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Ledigkeitsbescheinigung, Legalisation (Gelesen: 1.843 mal)
hilal
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Beiträge: 49
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ledigkeitsbescheinigung, Legalisation
05.03.2006 um 11:46:36
 
Hallo,

die Ledigkeitsbescheinigung meines marokkanischen Verlobten wird von der deutschen Botschaft nicht mehr legalisiert (seit 2004).

Das Auswärtige Amt regt an, die Legalisation durch eine eidesstattliche Versicherung zu ersetzen (vgl. § 171 III, S. 3 DA für die Standesbeamten).

Was ist das genau und wie funktioniert das? Ist das auch eine Ermessensentscheidung? Muss mein Verlobter diese e.V. persönlich vor dem Standesbeamten abgeben?

Vielen DAnk für eure Hilfe!

Grüße
Hilal
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hilal
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Beiträge: 49
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 06.03.2006 um 18:03:32
 
Hallo,

kann mir den niemand weiterhelfen?

Viele Grüße
Hilal
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 07.03.2006 um 08:11:27
 
Zitat:
kann mir den niemand weiterhelfen?


Hi hilal,

nicht ungeduldig werden, Zwinkernd

Ein wenig selbst schmökern bringt dich doch auch schon weiter:

In den FAQ ist so ziemlich alles über das notwendige Befreiungsverfahren beim OLG genannt was zu sagen ist. Und am Kopf des Forums Personenstandsrecht sind links zu den OLG Stuttgart und Köln gesetzt. Da wird bei den notwendigen Unterlagen alles erläutert.

Hier ist die Info vom OLG Stuttgart zu Marokko

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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