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Visa Erteilung, Verplichtungserklärung? (Gelesen: 1.525 mal)
dahautsdichum
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visa Erteilung, Verplichtungserklärung?
16.02.2006 um 10:39:18
 
Muss ein eingeladener Gast bei der Anfrage zur Visaerteilung immer noch Bank Auszüge, finanzielle Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalters in Deutschland vorlegen?

Muss sofort ein Hin und Rückflug Ticket gebucht werden oder reicht erst mal ein Hinflugticket nach Deutschland?
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Kleinmachnow
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 16.02.2006 um 11:14:32
 
dahautsdichum schrieb am 16.02.2006 um 10:39:18:
Muss ein eingeladener Gast bei der Anfrage zur Visaerteilung immer noch Bank Auszüge, finanzielle Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalters in Deutschland vorlegen?
Sofern eine Verpflichtungserklärung eines Einladers vorliegt, muß der Besucher normalerweise nicht mehr anderweitig nachweisen, daß der Lebensunterhalt in D gesichert ist. Allerdings kann es nützlich sein, Vermögen vorzuweisen, um die Rückkehrbereitschaft zu untermauern.  
Zitat:
Muss sofort ein Hin und Rückflug Ticket gebucht werden oder reicht erst mal ein Hinflugticket nach Deutschland?
Bei Besuchern natürlich auch ein Rückflugticket; Reservierungsbestätigung müßte ausreichen.

Abu
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 16.02.2006 um 11:17:41
 
Zitat:
muß der Besucher normalerweise nicht mehr anderweitig nachweisen, daß der Lebensunterhalt in D gesichert ist.


Allerdings muß der  Nachweis einer zwingend KV vorgelegt werden Zwinkernd Gültigkeit für den Schengen- Raum Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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