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Frage zur Einbürgerung (Gelesen: 2.704 mal)
Fleure
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Frage zur Einbürgerung
11.05.2006 um 22:43:25
 
Guten Abend an alle,
ich bin seit 7,5 jahren hier in Deutschland ( Niederlassungserlaubnis ) ich habe 5 jahren die Schule besucht, danach habe ich eine Ausbildungsstelle gesucht, leider ohne Erfolg, zur zeit habe ich eine Vollzeitstelle.
Ich bin verheiratet, meine monatliche Lohn beträgt 900 € Brutto , mein Mann ( Aufenthaltserlaubnis ) studiert und verdient nebenbei 500 € netto. Da ich Schwanger bin und auf die Suche nach einer großen Wohnung  bin , und möchte daher auch das Wohngeld beantragen, wird es Nachteile für die Einbürgerung sein ? hä?
Übrigens, Ich bin nicht straftätig

Danke für Ihre Mithilfe
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schweitzer
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der Verstand nicht kennt.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 12.05.2006 um 07:22:00
 
Hallo Fleure,

der Wortlaut des § 10 StAG, der einschlägig sein dürfte, stellt nur darauf ab, dass keine Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII bezogen werden dürfen. Nach meiner Kenntnis ist der Bezug von Wohngeld, wenn ansonsten alle Bedingungen für eine Einbürgerung erfüllt sind, nicht schädlich.

Grundsätzlich muss allerdings der Lebensunterhalt gesichert sein.

Ich glaube außerdem, mich zu erinnern, dass Ralf (Experte auf diesem Gebiet) hier in diesem Forum schon mal eine ähnliche Frage in obigem Sinne beantwortet hat - um sicher zu gehen, frage ihn doch eventuell noch mal per Privatnachricht an.

Viel Glück!

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Fleure
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 12.05.2006 um 11:55:56
 
vielene Danke für die Antwort und freue ich mich auch auf andere Antwort.

Cool Cool
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Ralf
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Antwort #3 - 12.05.2006 um 14:49:27
 
Der Bezug von bzw. Abspruch auf Wohngeld spielt bei der Einbürgerung nach § 10 StAG keine Rolle.
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...
 
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alomid
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Antwort #4 - 12.05.2006 um 17:29:23
 
Hallo Ralf.....

Ist das bei dem Antrag nach §8 StAG auch so dass Mann Wohngeld beziehen kann?

Danke...
Mfg
alomid
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ronny
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Antwort #5 - 12.05.2006 um 17:43:50
 
alomid schrieb am 12.05.2006 um 17:29:23:
Ist das bei dem Antrag nach §8 StAG auch so dass Mann Wohngeld beziehen kann?


Hi alomid,

bin zwar nicht Ralf aber ich kenne die Antwort Zwinkernd

§ 8 StAG verlangt die wirtschaftliche Selbständigkeit, d.h. ausnahmslos die Bestreitung des Lebensunterhaltes ohne Bezug öffentlicher Mittel .
Wohngeld ist ein öffentliches Mittel, siehe dazu die Ziffer 8.1.1.4 der StARVwV

Zitat:
Der Einbürgerung steht es nicht entgegen, wenn der Einbürgerungsbe-
       werber Kindergeld oder eine Rente eines deutschen Trägers bezogen hat
       oder bezieht. Bei Bezug anderer Leistungen, wie Arbeitslosengeld, Erzie-
       hungsgeld, Unterhaltsgeld, Krankengeld, Wohngeld oder Ausbildungsför-
       derung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, ist eine Progno-
       seentscheidung erforderlich, ob der Einbürgerungsbewerber künftig in der
       Lage sein wird, sich ohne Bezug solcher Leistungen aus eigenen Kräften
       zu unterhalten
.


Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #6 - 12.05.2006 um 17:54:22
 
Hallo Ronny...

Sehr nett von dir dass du so schnell beantwortet hast...

Die wahrheit ist dass ich im Januar 2007 einen Antrag auf die Einbürgerung nach §8 StAG stellen darf.Ich arbeite vollzeit und verdiene zwichen 1200-1500 Euro Netto.zur zeit beziehe ich auch Wohngeld, genauer gesagt 55 Euro Monatlich und ende dieses Monats ist der letze Monat dass ich Wohngeld kriege. dass heisst ab nächster Monat nichts mehr.wird der Früherer Bezug von Wohngeld auch schlechte Wirkung auf meine Antrag haben oder nicht?

Danke.....
Mfg alomid Smiley
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alomid  
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ronny
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Antwort #7 - 12.05.2006 um 18:38:34
 
alomid schrieb am 12.05.2006 um 17:54:22:
wird der Früherer Bezug von Wohngeld auch schlechte Wirkung auf meine Antrag haben oder nicht?


Hi alomid,

Nein, der frühere Bezug hat keine Konsequenzen  Zwinkernd

Grüße
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