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EFZ VOM STANDESAMT IST SEHR WICHTIG!!!! (Gelesen: 7.525 mal)
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Antwort #15 - 06.06.2006 um 08:02:44
 
Hi melek,

da Du in Marokko heiraten willst, muss nichts mehr zum OLG.
Dies wäre der Fall bei einer Heirat in Deutschland (Antrag Befreiung EFZ). Oder um eine Überbeglaubigung machen zu lassen. Dies ist bei Heirat in Marokko nur bei Scheidungsurteilen notwendig.
Du nimmst Dein EFZ so wie es ist nach Marokko mit und lässt damit beim deutschen Konsulat eine Ehefähigkeitsbescheinigung ausstellen.

Das einzige was Du brauchst, um Deine (deutschen) Dokumente in MA zu verwenden, ist die Legalisation durch das marokkanische Konsulat.

Grüße,
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Melek1979
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Antwort #16 - 06.06.2006 um 08:21:01
 
hallo Line,
also wenn ich schon mal verheiratet was müsdsen meine Papiere zum OLG oder nur mein Scheidungsurteil?
Wer bekommt dann die Eidesstattlihe Versicherung über die Ledigkeit meines Verlobten?
LG Melek
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Melek1979  
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Antwort #17 - 06.06.2006 um 08:42:23
 
Zitat:
die Eidesstattlihe Versicherung über die Ledigkeit meines Verlobten

kann doch nur der Standesbeamte verlangt haben zur Ausstellung des EFZ? - Ansonsten braucht das hier in Deutschland wohl niemand mehr...

Grüße,
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Melek1979
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Antwort #18 - 07.06.2006 um 22:12:45
 
Hallo  Smiley ich wollte mal danke sagen für die Antworten und Hilfe.

Schade nur das mit wirkliche gute Antworten nur hier bekommt und nicht beim eigenen Standesamt... was machen nur Leute die kein Internet haben???

Also vielen dank und liebe Grüße.

Melek
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Melek1979  
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