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ALG II + Nebenjob? (Gelesen: 5.664 mal)
Ogi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: non EU
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21.05.2006 um 15:08:36
 
Hallo zusammen,

ich bin Empfänger von ALG II und habe Gelegenheit ein Buch zu übersetzen und ein bisschen Geld zu verdienen.
Unter welchen Voraussetzungen darf ich das machen?  Schockiert/Erstaunt

Vielen Dank für eure Hilfe!

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 22.05.2006 um 08:51:05
 
Hallo Ogi,

Du darfst das natürlich jederzeit machen...Hartz hat nichts dagegen, wenn man arbeitet.
Es wird allerdings ein Teil des Einkommens auf Deine Leistungen angerechnet. Dies ist nicht ganz so einfach, als erste Hausnummer gilt:

Zitat:
§30 SGB 2:
Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist von dem monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein weiterer Betrag abzusetzen. Dieser beläuft sich
1. für den Teil des monatlichen Einkommens, das 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 800 Euro beträgt, auf 20 vom Hundert und
2. für den Teil des monatlichen Einkommens, das 800 Euro übersteigt und nicht mehr als 1200 Euro beträgt, auf 10 vom Hundert.

Wenn Du mind. 1 minderjähriges Kind hast, ist die Obergrenze 1500 Euro.

Bei selbständiger Tätigkeit wird's komplizierter; in jedem Fall solltest Du den Beginn der Tätigkeit und die Lohnnachweise rechtzeitig Deinem Sachbearbeiter melden.

Gruß,
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Daphne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 30.05.2006 um 21:09:25
 
Hab einen Bekannten, der auch von ALG II lebte. Er hatte einen 400,-- Euro Job zusätzlich. Dies Geld wurde aber entsprechend verrechnet mit dem ALG.
Auch durfte er nur bis 15 Wochenstunden arbeiten.
Seine Firma sagte, sie düften ihn nicht die vollen 15 Wochenstunden arbeiten lassen und abrechnen, sondern nur 14 Stunden  / Woche.
Ansonsten war es kein Problem. Er hat auf die Art fast 2 Jahre überbrückt.
Du musst es halt nur mit deinem Arbeitsvermittler bzw. Sachbearbeiter absprechen.
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Zeppelin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
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Antwort #3 - 05.06.2006 um 22:54:23
 
Ogi schrieb am 21.05.2006 um 15:08:36:
...und habe Gelegenheit ein Buch zu übersetzen und ein bisschen Geld zu verdienen.


So etwas ist einer Freundin gerade passiert, und die hat nicht aufgepasst, und dadurch Pech.

So eine Buchübersetzung dauert ja einige Zeit, aber das Honorar, wird dann meistens auf einen Schlag gezahlt.
Wenn möglich, sollte man aber mit dem Auftraggeber eine Abrede treffen, dass das Honorar in Abschlägen auf mehrere Monate verteilt wird und unterhalb der zulässigen Zuverdienstgrenzen bleibt.


Gruß,
Zeppelin
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Ogi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: non EU
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Antwort #4 - 14.06.2006 um 21:01:53
 
Vielen Dank Zeppelin!
Aber wo kann ich die Information bekommen - wieviel Geld ich pro Monat verdienen kann (100, 200 300 eur?!), wenn ich ALGII bekomme? Wer ist dafür zuständig? Finanzamt, Arbeitsamt, wer?!

unentschlossen
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Djamila
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 15.06.2006 um 07:05:14
 
Ogi schrieb am 14.06.2006 um 21:01:53:
Vielen Dank Zeppelin!
Aber wo kann ich die Information bekommen - wieviel Geld ich pro Monat verdienen kann (100, 200 300 eur?!), wenn ich ALGII bekomme? Wer ist dafür zuständig? Finanzamt, Arbeitsamt, wer?!

unentschlossen


ZUVERDIENST

Die Informationen bekommst du beim Arbeitsamt sowie die entsprechenden Änderungsmitteilungen zur Neuberechnung des AlgII erhält natürlich dein Arbeitsamt.

http://www.arbeitsmarktreform.de/Arbeitsmarktreform/Navigation/Grundsicherung-Ha...

Nicht wenige Hilfebedürftige verdienen durch Nebenjobs Geld zur staatlichen Unterstützung hinzu. Das ist auch ausdrücklich gewünscht. Die Regelungen der neuen Grundsicherung fördern die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit:. Mit Mini-, Midi- und Teilzeitjobs sind Arbeitslosengeld II-Bezieher in der Lage, wenigstens einen Teil des Lebensunterhalts selbst zu verdienen.

Dabei versteht es sich von selbst, dass mit steigendem Einkommen der Anteil der staatlichen Unterstützung am Familieneinkommen geringer wird. Damit aber derjenige, der arbeitet, mehr Geld in der Tasche behält als derjenige, der nicht arbeitet, gibt es Freibeträge.

Ein Grundfreibetrag von 100 Euro gilt für alle Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Das heißt: Jeder Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld-Bezieher kann 100 Euro verdienen, ohne dass seine Leistung gekürzt wird.  Von Bruttoeinkommen, die zwischen 100 Euro und 800 Euro liegen, bleiben dem Arbeitslosengeld-II-Empfänger 20 Prozent (also maximal 140 Euro). Liegt das Einkommen darüber, sind 10 Prozent anrechnungsfrei.
Bei 900 Euro Zuverdienst ergäbe das zum Beispiel einen Freibetrag von: 100 Euro (Grundfreibetrag) plus 140 Euro (20 Prozent von 700 Euro) plus 10 Euro (10 Prozent von 100 Euro), also insgesamt 250 Euro.

Die Obergrenze für die Freibeträge liegt für Hilfebedürftige ohne Kinder bei einem Bruttoeinkommen von 1.200 Euro, für Hilfebedürftigen mit Kindern bei einem Bruttoeinkommen von 1.500 Euro.

Fahrtkosten
Wer mehr als 400 Euro brutto verdient, kann auch noch Fahrtkosten und andere Ausgaben von seinen Einkünften abziehen, Für die Fahrt zur Arbeit gilt eine Kilometerpauschale von 20 Cent je Entfernungskilometer, es sei denn, es entstehen nachweislich höhere Kosten. Ist die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel möglich und zumutbar, erstatten die Job Center nur die Kosten, die die Fahrt mit den Öffentlichen verursachen würden.

Einmalige Einnahmen / Saisonarbeit
Mitunter verdienen Arbeitslosengeld II-Empfänger aber nicht regelmäßig hinzu, sondern nehmen einen befristeten Job an. Sie verdienen dann in einem überschaubaren Zeitraum so viel, dass ihr zuständiges Job Center eigentlic die Geldleistung vermindern oder gar einstellen müsste. Denn wer genug Geld zum Lebensunterhalt verdient, braucht weniger staatliche Unterstützung. Das würde aber einen hohen Verwaltungsaufwand bedeuten. Die Neuregelung ab 1. Oktober sieht vor, dass einmalige Einnahmen (wie z.B. eine einmalige Lohnzahlung aus einer befristeten Tätigkeit aber auch Steuerrückerstattungen oder Weihnachtsgeld) auf mehrere Monate aufgeteilt und nur die Teilsummen angerechnet werden. Damit bleibt der Leistungsanspruch und Versicherungsschutz erhalten und der Verwaltungsaufwand bleibt in einem vernünftigen Rahmen.

Renten und andere Einkommen
Für sonstige Einkommen, z. B. aus Sozialleistungen, gibt es keine Freibeträge. Aber bestimmte Einkommen werden nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechntet. Hier finden Sie eine Übersicht

Wichtig: Diese Regeln gelten für Anträge auf Arbeitslosengeld II, die ab 1. Oktober gestellt werden. Da Arbeitslosengeld II-Empfänger alle sechs Monate einen Neuantrag stellen müssen, finden die neuen Regeln spätestens am 1. April 2006 generell Anwendung.          

 

 
 






 


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Djamila
 
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Ogi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: non EU
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Antwort #6 - 15.06.2006 um 09:58:15
 
Vielen Dank für so eine schnelle, kurz und klare Antwort!

Da mein Mann auch arbeitslos ist und hat einen Job in Sicht, wieviel soll er (Netto oder Brutto) monatlich verdienen, damit ich nicht mehr ALG bekomme?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 15.06.2006 um 22:02:10
 
Hi,

die Anrechnung von Einkommen richtet sich beim Alg2 2 wie gesagt nach §30 SGB2 (einfahc mal googeln). Man kann keine pauschale Aussage über Freibeträge o.ä. geben, da diese gestaffelt sind und in Relation zu Euren Bedarfen gesetzt werden.
Leider keine einfache Materie...weshalb man sich das Ganze am Besten beim Jobcenter direkt durchrechnen lassen sollte...

Grüße,
line
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Ogi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: non EU
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Antwort #8 - 22.06.2006 um 22:18:02
 
line schrieb am 15.06.2006 um 22:02:10:
Hi,

die Anrechnung von Einkommen richtet sich beim Alg2 2 wie gesagt nach §30 SGB2 (einfahc mal googeln). Man kann keine pauschale Aussage über Freibeträge o.ä. geben, da diese gestaffelt sind und in Relation zu Euren Bedarfen gesetzt werden.
Leider keine einfache Materie...weshalb man sich das Ganze am Besten beim Jobcenter direkt durchrechnen lassen sollte...

Grüße,
line


Hallo Line,

§30 SGB2 ist, so wie ich es gesehen habe, für eine Person gemeint und das ist klar.

Aber wir (mein Mann und ich) sind beide ALG II Empfänger und da ist es mir unklar, wieviel soll einer von uns verdienen (brutto oder netto, da weiss ich auch nicht, was betrachtet wird), damit der Andere nicht mehr ALG II bekommt?  unentschlossen

Danke nochmal!
danke

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 26.06.2006 um 13:14:11
 
Hi Ogi,

(sorry für die verspätete Antwort...)
ich gehe davon aus, dass ihr zusammen wohnt. Der Freibetrag beim Einkommen wird zwar nur für das Einkommen Deines Mannes berechnet, insgesamt gilt das Einkommen aber (vereinfacht gesagt) für die gesamte Bedarfsgemeinschaft. Sprich: Was Dein Mann verdient wird auf euren gesamten Anspruch angerechnet. Es wird das Nettoeinkommen genommen.
Er müsste also (theoretisch) mindestens das verdienen, was Ihr derzeit vom Amt bekommt plus den Freibetrag X und sonstige Vergünstigungen (vielleicht Fahrtkosten o.ä.).

Wie ich schon meinte: wenn Ihr es genau wissen wollt, müsst Ihr es im Jobcenter durchrechnen lassen. Falls Euer Ziel ist, vom Amt wegzukommen und Ihr mit seinem Lohn nur noch ein paar Euros bekommen würdet, könnt Ihr darauf übrigens auch ganz einfach verzichten. - Man "muss" das Geld nicht nehmen, wenn man auch so über die Runden kommt. (Das ist nicht böse gemeint, bitte nicht falsch verstehen!).

Grüße,
line
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