Nachdem der ausgewiesene Marokko-Experte verweigert hat will ichs mal versuchen
Nach dem marokkanischen Recht (CSPS) ist die Eheschließung ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen Mann und Frau, eine Ehe kommt danach nur wirksam zustande, wenn bei der Vertragssitzung die Adoulen, die Eheschließenden oder / und ggf. die Vertreter bzw. Ehevormünder anwesend sind.
Bei einer rein standesamtlichen Eheschließung in Deutschland sind diese Voraussetzungen des marokkanischen Rechts jedoch nicht erfüllt,. Der deutsche Standesbeamte soll die Verlobten darauf hinweisen, und ggf. an das Konsulat verweisen um zu erfragen ob eine zusätzliche Eheschließung vor der marokk. Auslandsvertretung erforderlich ist.
Zitat:Wird denn eine in Deutschland islamisch geschlossene Ehe (als "gleichwertig") anerkannt?
Wenn die Formvorschriften des marokkanischen CSPS eingehalten werden sollte das möglich sein, evtl. hat auch ein marokkanischer Konsularbeamter diese Berechtigung.
Falls Du nicht dem deutschen Recht unterliegst, könnte auch eine alleinige Eheschließung im Konsulat möglich sein
Dies geht aber nach deutschem Recht nur wenn Du nicht dem deutschen Recht unterstehst (als Deutsche, oder als Asylberechtigte, als ausl. Flüchtling etc.)
Deshalb nochmal die Bitte, gebt Eure Staatsangehörigkeit an, dann werden die Antworten leichter
Grüße
Ronny