Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Vorrangsprüfung der AA,Interessen des Unternehmens (Gelesen: 2.121 mal)
brankomv
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 5
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Vorrangsprüfung der AA,Interessen des Unternehmens
16.05.2006 um 10:28:58
 
Hallo,

nach abgeschlossenem Studium in Deutschland wurde mir die Aufenthaltserlaubnis um ein Jahr verlängert für die Suche nach einem Job. Währen meines Studiums habe ich  4 Jahre lang bei eine Firma gearbeitet im Rahmen einer studentischen Nebentätigkeit. Diese Firma will mich jetzt gerne festanstellen, da ich neben meiner Ausbildung auch über notwändige  Sprachkentnisse sowie über entsprechende Geschäftskontakte,  die für dieses Unternehmen von großer Bedeutung sind. Es hadelt sich um ein mittelständisches Unternehmen mit ca. 60 Mitarbeiter , das sehr viel Aufträge im Osteuropa abwickelt.  Also es bestehet ein überregionales wirtschaftliches Interesse für die Firma (z.B. Erhöhung des Auftragsvolumens).

Meine Frage:

Ich habe vor ungefähr 8 Wochen einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit gestellt. Inzwischen kamm es nur zu einem Briefaustausch zwischen Industrie- und Handelskammer und der Firma, wiel die Agentur für Arbei hat die IHK um Stelungnahme zu meinem Antrag gebeten. Um diese Stellungnahme vorzubereiten, wollte IHK wissen welches öffentliches, insbesondere regionales, wirtschatliches oder arbeitsmarktpolitisches Interesse an meiner Beschäftigung besteht.

Weiss jemand vielleicht, wie lange in der Regel dieser Verfahren bei der Agentur für Arbeit dauern kann und wie es in meinem Fall weiter läuft?

Wie wichtig bzw. welche Rolle spielen in solchen Verfahren die Interessen der Unternehmen? Welche Ansprüche kann das Unternehmen in solchen Fällen stellen? Griesgrämig

Für eure Antworten bedanke ich mich im Voraus.

Beste Grüsse
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
aquanina
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 1
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vorrangsprüfung der AA,Interessen des Unternehmens
Antwort #1 - 09.04.2007 um 14:06:08
 
ok, Vorrangsprüfung der AA;
soll mein zukunftige Arbeitgeber sich zu erst bei AB oder AA melden?
Wenn bei AB, bei welche? Weil ich der Ort wechsele.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Zeppelin
Silver Member
****
Offline


für die Venus


Beiträge: 1.292
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vorrangsprüfung der AA,Interessen des Unternehmens
Antwort #2 - 09.04.2007 um 15:46:22
 
aquanina schrieb am 09.04.2007 um 14:06:08:
ok, Vorrangsprüfung der AA;
soll mein zukunftige Arbeitgeber sich zu erst bei AB oder AA melden?
Wenn bei AB, bei welche? Weil ich der Ort wechsele.

Zuerst an die Arbeitsagentur, um dort eine genaue Stellenbeschreibung einzureiche, damit die Vorrangprüfung ordentlich durchgeführt wird.

Die ABH kann man ja schon mal nebenher informieren.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.939

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vorrangsprüfung der AA,Interessen des Unternehmens
Antwort #3 - 09.04.2007 um 15:49:58
 
Zeppelin schrieb am 09.04.2007 um 15:46:22:
Zuerst an die Arbeitsagentur, um dort eine genaue Stellenbeschreibung einzureiche, damit die Vorrangprüfung ordentlich durchgeführt wird.

Die ABH kann man ja schon mal nebenher informieren.

Hi,
nein, das wäre falsch rum. Die Arbeitsplatzbeschreibung
wird bei der ABH abgegeben und diese leitet sie an die
Agentur weiter.
Zuständige ABH ist die an dem Ort, wo man aktuell wohnt.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Zeppelin
Silver Member
****
Offline


für die Venus


Beiträge: 1.292
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vorrangsprüfung der AA,Interessen des Unternehmens
Antwort #4 - 09.04.2007 um 16:07:28
 
Mick schrieb am 09.04.2007 um 15:49:58:
Hi,
nein, das wäre falsch rum. Die Arbeitsplatzbeschreibung
wird bei der ABH abgegeben und diese leitet sie an die
Agentur weiter.
Zuständige ABH ist die an dem Ort, wo man aktuell wohnt.

Oh sry, wenn ich "Mist" gepostet habe.
Ich war wirklich der Meinung, dass das Unternehmen der ARGE erst mal ganz neutral und unabhängig vom "Wunschbewerber" die offene Stelle melden müsse.

Leider kann ich meine Falschannahme selbst nicht mehr herauskegeln, habe aber nix dagegen, wenn Du das machst oder zumindest einen Mod.-Vermerk dranpappst.

Gruß,
Zeppelin

Gruß
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Der_Jimi
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vorrangsprüfung der AA,Interessen des Unternehmens
Antwort #5 - 10.04.2007 um 06:43:31
 
brankomv schrieb am 16.05.2006 um 10:28:58:
Weiss jemand vielleicht, wie lange in der Regel dieser Verfahren bei der Agentur für Arbeit dauern kann und wie es in meinem Fall weiter läuft?

Wie wichtig bzw. welche Rolle spielen in solchen Verfahren die Interessen der Unternehmen? Welche Ansprüche kann das Unternehmen in solchen Fällen stellen?   


Moin,

der Antrag ist generell bei der ABH am Wohnort zu stellen. Manche Agentur nimmt vorab das Stellenprofil zur Prüfung entgegen, aber das ist nicht der offizielle Weg. Ansprechpartner ist offiziell immer und nur die ABH.

Die reine Arbeitsmarktprüfung dauert in der Regel (!) zwischen 4 und 6 Wochen. Abweichenungen sind nach beiden Enden hin möglich.

Ansprüche kann das Unternehmen bei der Arbeitsmarktprüfung in der Regel keine stellen. Es kann nur sachlich und objektiv gerechtfertigte Gründe nennen, warum es Dich bei der Stellenbesetzung bevorzugt. Privatwirtschaftliche Interessen sind dabei sekundär. Vorrangig ist die Besetzung eines offenen Arbeitsplatzes mit einem geeigneten Bewerber. Das kannst Du sein, aber auch ein gleichwertig qualifizierter, vorrangig zu vermittelnder Arbeitsloser. Wichtig ist nur, dass derjenige die Tätigkeit auch so ausüben kann, wie es benötigt wird.


Grüsse,
Jimi
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema