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Familienplanung mit meiner litauischen Freundin (Gelesen: 1.640 mal)
agrei
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Familienplanung mit meiner litauischen Freundin
27.05.2006 um 19:07:41
 
Ich will erst mal alle hier loben die sich hier so kompetent beteiligen.
Ist sehr interessant, auch die Probleme anderer Leute kennen zu lernen.


Aber jetzt zu meiner Geschichte.

Ich lebe mit einer Frau aus Litauen zusammen. Sie macht im Moment eine Ausbildung an einer Berufschule und hat eine Bescheinigung gemäß § 5 Freizügigkeit G/EU.
Was wird, wenn sie fertig ist? Was bekommt sie dann für eine A- genehmigung oder ähnliches?

Wird sie sich dann wieder nur als Tourist 3 Monate hier in Deutschland legal sein dürfen?

Wir planen ein Baby, aber heiraten wollen wir erst später.
Was wird meine Lebensgefährtin für rechte in D bekommen?
Bekommt sie dann auch eine Arbeitserlaubnis?

Jetzt hat sie ja noch nicht die volle Freizügigkeit, weil Litauen ja ein neues EU- Mitglied ist.
Im Moment darf sie ja gar nichts, außer die Schule besuchen, …..keinen Putzjob oder ein kostenloses Praktikum in einem Kindergarten machen, um sich beruflich orientieren zu können.
Wie ist das dann, mit der Krankenversicherung? Ist sie dann über mich Familienversichert?

Wer kann mir eine Antwort auf meine Fragen geben?

Danke agrei
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Mono
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Beiträge: 604
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 27.05.2006 um 20:11:11
 
Wenn sie eine Berufsschule besucht, müsste sie auch einen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen haben. Andernfalls dürfte es sich wohl um eine Berufsfachschule handeln.
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 28.05.2006 um 00:22:04
 
agrei schrieb am 27.05.2006 um 19:07:41:
Was wird, wenn sie fertig ist? Was bekommt sie dann für eine A- genehmigung oder ähnliches?
Keine.

Zitat:
Wird sie sich dann wieder nur als Tourist 3 Monate hier in Deutschland legal sein dürfen?
Als EU-Bürgerin ist sie freizügigkeitsberechtigt, allerdings nur, sofern sie ausreichende Existenzmittel und ausreichenden KV-Schutz hat.

Zitat:
Wir planen ein Baby, aber heiraten wollen wir erst später.
Was wird meine Lebensgefährtin für rechte in D bekommen?
Bekommt sie dann auch eine Arbeitserlaubnis?
Dann hätte sie - unabhängig von der Sicherung des Lebensunterhalts - einen Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis, die auch zur Erwerbstätigkeit berechtigt.

Zitat:
Wie ist das dann, mit der Krankenversicherung? Ist sie dann über mich Familienversichert?
Nur wenn Ihr heiratet.

Abu
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agrei
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 06.06.2006 um 20:28:51
 
will mich bei denen die so hilfreich anworten nochmal bedanken.
ist ein bisschen später gekommen, aber dafür herzlicher.

lg agrei Zwinkernd
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 07.06.2006 um 10:50:45
 
agrei schrieb am 06.06.2006 um 20:28:51:
will mich bei denen die so hilfreich anworten nochmal bedanken.
Keine Ursache.
Zitat:
ist ein bisschen später gekommen, aber dafür herzlicher.
Besser spät als nie  Zwinkernd.

Abu
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