ChicaLoca schrieb am 12.05.2006 um 11:41:40:wieso konsulat ?
amerikaner können visafrei einreisen und nach der einreise eine
AE beantragen
Könnte aber Sinn machen, einen Visumsantrag zu stellen, wenn man
Flug- und andere -Kosten sparen möchte.
Zitat:@mick
hab gerade nochmal in diesem vertrag gelesen
nach Art. 7 wird ihnen inländerbehandlung gewährt, wenn sie selbständig oder unselbständig arbeiten wollen
außerdem können sie lt. dieses vertrages in jedem ort wohnen und sich niederlassen
wenn dem schon so ist, warum sollte ich den amerikaner, der seinen lebensunterhalt selbst sicherstellen kann, schlechter stellen, als den, der hier arbeiten will oder sich selbständig machen will
ist ermessenssache
Hm,
Du kannst die vermeintliche "Rechtsgrundlage" nicht einfach nach
Gutdünken erweitern. Und den Art. 7 darfst Du auch nur im Gesamt-
kontext sehen. Nämlich wie oben zitiert: "Nach Maßgabe der Ge-
setze". Deshalb kann sich ein US-Amerikaner zum Zwecke der Aus-
übung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit auch nur im Rahmen
der normalen gesetzl. Bestimmungen aufhalten.
Das Fazit aus dem Abkommen sollte sein: Keine eigenständige
Rechtsgrundlage. Wenn bei der Frage, ob der Aufenthalt zur Aus-
übung einer Erwerbstätigkeit (insbesondere selbständige) erlaubt
werden soll, ein Ermessenspielraum gegeben ist, dann ist ggf. auf
die Wohlwollensklausel des Abkommens zurückzugreifen. Und wenn
dann die
AE erteilt wird, muss der Betroffene quasi dem Inländer
gleich gestellt werden (Art. 7).
Vergleichbare Regelungen gibt es übrigens auch mit anderen
Staaten (z.B. Thailand).