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Einkommensnachweis bei Aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 2.160 mal)
Sofia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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14.03.2006 um 14:02:32
 
Hallo,

ich weiß, dass diese Frage schon öfter im Zusammenhang mit FZF gestellt wurde.

Mein Mann ist nach nunmehr über 7 Monaten Prüfungszeit der Botschaft (obwohl alle Dokumente echt und in Ordnung sind) in Deutschland eingereist. Heute haben wir ihn angemeldet und schon treten neue Probleme auf.

Zum einen wollte die Dame im Einwohnermeldeamt uns nicht glauben, dass wir verheiratet sind (unser Familienbuch erhalten wir erst am Donnerstag und die nigerianische Heiratsurkunde ist nicht übersetzt) und zum anderen verlangt sie von mir Einkommensnachweise und eine schriftliche Bestätigung meines Arbeitgebers für die Aufenthaltserlaubnis sowie einen Mietvertrag. Die Vermieter sind gute Bekannte von mir und wir haben nie einen Vertrag abgeschlossen.

Muss ich all dies wirklich einreichen???

Lieben Gruß von Sofia
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 14.03.2006 um 16:14:40
 
wenn die unterlagen nicht benötigt würden, wären sie wohl nicht angefordert worden

wegen dem fehlenden mietvertrag mach dir mal keinen kopf
wenn kein schriftlicher mietvertrag existiert, sollen deine bekannten einfach schriftlich kurz bestätigen, dass du von ihnen die wohnung gemietet hast (incl. wohnungsgröße und höhe der miete)

wurden diese unterlagen denn nicht schon im visa-verfahren von dir gefordert?
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tuyet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 14.03.2006 um 16:26:47
 
Das habe ich aber auch noch nicht gehört.
Das das Einwohnermeldeamt einen Mietvertrag sehen will, sehe ich zur Not ja noch ein, aber wozu bitte brauchen die Verdienstnachweise?
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #3 - 14.03.2006 um 16:28:50
 
es könnte sein, dass das einwohnermeldeamt die unterlagen für die ausländerbehörde entgegennimmt und sie dann weiterleitet
und die ABH benötigt den einkommensnachweis
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Sofia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 14.03.2006 um 17:17:16
 
Zum einen habe ich Einkommensnachweise abgegeben, als wir den Antrag auf ein Visum zur Familienzusammenführung gestellt haben und zum anderen waren dort auch die Kontoauszüge über die Höhe meiner Miete beigefügt. Das Einwohnermeldeamt weiß sehr genau, dass ich seit 28 Jahren in ein und der gleichen Wohnung lebe...

Ich weiß, dass ich das alles einfach noch mal einreichen könnte, aber hier habe ich bisher immer gelesen, dass man das nicht braucht, wenn es um FZF geht.

Warum sollte ich das also machen???

Gruß Sofia
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Neuromancer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 14.03.2006 um 18:54:50
 
Sofia schrieb am 14.03.2006 um 17:17:16:
Ich weiß, dass ich das alles einfach noch mal einreichen könnte, aber hier habe ich bisher immer gelesen, dass man das nicht braucht, wenn es um FZF geht.

Warum sollte ich das also machen???

Gruß Sofia


Recht haste ! look: §28 Aufenthaltsgesetz

(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem ausländischen

   1. Ehegatten eines Deutschen, ..........

und das Einwohnermeldeamt hat Dein Einkommen einen Sch... zu interessieren, oder gibt es im Meldegesetz neuerdings einen "Neugierbefriedigungsparagraphen" ??  :rofl2
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tuyet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 15.03.2006 um 07:43:58
 
Seh ich genauso.
Und das mit dem Weiterleiten an die ABH glaube ich auch nicht so recht.
Also unser ABH-Mensch hat gesagt, das wir "zeitnah" nach der Einreise der Ehefrau vorbeikommen müssen,zwecks AE.Von Papieren sagte er nix, hat er aber auch schon in hundertfacher Ausführung  Zwinkernd
Außerdem wann hätte uns denn mal eine Behörde einen Weg abgenommen   Zwinkernd
Ich würde jedenfalls nicht einsehen, wozu die Meldestelle Einkommensnachweise braucht.

Tuyet
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