Djamila
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Ogi schrieb am 14.06.2006 um 21:01:53:Vielen Dank Zeppelin! Aber wo kann ich die Information bekommen - wieviel Geld ich pro Monat verdienen kann (100, 200 300 eur?!), wenn ich ALGII bekomme? Wer ist dafür zuständig? Finanzamt, Arbeitsamt, wer?! ZUVERDIENST Die Informationen bekommst du beim Arbeitsamt sowie die entsprechenden Änderungsmitteilungen zur Neuberechnung des AlgII erhält natürlich dein Arbeitsamt. http://www.arbeitsmarktreform.de/Arbeitsmarktreform/Navigation/Grundsicherung-Ha...Nicht wenige Hilfebedürftige verdienen durch Nebenjobs Geld zur staatlichen Unterstützung hinzu. Das ist auch ausdrücklich gewünscht. Die Regelungen der neuen Grundsicherung fördern die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit:. Mit Mini-, Midi- und Teilzeitjobs sind Arbeitslosengeld II-Bezieher in der Lage, wenigstens einen Teil des Lebensunterhalts selbst zu verdienen.
Dabei versteht es sich von selbst, dass mit steigendem Einkommen der Anteil der staatlichen Unterstützung am Familieneinkommen geringer wird. Damit aber derjenige, der arbeitet, mehr Geld in der Tasche behält als derjenige, der nicht arbeitet, gibt es Freibeträge.
Ein Grundfreibetrag von 100 Euro gilt für alle Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Das heißt: Jeder Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld-Bezieher kann 100 Euro verdienen, ohne dass seine Leistung gekürzt wird. Von Bruttoeinkommen, die zwischen 100 Euro und 800 Euro liegen, bleiben dem Arbeitslosengeld-II-Empfänger 20 Prozent (also maximal 140 Euro). Liegt das Einkommen darüber, sind 10 Prozent anrechnungsfrei. Bei 900 Euro Zuverdienst ergäbe das zum Beispiel einen Freibetrag von: 100 Euro (Grundfreibetrag) plus 140 Euro (20 Prozent von 700 Euro) plus 10 Euro (10 Prozent von 100 Euro), also insgesamt 250 Euro.
Die Obergrenze für die Freibeträge liegt für Hilfebedürftige ohne Kinder bei einem Bruttoeinkommen von 1.200 Euro, für Hilfebedürftigen mit Kindern bei einem Bruttoeinkommen von 1.500 Euro.
Fahrtkosten Wer mehr als 400 Euro brutto verdient, kann auch noch Fahrtkosten und andere Ausgaben von seinen Einkünften abziehen, Für die Fahrt zur Arbeit gilt eine Kilometerpauschale von 20 Cent je Entfernungskilometer, es sei denn, es entstehen nachweislich höhere Kosten. Ist die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel möglich und zumutbar, erstatten die Job Center nur die Kosten, die die Fahrt mit den Öffentlichen verursachen würden.
Einmalige Einnahmen / Saisonarbeit Mitunter verdienen Arbeitslosengeld II-Empfänger aber nicht regelmäßig hinzu, sondern nehmen einen befristeten Job an. Sie verdienen dann in einem überschaubaren Zeitraum so viel, dass ihr zuständiges Job Center eigentlic die Geldleistung vermindern oder gar einstellen müsste. Denn wer genug Geld zum Lebensunterhalt verdient, braucht weniger staatliche Unterstützung. Das würde aber einen hohen Verwaltungsaufwand bedeuten. Die Neuregelung ab 1. Oktober sieht vor, dass einmalige Einnahmen (wie z.B. eine einmalige Lohnzahlung aus einer befristeten Tätigkeit aber auch Steuerrückerstattungen oder Weihnachtsgeld) auf mehrere Monate aufgeteilt und nur die Teilsummen angerechnet werden. Damit bleibt der Leistungsanspruch und Versicherungsschutz erhalten und der Verwaltungsaufwand bleibt in einem vernünftigen Rahmen.
Renten und andere Einkommen Für sonstige Einkommen, z. B. aus Sozialleistungen, gibt es keine Freibeträge. Aber bestimmte Einkommen werden nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechntet. Hier finden Sie eine Übersicht
Wichtig: Diese Regeln gelten für Anträge auf Arbeitslosengeld II, die ab 1. Oktober gestellt werden. Da Arbeitslosengeld II-Empfänger alle sechs Monate einen Neuantrag stellen müssen, finden die neuen Regeln spätestens am 1. April 2006 generell Anwendung.
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