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Kosten für Visum (Gelesen: 7.734 mal)
bambara
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kosten für Visum
24.04.2006 um 13:30:22
 
Hallo!

Im Sommer möchte mich eine Bekannte aus Senegal besuchen. Kann mir jemand sagen, wieviel das Visum kosten wird?
Da es im Senegal keine Straßennamen und Hausnummern gibt, frage ich mich, wie ich die Unterlagen (Verpflichtungserklärung,...) am besten versenden kann, damit sie auch ankommen. Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen?

Vielen Dank schon mal! Gruß
bambara  
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Charlie123
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 24.04.2006 um 14:23:23
 
Botschaft:
Bezeichnung Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Leiter Doretta Loschelder, außerordentliche und bevollmächtigte Botschafterin
Ort Dakar
Straße 20, Avenue Pasteur, Angle Rue Mermoz, Dakar.
Telefon (00221) 889 48 84
Fax (00221) 822 52 99
Postanschrift Ambassade de la République fédérale d´Allemagne, B.P. 2100, Dakar, Senegal.

Das Visum kostet 35,00 Euro laut Aufenthsverordnung § 46 Nr. 1a.


Gruß
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Santa
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Tupaq Amaru


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Antwort #2 - 24.04.2006 um 14:24:36
 
Ich vermute, die Visumskosten erfährst Du auf der Website der Dt. Botschaft in Senegal oder einfach ein mail dorthin schicken.
Die Unterlagen könnte man eventuell auch an eine Poststelle (postlagernd) oder eine DHL-Niederlassung oder an ein AMEX-Reisebüro oder aber an die dt. Botschaft direkt schicken.
Mir sind schon einmal die per Einschreiben gesandten Unterlagen komplett auf dem Postweg abhanden gekommen (und nie wieder aufgetaucht  Ärgerlich) und da hat die Botschaft auch die gefaxten Kopien der Unterlagen (Einladung, VE, KV) für die Visavergabe akzeptiert (das Fax musste allerdings die ABH schicken).
Auf dem normalen Postweg ist übrigens nur der Wertbrief wirklich sicher, weil der geht unterwegs von Hand zu Hand, aber der ist nicht in alle Länder zugelassen (Senegal gehört sicher auch dazu). Ansonsten bleibt nur DHL-Kurier (teuer).
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bambara
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #3 - 24.04.2006 um 17:20:17
 
Danke erst mal, für die schnellen Antworten. Habe mit der Botschaft telefoniert. Die Unterlagen kann ich nicht direkt schicken. Lediglich die Kopien könnte ich faxen. Also bleibt noch das Risiko des Versendens. Außerdem wollte ich noch Geld mit versenden. Mit der Western Union ist das leider ziemlich teuer. Muß ich mal schauen, wie ich das mache. Ist es richtig, dass DHL den Empfänger telefoisch benachrichtigt!? Visum kostet übrigens 35 Euro.
Eine Weitere Frage habe ich noch: Wie läuft das mit dem Flugticket? Kann ich das in Deutschland kaufen und im Senegal wird es ausgestellt? Oder ist es besser und günstiger, wenn meine Bekannte es im Senegal kauft? Denn schicken finde ich wieder nicht so toll.

Gruß bambara
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Santa
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Tupaq Amaru


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Antwort #4 - 24.04.2006 um 20:45:27
 
ALs "Geld" schicken einige auch eine Sparcard oder Travellerchequecard (Geldautomat im Zielland ist erforderlich) und buchen dann Geld drauf, kurz bevor der Empfänger abheben will. Konditionen von DHL erfährst Du sicher über die Hotline oder auf der Website.
Flugticket könntest Du auch hier mit den Daten deiner Bekannten als E-Ticket mit z.B. Kreditkarte kaufen (kommt als pdf-File) und dann per E-Mail nach Senegal schicken. Ob das günstiger ist, kann ich nicht beurteilen. Nachteil: Ein E-Ticket musst du sofort bezahlen, aber für den Visaantrag reicht sicher die Reservation
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bambara
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #5 - 24.04.2006 um 21:43:06
 
Hallo Santa!
Benötige ich wirklich ein Flugticket oder eine Reservierung? Bei der ABH wurde mir gesagt, dass die Verpflichtungserklärung, das Einladungsschreiben und die Versicherung reichen.

Danke bambara
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tatzi5
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Antwort #6 - 25.04.2006 um 01:19:17
 
bambara schrieb am 24.04.2006 um 21:43:06:
Hallo Santa!
Benötige ich wirklich ein Flugticket oder eine Reservierung? Bei der ABH wurde mir gesagt, dass die Verpflichtungserklärung, das Einladungsschreiben und die Versicherung reichen.

Danke bambara


Reservierungs - Bestätigung  von dem Reisebüro für Hin + Rückflung immerhalb von beantragtem Zeitraum ist zwingend erforderlich.
Viel Erfolg, ein Visa von der Botschaft dazu zu bekommen ist sehr sehr schwer.
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Santa
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Tupaq Amaru


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Antwort #7 - 25.04.2006 um 08:01:10
 
bambara schrieb am 24.04.2006 um 21:43:06:
Bei der ABH wurde mir gesagt, dass die Verpflichtungserklärung, das Einladungsschreiben und die Versicherung reichen.
Dein Gast braucht definitiv eine Reservierung. Das Visa (so kenn ich das) wird dann in etwa übereinstimmend mit den Flugdaten ausgestellt. Frag doch mal hier bei einem preiswerten Reisebüro (STA Travel etc.), ob die dir, kurz bevor dein gast zur Botschaft fährt, eine Reservierung ausstellen können. Die reservierung brauchst du aber als ausdruckbares Dokument, das du dann per E-Mail an deinen Gast schicken könntest. Ein fites Reisebüro macht das, musst du halt vorher fragen.
Bei der Versicherungsbestätigung (es muss eine KV sein, die im Schengenraum eine Niederlassung hat, also KEINE aus Senegal) musst du drauf achten, das irgendwo ein Satz steht wie "die Mindestdeckung von 30000 eur ist gewährleistet". Manche Versicherungen, die in der KV überhaupt keine Deckungssummenbeschränkungen kennen, schreiben diesen Satz nicht rein und diese Versicherungen werden dann paradoxerweise von den Botschaften nicht akzeptiert. Dann dort anrufen und du kriegst eine extra Versicherungsbestätigung MIT diesem Satz. Ich würde eh keine KV nehmen, die in der Deckungssumme irgendwie beschränkt ist (ein Tag im Krankenhaus kann locker mal 2-3 tausend oder mehr eur kosten).   
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bambara
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #8 - 25.04.2006 um 12:56:26
 
@tatzi: Danke, dass du mir so viel Hoffnung machst. Wieso ist es schwer?

@Santa: Mit der Versicherung ist schon alles klar. Da habe ich wohl auf alles geachtet.

Irgendwie scheinen die Leute bei der ABH nicht so ganz viel Ahnung zu haben! Wie ich schon geschrieben habe, wurde mir gesagt, dass ich keine Flugreservierung benötige. Habe ich mich dann heute drum gekümmert. Mein Tipp ist IBERIA!!! Die haben keine Stornogebühren.
Die ABH hat mir gesagt, dass meine Bekannte (kommt aus Guinea und arbeitet im Senegal) das Visum auch im Senegal beantragen kann. Stimmt das denn wenigstens? Ich werde die Papiere wohl an einen Freund in Dakar senden. Der hat wenigstens eine richtige Adresse. Die Leute von der Post haben übrigens keine Ahnung. Die konnten mir nicht mal richtig sagen, wie lange der Brief unterwgs sein wird.
Vielen Dank für eure ganze Unterstützung und die guten Tipps!
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Santa
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Tupaq Amaru


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Antwort #9 - 25.04.2006 um 13:59:07
 
bambara schrieb am 25.04.2006 um 12:56:26:
Die ABH hat mir gesagt, dass meine Bekannte (kommt aus Guinea und arbeitet im Senegal) das Visum auch im Senegal beantragen kann. Stimmt das denn wenigstens?
Das frag mal lieber noch einmal bei den Botschaften in Guinea und Senegal per mail an und heb Dir die Antworten auf bzw. schck die Antworten an deinen gast, damit er sie ausdrucken und mit zur Visabeantragung nehmen kann.
bambara schrieb am 25.04.2006 um 12:56:26:
Die Leute von der Post haben übrigens keine Ahnung. Die konnten mir nicht mal richtig sagen, wie lange der Brief unterwgs sein wird.
Du tust ihnen unrecht, sie wissen es wirklich nicht, woher auch, da gehören immer zwei dazu, die Post in D UND die Post in Senegal (und die weiss es erst recht nicht, vermute ich mal Smiley).
Frag mal hier an, wenn Du genaueres zum Postweg nach Übersee wissen willst.

Deutsche Post
NL IP Brief
Kundenservice Brief International
60611 Frankfurt am Main
Tel. : +49 69 97502-140
Fax  : +49 69 97502-210
mail : letter.inquiries@DeutschePost.de
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Antwort #10 - 25.04.2006 um 21:18:54
 
bambara schrieb am 25.04.2006 um 12:56:26:
@tatzi: Danke, dass du mir so viel Hoffnung machst. Wieso ist es schwer?



Kannst ja mein meine Geschichte lesen, eine Person zu Besuch einladen zu können, siehe  
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1121269587/0
- hat jetzt ein glückliches Ende gefunden !!
Ich befürchte, betr. Senegal sieht es nicht viel anders aus.
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bambara
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #11 - 07.06.2006 um 18:11:05
 
!!!Abgelehnt!!!

Also, Visum wurde heute abgelehnt. Begründung wird ja nur gegeben, wenn ein schriftlicher Antrag vorliegt! Dabei hat in den letzten Tagen alles gut geklappt. Nette Mitarbeiterin,... Aber vorher war großer Stress. Die Post ist natürlich nicht angekommen. Die Unterlagen konnten dann auf einmal doch gefaxt werden. In der Botschaft brauchte man auch viel weniger Unterlagen. Jeder kann halt machen, was und wie er es gerade möchte. Mal sehen, was es für eine Begründung für die Ablehnung gibt.

Da ich voll im WM-Fieber bin, ist seit heute mein Lieblingsmotto: Zu Gast bei Freunden!!!!!!!!! Dieser Slogan wird mir in Deutschland immer sympatischer.

Gruß bambara
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bambara
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #12 - 08.06.2006 um 08:45:04
 
Morgen!

Irgendwo habe ich gelesen, dass man bei einer Visumsablehnung 50% der Visumskosten zurück erstattet bekommt. Ich weiß nur nicht mehr, wo ich das gesehen habe. Kann das jemand bestätigen?

Danke bambara
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Antwort #13 - 08.06.2006 um 08:55:47
 
Sorry, aber das glaub ich nicht.  Griesgrämig
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Mick
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Antwort #14 - 08.06.2006 um 09:14:14
 
bambara schrieb am 08.06.2006 um 08:45:04:
Irgendwo habe ich gelesen, dass man bei einer Visumsablehnung 50% der Visumskosten zurück erstattet bekommt. Ich weiß nur nicht mehr, wo ich das gesehen habe. Kann das jemand bestätigen?



Hi,
nach § 6 Abs. 1 AuslGebV, die bis zum 31.12.2004 galt, war das
in der Tat so. In der AufenthV (§ 49 Abs. 2) ist das nicht mehr
vorgesehen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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