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FZF und dann? (Gelesen: 3.286 mal)
Foray
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF und dann?
13.05.2006 um 00:43:29
 
Meine Frau wird in den nächsten Wochen nach Deutschland kommen. Hier gab es schonmal eine ähnliche Frage allerdings kann ich diese nicht mehr finden. Es gab ein paar Schritte die man erledigen sollte. Welche und in welcher Reihenfolge war das nochmal?
Zweite Frage: In dem Visum meiner Frau steht: "Erwerbsfähigkeit: nicht gestattet". Hat sie jetzt erstmal keine Arbeitserlaubnis? Ab wann kann sie die bekommen?
Danke
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Foray  
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anajid69
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Beiträge: 115

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #1 - 13.05.2006 um 09:03:07
 
Hallo,

ich bin der Meinung, dass dies von deiner Arbeitserlaubnis abhängig sein wird. Wenn du selbst eine unbefristete Arbeitserlaubnis hast, bekommt deine Frau auch eine unbefristete AE.
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Liebe Grüße,&&Anajid
 
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Muyiwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 13.05.2006 um 19:17:03
 
Zitat:
Wenn du selbst eine unbefristete Arbeitserlaubnis hast, bekommt deine Frau auch eine unbefristete AE.


Ich glaube das stimmt so nicht. Selbst Ehepartner von Deutschen bekommen zunächst eine befristete AE.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 13.05.2006 um 19:55:05
 

Sorry... hatt ich falsch gelsen. <duck>
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« Zuletzt geändert: 13.05.2006 um 20:10:07 von N/V »  
 
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 13.05.2006 um 20:03:06
 
Hi,

anajid69 spricht doch von der Arbeitserlaubnis und nicht von einer AEÄrgerlich

Erwerbstätigkeit dürfte in Deinem Fall gestattet sein, d.h. einer Erlaubnis bedarf es nicht.


DonCamillo
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convar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 13.05.2006 um 20:34:17
 
Du musst halt zwischen dem VISUM, also dem VISA zur Einreise, ausgestellt von der Botschaft, und dem Aufenthaltstitel, der AE, unterscheiden.

Auf dem VISUM/VISA ist es völlig normal das die Erwerbstätigkeit nicht gestattet ist.
Du gehst dann mit Deiner Frau zum Einwohnermeldamt, meldst sie an. Dann geht ihr zur Ausländerbehörde und holt euch dort den Antrag für die AE ab.

Ich gehe jetzt davon aus, dass Du Deutscher bist. Dann ist die Sache mit der AE so, dass sie deiner Frau per Gesetz verpflichtend zugesprochen werden muss. Ist keine Ermessensentscheidung, sondern gesetzlich so bestimmt.
Wahrscheinlich bekommt Deine Frau für die Zeit bis die AE eingeklebt werden kann in den Reisepass eine Fiktionsbescheinigung, auf der muss die Erlaubnis der Erwerbestätigkeit auch vermerkt sein.

Nimm halt gleich ein Bild mit für die AE, so eines welches den biometrischen Anforderungen genügt.

Das wars auch schon, alles Gute !!
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Muyiwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 14.05.2006 um 07:33:26
 
Zitat:
anajid69 spricht doch von der Arbeitserlaubnis und nicht von einer AE !   


Sorry, hatte ich tatsächlich falsch gelesen.

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Foray
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 14.05.2006 um 18:42:30
 
Danke für die vielen Antworten. Habe ich das richtig verstanden? 1. Schritt: Einwohnermeldeamt (anmelden)  2. Schritt: Ausländerbehörde (Arbeitserlaubnis beantragen)
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Foray  
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Prinzessin25
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 14.05.2006 um 20:01:00
 
Hi,

da du schon die FZF hinter dir hast, hätte ich einige Fragen an dich. Würde mich sehr auf eine Antwort freuen.

Weisst du ob man seine Frau auch mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis nach Deutschland holen kann? Falls ja, spielt das Einkommen eine Rolle? Wenn ja, wo liegt die Einkommensgrenze?

Gruß
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Jedem das Seine und allen das Beste!&&&&MFG
 
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Foray
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 14.05.2006 um 22:43:04
 
Ja ich glaube da spielt das Einkommen eine Rolle. Bin aber alles Andere als ein Spezialist. Am Besten du machst noch einen Extrathread zu deinem Thema auf!
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Foray  
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #10 - 14.05.2006 um 23:25:21
 
Foray schrieb am 14.05.2006 um 18:42:30:
2. Schritt: Ausländerbehörde (Arbeitserlaubnis beantragen)
Nein, Aufenthaltserlaubnis beantragen. Und sofern Du Deutscher bist, berechtigt die zur Erwerbstätigkeit.

Abu
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Foray
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 15.05.2006 um 00:02:16
 
oh, das ist ja nochmal ein recht großer Unterschied. Danke Abu.
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Foray  
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