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Fahrtkostenerstattung Integrationskurs (Gelesen: 4.160 mal)
Mena
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Fahrtkostenerstattung Integrationskurs
12.05.2006 um 13:15:10
 
Hallo,

Mein Mann beginnt nun endlich auch seinen Integrationskurs.
Hat jemand Erfahrung ob auch die Fahrtkosten zum Integrationskurs übernommen werden können, besonders dann, wenn man ALGII-Empfänger ist?

Grüßle,Mena
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 12.05.2006 um 13:25:02
 
Die Fahrtkosten dürften wohl nicht übernommen werden. Ich würd aber trotzdem mal nachfragen, vielleicht gibt es ja für Alg2-Bezieher eine günstigere (Sozialpass o.ä.) in Eurer Stadt.

Immerhin ist der Kurs für Alg2-Empfänger umsonst, das ist auch nicht zu verachten.

Grüße,
line
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Yobo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 12.05.2006 um 13:52:41
 
Ich habe die Monatskarten ÖNV bei meiner Steuererklärung mit eingereicht. Mal sehen, was das Ergebnis wird.
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Mena
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 16.05.2006 um 13:11:08
 
Hallo zusammen,

Danke für eure Antworten.
Ich hab mich erwas informiert.
Das BAMF übernimmt die Fahrkosten für "Bestandsausländer" (vor 2005 eingereist) , wenn sie verpflichtet wurden. Wird man aber als neuer Ausländer, wie mein Mann verpflichtet, so wird nix erstattet.
Eigentlich könnte dann das Sozialamt, das das ALGII zahlt, die Kosten erstatten, dies geschied aber nur in manchen Landkreisen, da dafür die Kommunen zuständig sind, und diese natürlich sparen wollen.
So viel hab ich schon in Erfahrung gebracht, ...

Gruß,
Mena
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 16.05.2006 um 13:53:39
 
Hi Mena,

ganz so kann man's nicht sagen:
Die Alg2-Ämter sind entweder in gemeinsamer Führung von Arbeitsagentur und Kommune oder (in wenigen Fällen) nur unter kommunaler Führung.

Entscheidend für die Erstattung der Fahrtkosten ist, ob dafür (egal in welchem Amt) Gelder im Fördertopf vorgesehen wurden. Bei den meisten dürfte dies (aus Spargründen) nicht so sein. Außerdem gibt es z.B. den Grundsatz, dass Förderung in direktem Zusammenhang mit Arbeitsaufnahme stattfinden soll. Dies ist beim Integrationskurs nicht der Fall (im Gegensatz z.B. zu einem Bewerbungstraining).
Nicht falsch verstehen: ich weiß schon, wie knapp man auf Hartz-Niveau lebt. Allerdings finde ich dass gerade die Integrationskurse üppig bezuschusst werden. Früher hätte man bei der vhs ein Vielfaches bezahlen müssen...

Gruß,
line
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #5 - 16.05.2006 um 21:26:32
 
Als meine Frau vor über 20 Jahren nach Deutschland kam, galt die Heirat mit einer Ausländerin/einem Ausländer noch als Privatvergnügen und das Erlernen der Landessprache als Angelegenheit des Einreisenden bzw. seines Partners.
Heute wird dafür der Staat bzw. die Allgemeinheit = der Steuerzahler in die Pflicht genommen. Der Sprachlehrgang kostete damals mehrere tausend DM, jetzt will man sogar für das Fahrgeld zur Schule die öffentlichen Kassen in Anspruch nehmen. Möglicherweise wird demnächst auch noch die Miete vom Staat übernommen.
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dete
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Antwort #6 - 17.05.2006 um 00:12:52
 
Saxonicus ,tut mir leid,aber diesmal lande ich vielleicht auf den schrottplatz. abert ich muss es mal loswerden.
du kannst gegebenheiten von voer über 20 jahren nicht immer und zwanghaft mit heutigen gegebenheiten vergleichen.
die welt hat sich weiter gedreht,die uhren ticken anders und vor 20 jährchen hat auch noch keiner nach integrationskursen gefragt.
und ja,wenn anspruch bestehen sollte ,wird vater staat sogar die miete bezahlen.so weit ist es gekommen,es lebe h4 Griesgrämig
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Chun
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 17.05.2006 um 10:44:22
 
Saxonicus schrieb am 16.05.2006 um 21:26:32:
Als meine Frau vor über 20 Jahren nach Deutschland kam, galt die Heirat mit einer Ausländerin/einem Ausländer noch als Privatvergnügen und das Erlernen der Landessprache als Angelegenheit des Einreisenden bzw. seines Partners.
Heute wird dafür der Staat bzw. die Allgemeinheit = der Steuerzahler in die Pflicht genommen. Der Sprachlehrgang kostete damals mehrere tausend DM, jetzt will man sogar für das Fahrgeld zur Schule die öffentlichen Kassen in Anspruch nehmen. Möglicherweise wird demnächst auch noch die Miete vom Staat übernommen. 



Was gibt es denn hier zu meckern, Saxonicus. Vor 20 Jahren waren die Kurse weitaus billiger. Während du für den Sprachkurs deiner Frau nur mehrere Tausend DM zahlen musstest, habe ich schon mehrere Tausend Euro für den Sprachkurs meines Mannes gelöhnt - und das aus eigener Tasche. Nix da von Steuerzahlern wie du behauptest. Deine Verallgemeinerung ist sowas von daneben.  Ärgerlich
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 17.05.2006 um 10:48:18
 
Thema dürfte beendet sein. Ggf im Userforum fortsetzen.

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