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Visumsablehnung (Gelesen: 6.688 mal)
cleomi
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14.04.2006 um 20:21:43
 
Hallo Leute,
ich bin heue auf diese page gestossen und echt begeistern. Ich habe durch eine Beiträge durchgeklickt und festgestellt, häufig werden die gleichen Erfahrungen gemacht, beruhigen tut mich dass jetzt nicht unbedingt, aber es gibt mir etwas Hoffnung, da ja einige "Fälle" doch gut ausgehen.
Nun zu meine eigenen Situation. Ich bin letztes Jahr für ein 2monatigen EInsatz in Ghana gewesen und habe mich unsterblich in das Land und in einen bestimmten Menschen verliebt. Soll ja vorkommen Augenrollen.
Ich habe das Glück gehabt in dem letzen halben Jahr 2mal wieder nach Ghana fliegen zu können. Für März diesen Jahres hatte mein Freund einen Visumsantrag gestellt, der von der Botschaft abgelehnt worden ist. Zu meinem Freund: er ist 28Jahre, hat einen festen Job bei einer renomierten Bank in Ghana. WIr hatten zum Visumsantrag alle angeforderten unterlagen ( Verpflichtungserklärung, abgeschlossenen Krankenversicherung, FLugticket.... beigelegt, von seinem Arbeitgeber hatte er einen Brief mit eingereiht, daß er ungekündigt und unbefristet angestellt ist. All dies hat leider nicht ausgereicht. Ich bin dann im März zu ihm geflogen. In der Zeit bin ich persönlich mit Ihm bei der Deutschen Botschaft gewesen. WIr haben unser ANliegen noch einmal dargestellt und widerspruch gegen die ABlehnung eingereciht. Die Deutsche Botschaft teilte mir nach persönlichen Gespräch mit dass sie die Verwurzelung in Ghana besser beleuchtet haben wollen. Nun ja, er arbeitet seit einem Jahr ( davor war er an der Uni ), hat in dem Jahr natürliche keine goßten ERsparnisse, EIgentum oä. aufbaunen können, verheiratet und Kinder hat er natürlich auch nicht. Wir haben beide schriftlich wie mündlich noch einmal zugesichert, daß es keine Zweiel an seiner RÜckkehr gibt. Leider habe ich jetzt gestern einen Brief von der Deutschen Botschaft in Accra im Briefkasten gehabt: unser WIderspruch st abgelehnt worden.   weinend Was kann ich jetzt noch tun?? Meine Eltern wollen jetzt nach erstem SChock über meine "etwas andere Beziehung" meinen Freund natürlich kennenlernen. Ich würdem ich super über Tips von euch freuen.
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leni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 14.04.2006 um 21:23:32
 
Hallo Cleomi,

wenn es dir sehr ernst sein sollte mit eurer Beziehung und du langfristige Absichten hast, dann nimm deine Eltern mit nach Ghana und heirate dort.  ZwinkerndAnschließend könnt ihr zu dritt nach D zurück.  weinend

Ein Visum zur Familienzusammenführung sollte dann einfacher sein. Ich hoffe ich habe mich jetzt nicht zu weit hinausgelehnt. Zwinkernd

„leni“

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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #2 - 15.04.2006 um 00:45:02
 
cleomi schrieb am 14.04.2006 um 20:21:43:
Was kann ich jetzt noch tun??

Du könntest versuchen, eine Kaution anzubieten...

leni schrieb am 14.04.2006 um 21:23:32:
wenn es dir sehr ernst sein sollte mit eurer Beziehung und du langfristige Absichten hast, dann nimm deine Eltern mit nach Ghana und heirate dort.  ZwinkerndAnschließend könnt ihr zu dritt nach D zurück.  weinend

Von Heirat hat sie doch noch gar nichts gesagt...

Abu
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cleomi
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Antwort #3 - 15.04.2006 um 01:06:04
 
Vielen Dank für Eure Beiträge,
über die Kaution denke ich nach, aber wie kann ich die von Deutschland aus hinterlegen???

Hochzeit, nun ja. Wir haben uns auf folgendes MOtto geeinigt: First things first

Trotzdem vielen lieben DAnk
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cleomi
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Antwort #4 - 16.04.2006 um 19:54:20
 
Hallo Leute ich bins mal wieder Augenrollen

ich habe mich durch einige Beiträge hier durchgelickt und einige hilfreiche Informationen gefunden. DAnke Zwinkernd

Also ich habe noch mal einen Brief and das AA geschrieben und denen unsere SItuation geschildert.

Ebenso überlege ich einen Brief an den Petitionsausschuss zu schreiben.

Jetzt sind mir heute noch ein paar Gedanken durch den Kopf gegangen, wo ich genau weiß ob sie mir weiter helfen könnten.

Zum Thema Rückkehrwilligkeit und Eheschließungwillig ( Mein Feund will auf alle Fälle zurück und eine Hochzeit ist von uns beiden nicht angedacht !)

- könnte es uns helfen von einer lokalen Behörde/Amt eine BEscheinigung mit einzureichen, Zb. Standesamt---> das mir bescheinigt keine EHeschließungpläne zu haben oder Bürgermeister???
- Falls ja, würde mir eine solche Bescheinigung ausgestellt werden.
- kann ein Brief von meiner Kirchengemeinde uns helfen???

WIr ( unsere Kirchengemeinde ) hat seit Jahren eine Partnerschaft mit Ghana und wir führen auch seit mehreren Jahren sehr erfolgreich  Jugenaustauschprogramme hier in Deutschland und in Ghana durch. Ich wollte aber für meine persönliche Zwecke jetzt diese nicht ausnutzen und auch nicht in ein "schlechtes Bild" rücken, durch meine Privaten Belange könnte ja auch die Partnerschaft gefährdet werden könnte. WIr könnten ja von der Botschaft ins das Licht gestellt werden eine offizielle Organisation für privat zwecke zu nutzen. DAs möchte ich auf keinen Fall. DAs ich mich verliebt habe ist ja sozusagen mein privat Vergnügen.

VIelen lieben DANk für EUre Überlegungen

Liebe Grüße
CLEOMI Smiley

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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #5 - 17.04.2006 um 12:11:29
 
Hallo,

wenn der Remnstrationsbescheid mit eine Rechtsbehelfsbeelehrung versehen ist, wäre es dringend zu empfehlen, die einzig sinnvolle Klagemöglichkeit innerhalb dieser Einmonatsfrist zu nutzen. Der Brief an das Ausw.Amt und den Petitionsausschuß bringen Dich da nicht weiter.

Zitat:
- könnte es uns helfen von einer lokalen Behörde/Amt eine BEscheinigung mit einzureichen, Zb. Standesamt---> das mir bescheinigt keine EHeschließungpläne zu haben oder Bürgermeister???


Wenn überhaupt eine solche Bescheinigung ausgestllt würde,....was ich bezweifele...

was soll sie bringen ?

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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cleomi
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Antwort #6 - 11.05.2006 um 08:16:02
 
Halli Hallo ich bins mal wieder Zwinkernd,

@ Ronny: vielen lieben Dank für Deinen Beitrag. Ich hatte schon die Briefe an das Auswärtige Amt und den Petitionsausschuss geschickt. Leider hast du Recht behalten. Das Auswärtige Amt bedauert die Ablehnung, verweißt auf die Botschaft. Der Petitionsausschuß hat bis jetzt noch nicht geantortet.

@Abu: eine Kaution habe ich angeboten ist von der Botschaft abgelehnt worden.

Ich bin langsam wirklich mit meinem Latein ( wenn ich es den sprechen könnte ) Zwinkernd am Ende.

Was mit etwas merkwürig vorkommt, ist, daß die Botschaft in Accra nur mir auf den Widerspruch von meinem Freund geantwortet hat. Mein Freund hat noch keine schriftliche Antwort mit Rechtbelehrung auf seine Remission hin bekommen. Nun ja jetzt weiß man ja auch nicht so genau, was die Post in Ghana mit den Briefen so macht. Schockiert/Erstaunt

Ich werde mich als nächstes an einen Landtagsabgeordneten wenden und einen komunal Politiker und auch hier noch mal um persönliche Intervention bitten.

Mein Freund hat angefangen Geld auf ein Sparkonto einzuzahlen, das er bei der nächsten Visumsbeantragung als SIcherheit angeben möchte, wißt Ihr zufällig wie viel da so nötig ist?

Ebenso ist er diese Woche zum Team Leader in seiner Bank befördert worden, wird die Botschaft dies als Sicherheit akzwptieren???

Was ich auch nicht verstehe ist: Der Vater von meinem Freund ist Botschafter von Ghana gewesen ( amtausübung an der Elfenbeinküste und Guinea ). Mein Freund hat sich bewußt für ein Leben in Ghana entschieden, ist zu einer der teuersten privat Universitäten gegangen um dann anschließen in Ghana zu arbeiten ( was er auch jetzt macht ) Zwinkernd hätte er Ghana verlassenw ollten, wäre dieses sicherlich früher möglich gewesen.

Wie viel mehr Sicherheiten will die Botschaft denn noch. Ich weiß wirklich nicht mehr weiter. weinend

LG Cleomi
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balou57
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #7 - 12.05.2006 um 22:26:35
 
Hallo,
das A und O für die Botschaft ist in den mir bekannten Fällen die Rückkehrbereitschaft und - möglichkeit.  Es ist also wichtig nachzuweisen,das der Lebensmittelpunkt deines Freundes eindeutig Ghana ist, durch Familie, Beruf usw.  Den Mitarbeitern der Botschaft sitzt die Angst im Nacken das dein Freund in Europa untertaucht, und dies muß widerlegt werden.

Balou
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cleomi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutschland / Ghana
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Antwort #8 - 26.05.2006 um 18:55:55
 
Hallo Leute,
wollte Euch noch mal kurz auf dem laufenden bringen bzw. halten  Smiley.

Es scheint sich was zu tun. Mittlerweile hat sich auch der Petitionsausschuss zurückgemeldet. Natürlich noch ohne Ergebnis aber zumindestens, daß meine Petition aufgenommen worden ist.

Und in Ghana selbst scheint sich auch etwas zu tun. Die Botschaft hat zwar auf mein Schreiben hin sich nicht zurückgemeldet, aber sie hat bei dem Arbeitgeber von meinem Freund angerufen um nachzufragen, ob erw irklich beschäftigit ist.... ich nehm das mal als ein gutes Zeichen, da unser "FAll" anscheinend noch einmal geprüft wird.

Wir werden im Juni jetzt noch einmal einen Antrag stellen und hoffen auf ein positives Ergebnis. Augenrollen

Drück uns doch bitte die Daumen Zwinkernd

Liebe Grüße
CLeomi
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vantast
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 01.06.2006 um 15:44:24
 
Hallo, der Visumantrag meiner liberianischen Frau ist mit unwahren Vermutungen abgelehnt worden. Die Heirat in Ghana ist von der Botschaft geprüft, in Bochum ohne Probleme eingetragen. Wir sind also richtig verheiratet, trotzdem bekommt sie das Visum nicht. Weiß nicht weiter.Habe widersprochen,  keine Antwort, wird wohl nicht akzeptiert. Heute an den Petitionsausschuß geschrieben, habe aber nicht viel Hoffnung.Was mache ich mit meiner legalen Ehe, für die das GG nicht gilt? Nach Ghana umziehen? Aber die Behörden dort sind vielleicht auch ausländerfeindlich?
Vorspiel: vor 2 Jahren wurde von gleicher Botschaft ein Besuchsvisum mit abenteuerlichen Vermutungen abgelehnt. Habe protestiert, daß alles falsch war mit den Vermutungen, keine Antwort. Im gleichen inkompetenten Stil ("genügend Hinweise") kam diese Ablehnung auf Familienzusammenführung. Irgendwie hat das Methode.
Ob ich mit einem Rechtanwalt weiterkomme?
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 01.06.2006 um 15:49:05
 
vantast schrieb am 01.06.2006 um 15:44:24:
Hallo, der Visumantrag meiner liberianischen Frau ist mit unwahren Vermutungen abgelehnt worden. Die Heirat in Ghana ist von der Botschaft geprüft, in Bochum ohne Probleme eingetragen. Wir sind also richtig verheiratet, trotzdem bekommt sie das Visum nicht. Weiß nicht weiter.Habe widersprochen,  keine Antwort, wird wohl nicht akzeptiert.


Was steht denn auf der Ablehnung so an Rechtsbehelfsbelehrungen?

Gruß, ULF
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vantast
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 01.06.2006 um 16:01:01
 
Danke für's Interesse,Ulf!
Da steht nur:
"
...Anhaltspunkte dafür vor, daß die ...Ehe  .. nur geschlossen wurde, um ...zu einem Daueraufenthaltsrecht zu verhelfen.Eine solche Ehe ist nicht schützenswert im Sinne ...GG..anzusehen, die Herstellung einer ehelichen Lebensgemeinschaft ebenfalls nicht zu erwarten. Die Tatbestandsvoraussetzungen des $27 Abs.1 AufenthG liegen somit nicht vor.

Eine weitergehende ausländerrechtliche Prüfung bleibt bei erneuter Antragstellung ausdrücklich vorbehalten."

Ist das nun gut oder schlecht?
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 01.06.2006 um 16:10:39
 
vantast schrieb am 01.06.2006 um 16:01:01:
Danke für's Interesse,Ulf!
Da steht nur:
"
...Anhaltspunkte dafür vor, daß die ...Ehe  .. nur geschlossen wurde, um ...zu einem Daueraufenthaltsrecht zu verhelfen.Eine solche Ehe ist nicht schützenswert im Sinne ...GG..anzusehen, die Herstellung einer ehelichen Lebensgemeinschaft ebenfalls nicht zu erwarten. Die Tatbestandsvoraussetzungen des $27 Abs.1 AufenthG liegen somit nicht vor.

Eine weitergehende ausländerrechtliche Prüfung bleibt bei erneuter Antragstellung ausdrücklich vorbehalten."

Ist das nun gut oder schlecht?


Darauf würde ich mich nicht einlassen, sondern würde nun zum "Instanzenweg" greifen. Steht da irgendwo: "Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats..."?

Gruß, ULF
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vantast
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 01.06.2006 um 16:20:48
 
Sonst nichts! Außer :
"Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt...ohne Unterschrift gültig."
Meine Frau hat mir den Bescheid per www zugeschickt, vielleicht gehört noch ein 2. Blatt dazu???     Werde sie heute abend anrufen. Bis bald!
Herzliche Grüße, Georg

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vantast
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Antwort #14 - 01.06.2006 um 16:55:52
 
War nur das eine Blatt ohne Rechtsbehelf.
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