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Voraussetzungen für Selbständigkeit (Gewerbe) (Gelesen: 1.770 mal)
Daniel F.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Voraussetzungen für Selbständigkeit (Gewerbe)
11.05.2006 um 22:43:01
 
Hallo zusammen,

meine Frau hat die ukrainische Staatbürgerschaft.
Ich selbst die Deutsche  Zwinkernd

Nun hat sie eine, meiner meinung nach, ganz gute geschäftsidee, und würde zwecks Ausübung gerne ein Gewerbe anmelden. Gibt es dafür besondere Vorraussetzungen wie z.B. mindestaufenthalt in der BRD etc.

Grüße
Daniel
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tuyet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 12.05.2006 um 07:13:17
 
Ja, das würde mich auch mal interessieren.
Bei uns ist die Frau allerdings vietnamesische Staatsbürgerin mit AE für ein Jahr durch FZF zum deutschen Ehemann.
Aber soviel mir bekannt ist darf man sich mit AE nicht selbstständig machen, oder irre ich mich da?

Gruß Tuyet
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #2 - 12.05.2006 um 07:30:00
 
Zitat:
Aber soviel mir bekannt ist darf man sich mit AE nicht selbstständig machen, oder irre ich mich da?


Hi,
Du irrst. In der AE steht, dass jede Erwerbstätigkeit
gestattet ist. Natürlich wird eine Erlaubnis der Gewerbebe-
hörde benötigt, aber da wird nicht verlangt, dass eine NE
vorliegt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 12.05.2006 um 07:44:25
 
Hi

eine Erlaubnis der Gewerbebehörde ist nicht nötig, das Gewerbe muß angemeldet werden. Was nach dem jeweiligen Landesrecht evtl. unterschiedlich sein kann.

Daneben gibt es allerdings zahlreiche andere Behörden, bzw. Stellen, bei denen ggf. eine Eintragung, Erlaubnis (Handwerkskammer, Innung, IHK) erforderlich wird. Das hängt von der beabsichtigten Tätigkeit ab.

Welche Tätigkeit will sie denn konkret ausüben ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Daniel F.
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Beiträge: 20
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 12.05.2006 um 10:54:19
 
Danke für eure Antworten!  Smiley

Die sache mit den weiteren Erlaubnissen ist mir bekannt, da ich selbst auch selbständig bin.

Mir ging es lediglich darum ob ggf. vom Arbeitsamt oder der ABH dafür eine gesonderte Erlaubnis erforderlich ist.

Aber euren Antworten entnehme ich, dass sie einfach auf das Gewerbeamt gehen kann und dort, so wie ich, ihr Gewerbe anmelden kann. Cool

Gruß
Daniel
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