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Reisepass für Kind aus Ukraine (Gelesen: 3.453 mal)
Benni
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Reisepass für Kind aus Ukraine
26.03.2006 um 11:59:12
 
Hallo ,
ich habe über Bekannte in Deutschland eine sehr nette Frau mit einer 6 jährigen Tochter aus der Ukraine kennengelernt.Ich möchte das die beiden nach Deutschland kommen.
Mein Problem ist das der Ex Mann mit der Ausreise einverstanden sein muß und auch eine Unterschrift dafür beim Notar leisten muß.Er weigert sich aber dies zu tun.Gibt es eine Möglichkeit ohne seine Unterschrift für das Kind einen Pass zu bekommen und es nach Deutschland mitzunehmen?
Er kümmert sich ja auch sonst um sein Kind nicht und zahlt auch keinen Unterhalt.
Vielen Dank für Eure Hilfe
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Saxonicus
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Antwort #1 - 26.03.2006 um 13:09:39
 
Dies dürfte eine rein inner-ukrainische Angelegenheit sein. Sie müßte dort beim Gericht das alleinige Sorgerecht erwirken, um dann mit dem Kind ausreisen zu können. Ich glaube kaum, daß man da von deutscher Seite aus etwas tun kann. Die Tatsache. daß der Mann keinen Unterhalt bezahlt dürfte m. E. dazu von Vorteil für ihr Vorhaben sein, aber ich kenne die ukrainischenen Gesetze nicht und weiß nicht wie man dort damit umgeht.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Arkha
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Antwort #2 - 27.03.2006 um 02:23:20
 
Soweit ich weis, würde nach ukrainischem Recht sogar das alleinige Sorgerecht nichts nutzen.
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"Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant." - August Heinrich Hoffmann von Fallersleben
 
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ronny
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Antwort #3 - 27.03.2006 um 08:37:55
 
Es gibt im ukr. Recht keine Regelung der elterlichen Sorge Zwinkernd

D. h., die Eltern üben die Sorge gemeinsam aus und müssen Einvernehmen herstellen. Im Falle einer Nichteinigung über den Aufenthaltsort des Kindes ist eine gerichtliche Entscheidung (Art. 67 ff Ehe- und Familienkodex ) vorgesehen.

Mit dem Nachzug des Kindes dürfte es daher problematisch werden, weil die Voraussetzungen des § 32 AufenthG nicht vorliegen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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mixxery
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Antwort #4 - 16.06.2006 um 10:24:24
 
Mick Änderung:
Inhalt entfernt. Es gibt Tipps, die werden hier nicht geduldet.
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« Zuletzt geändert: 16.06.2006 um 11:09:18 von Mick »  
yunues  
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brickbat
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Antwort #5 - 16.06.2006 um 11:03:31
 
mixxery schrieb am 16.06.2006 um 10:24:24:
mick Änderung:
Siehe vorheriges Post




Ich galube, dir ist das heiße Wetter der letzten Tage nicht bekommen!!!!

Zitat:
Hallo ,
ich habe über Bekannte in Deutschland eine sehr nette Frau mit einer 6 jährigen Tochter aus der Ukraine kennengelernt.Ich möchte das die beiden nach Deutschland kommen.


Kennengelernt reicht nicht, Ihr müßtet schon verheiratet sein. Oder sollen beide nur zu Besuch kommen?
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Benni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #6 - 16.06.2006 um 11:59:55
 
Hallo,möchte mich für alle gesendeten Mails bedanken.
In der zwischenzeit hat sich die Situation etwas geändert und alles scheint nun in Ordnung zu gehen.Meine Freundin und ich haben uns entschlossen ein Heiratsvium zu stellen.Auch ihr Ex Mann hat einer dauerhaften Wohnsitzänderung der Tochter zugestimmt.
PS. Die Eintragung der Kleinen in den Reisepass der Mutter reicht. Sie benötigt keinen Eigenen.

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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 16.06.2006 um 12:26:22
 
Benni schrieb am 16.06.2006 um 11:59:55:
Auch ihr Ex Mann hat einer dauerhaften Wohnsitzänderung der Tochter zugestimmt.
PS. Die Eintragung der Kleinen in den Reisepass der Mutter reicht. Sie benötigt keinen Eigenen.


Hi Benni,

schon klar, aber ich wage nochmal mich zu wiederholen :

Mit dem Nachzug des Kindes dürfte es daher problematisch werden, weil die Voraussetzungen des § 32 AufenthG nicht vorliegen.

Hierfür ist das alleinige Sorgerecht  erforderlich, nicht nur die einfache Zustimmung zur Aufenthaltsverlegung Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

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Blackbook
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 07.07.2006 um 10:26:30
 
hallo,

bei uns war es so, dass dem ex meiner frau das sorgerecht in der ukraine aberkannt wurde.
der nachzug des lütten war dann eigentlich kein problem.
ihr müsst natürlich zunächst verheiratet sein.

good luck

BB
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