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Mehrere Wohnsitze, Grenzgänger, etc. (Gelesen: 1.087 mal)
zarva74
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Beiträge: 14

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Mehrere Wohnsitze, Grenzgänger, etc.
12.05.2006 um 17:50:47
 
Hi,

ich weiss nicht so Recht, ob das hier reinpasst, aber ich glaube schon...

* kann man als Ausländer mehrere Wohnsitze im Bundesgebiet haben? (z.B. Hauptwohnsitz Berlin, Nebenwohnsitz Oldenburg)?

** und wie sieht es mit dem Ausland aus? Beispielsweise man hat eine unbefristete Niederlassungserlaubnis und ist in Deutschland mit Wohnung gemeldet, und man arbeitet in Holland mit einer holl. befristeten Aufenthaltsgenehmigung und hat dort auch eine Wohnung (aus einem seiner Natur nach vorübergehenden Grunde). Man fährt allerdings jede Woche mindestens einmal zurück nach Deutschland?

In diesem Fall zählt man doch laut europäischer Richtlinie EWG 1408/71 als Grenzgänger (?):

("Grenzgänger ist jeder Arbeitnehmer oder Selbständiger, der seine berufliche Tätigkeit im Gebiet eines Mitgliedstaates ausübt und im Gebiet eines anderen Mitgliedstaates wohnt, in das er täglich, mindestens aber einmal wöchentlich zurückkehrt.")

In der Richtlinie steht nichts von Haupt -  und Nebenwohnsitz. Bevor ich diese Richtlinie gefunden habe, war ich in der ABH in Deutschland und die haben mir gesagt, dass ich KEIN Grenzgänger bin, da ich nicht täglich in die BRD zurückreise.

Nun habe ich herausgefunden, dass Grenzgänger verschieden definiert werden: nach Sozialrecht mindestens "einmal pro Woche", und nach Steuerrecht "täglich" ins Bundesgebiet einreisen....

Mich interessiert jedoch als Grenzgänger nach Sozialrecht zu gelten. Habe ich da überhaupt was mit der ABH zu tun?

Die ABH will nämlich, dass ich in Holland krankenversichert bin, was ich durch eine Pflichtversicherung auch bin. Diese ist weltweit gültig.... also kein Problem. Als Grenzgänger gibt es nach europäischen Recht Verträge zwischen Versicherungsträgern der verschiedenen EU-Länder und dadurch könnte die holl. Krankenversicherung eine deutsche Krankenkasse beauftragen Krankensachleistungen in Deutschland für mich zu erbringen, was deutlich weniger Bürokratie mit sich bringt, als mit der holländischen Karte in Deutschland zum Arzt zu gehen.

Soll ich nochmal zur ABH gehen, und die auf den Unterschied ansprechen...




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zarva74
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 15.05.2006 um 20:59:52
 
Hat sich erledigt  Zwinkernd

Wohnsitz ist diejenige Wohnung an der man sich die meiste Zeit aufhält (in der Regel mehr als 183 Tage/Jahr).

Dabei ist egal in wievielen Ländern man mit Wohnung gemeldet ist. Damit gelte ich zwar nicht als Grenzgänger  Griesgrämig , da ich die meiste Zeit in meiner Wohnung im Ausland bin, aber wenigstens weiß ich jetzt Bescheid.
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