Puppe schrieb am 26.05.2006 um 13:24:16:Ich erwarte ein Kind von einem Ausländer; ich lebe hier in D und er lebt im nicht-europäischen Ausland.
Es wäre hilfreich zu wissen, welche Staatsangehörigkeit der Vater des Kindes hat.
Zitat:- er bekommt doch aufgrund "Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zu sein" zur "Ausübung der Personensorge" ein Visum zur Einreise nach D; oder kann das auch abgelehnt werden?
Prinzipiell hat er
nach der Geburt einen Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Visums bzw. einer Aufenthaltserlaubnis, sofern er die Vaterschaft anerkannt hat, er das zumindest hälftige Sorgerrecht besitzt und glaubhaft machen kann, daß er beabsichtigt, die Personensorge auch auszuüben. Nichtsdestotrotz kann in bestimmten Fällen, in denen ein sog Ausweisungsgrund (Straftat, etc.) vorliegt, die Erteilungeines Visums bzw. eienr
AE verweigert werden.
Zitat:- welches Visum muss er beantragen - ein Besuchsvisum (und dann alles weitere hier klären) oder ein Familienvisum?
Visum zur Familienzusammenführung (zum Kind)
Zitat: falls kein Besuchsvisum: welche Unterlagen werden benötigt?
Auf jeden Fall Reisepass, Geburtsurkunde des Kindes und Vaterschaftsanerkennung; in Abhängigkeit von der Staatsangehörigkeit bzw. der zuständien Botschaft sind evtl. weitere Unterlagen erforderlich.
Zitat:- wie lange bekommt mein ein Visum als "Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge"?
Das Visum bekommt man für 3 Monate, die nachfolgende Aufenthaltserlaubnis anfänglich für 1-3 Jahre.
Zitat:- muss ich überhaupt eine Einladung (VE) abgeben; oder kann er aufgrund der Mutterschafts- und Vaterschaftsanerkennung in seinen Händen ohne mein Einverständnis ein Visum bekommen?
Eine
VE ist nicht erforderlich. Die Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung bedarf Deiner Zustimmung, die Visumserteilung nicht.
Zitat:- mit diesem Visum kann er einer Erwerbstätigkeit nachgehen?
Mit dem Visum nicht, aber mit der späteren Aufenthaltserlaubnis.
Abu