bete schrieb am 03.05.2006 um 21:45:26:Sie ist jetzt schwanger von einem Deutschen Mann. Das Kind soll im November zur Welt kommen. Er ist jedoch noch anderweitig verheiratet (mit einer dt. Frau). Die beiden waren schon zusammen in Deutschland beim Jugendamt und er hat die zukünftige Vaterschaft anerkannt.
Jetzt wollen die beiden so schnell wie möglich wieder zusammen sein. Welche Möglichkeiten gibt es dafür? Krankenversicherung, Verpflichtungserklärung usw. sind kein Problem - übernimmt der Mann.
Das läuft über eine Familienzusammenführung zum - deutschen- Kind. Verpflichtungserklärung ist nicht notwendig;
KV - rein ausländerechtlich - auch nicht.
Zitat:- Ist eine Familienzusammenführung möglich, solange der Mann noch nicht geschieden ist?
Ja. Es handelt sich ja um eine FzF zum Kind, nicht zum Mann.
Zitat:- Ist es überhaupt möglich bevor das Kind geboren ist?
Wahrscheinlich nein.
Zitat:- Darf sie als Touristin nach Deutschland einreisen, wenn jedoch auf Grund der Schwangerschaft die Rückreise gefährdet ist? (Touristische Reise bei Brasilianern bis zu 90 Tage ohne Visum möglich.)
Wenn man das von Anfang an plant - und darauf läßt die Frage schließen - nein.
Zitat:- Gilt nach dem Sprachkursvisum die 90/180 Tage-Regelung oder kann sie als Touristin direkt wieder einreisen?
Sie kann direkt wieder einreisen.
Abu