Auf September zu Warten wäre kein Problem, aber man frage sich, Warum?

Will man überhaupt das vorhandene Gesetz ausüben oder versucht man hier auf ein neues Gesetz zu warten?

Gibt es eine alternative Lösung?  Für Ihre Ideen bin ich Dankbar.

MfG
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 16.06.2006 um 15:19:16
 
starter schrieb am 15.06.2006 um 09:19:31:
Ich war in der Einbürgerungsbehörde mit meinem Antrag aber den Antrag wurde aus dem Grund, dass ich zuvor einen Termin haben muss nicht entgegengenommen. Der nächste mögliche Abgabetermin kann erst nach 3 Monaten ( in September) stattfinden. Als Begründung für so eine lange Wartezeit wurden Personalengpässe und die anstehende Urlaubsituation genant.
Die Diskussion über den Sinn des Termins hat mir nicht weitergebracht.

Auf September zu Warten wäre kein Problem, aber man frage sich, Warum?


Man will die Statistik hinsichtlich der Bearbeitungszeiten freundlicher gestalten?

Gruß, ULF
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Zeppelin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 16.06.2006 um 15:39:20
 
starter schrieb am 15.06.2006 um 09:19:31:
...Der nächste mögliche Abgabetermin kann erst nach 3 Monaten ( in September) stattfinden. Als Begründung für so eine lange Wartezeit wurden Personalengpässe und die anstehende Urlaubsituation genannt...


Darf ich fragen, ob es sich "zufällig" um die ABH in Berlin handelt? Dann würde mir durchaus ein Lösungsweg einfallen...

Gruß,
Zeppelin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #12 - 17.06.2006 um 10:48:15
 
@ Zeppellin,

Danke!

Leider ist es nicht die EBH in Berlin. 

MfG,
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 17.06.2006 um 13:26:35
 
ich würde dir emphelen der Termin zu respecktieren.es ist zwar lang aber leiber fangst gut an als schlecht.du muss die Beamter au jedenfalls auf deine Seite haben.
ich bin mal zu früh  (1 tag ) an eine termin erschienen.die sachbearbeiterin war so sauer , hat mich nach hause gechickt und war ziemlich nicht freundlich naechste tag
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Ralf
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Antwort #14 - 18.06.2006 um 13:52:28
 
Die reine Abgabe des Antrages kann die Behörde sicher nicht verweigern oder von einem Termin abhängig machen, man könnte ihn ja schließlich auch mit der Post schicken. Sicherlich will die Behörde aber gleich ein erstes Gespräch mit dem Bewerber führen, das geht nun mal aus organisatorischen Gründen nicht ohne Termin, da dies etwas länger dauert. Es würde also nichts bringen, den Antrag vor dem Termin einzureichen, er würde bis dahin wohl in der Schublade liegen.

Sicherlich könnte man die späte Terminvergabe kritisieren, aber man muss auch bedenken, dass man nicht der einzige Antragsteller ist und nebenbei auch die Urlaubszeit begonnen hat.
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