Hallo Rave;
ich zitiere mal den § 104 Absatz 2
AufenthG:
"Bei Ausländern, die vor dem 1.Januar 2005 im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis sind, ist es bei der Entscheidung über die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis hinsichtlich der sprachlichen Kenntnisse nur erforderlich, dass sie sich auf einfache Art mündlich verständigen können.
§ 9 Absatz 2 Satz 1 Nr.3 und 8 findet keine Anwendung.Damit dürfte das für Dich nicht von Bedeutung sein.
Deine andere Frage betreffend ist entscheidend, ob Dein Lebensunterhalt ohne BaFÖG bzw. ohne Berücksichtigung desselben als ausreichend gesichert angesehen werden kann. Ich glaube nicht, dass ein Einkommen von350 bis 400 € ausreichen würde, denn Du müsstest schon nachweisen, dass dieses Einkommen ausreicht um Deine Ernährung, Kleidung, Wohnungsmiete usw. usw. sicherzustellen.
Wann Du den Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis sinnvollerweise stellen kannst hängt also in erster Linie von diesem Problem ab. Es ist, soweit ich weiß, weniger wichtig, wie lange Du schon gearbeitet hast, als die Prognose, inwieweit Dein Lebensunterhalt für die Zukunft hinreichend gesichert ist. -Also, wenn Du morgen einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einem Nettoverdienst von 1500,- €
vorlegen könntest, brauchst Du keine Minute mehr warten und könntest den Antrag stellen.
So ist die Lage - auch, wenn Dir meine Ausführungen für Dein Anliegen nicht unmittelbar helfen - ich wünsche Dir eine ehrliche Chance!
=schweitzer=