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Geburtsurkunde für Namensänderung? (Gelesen: 1.454 mal)
Mena
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Beiträge: 106
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Geburtsurkunde für Namensänderung?
11.02.2006 um 23:49:48
 
Hallo,

Wir (Algerier und Deutsch) haben in Algerien geheiratet, und ich würde gerne hier in D. seinen Nachnahmen annehmen.
Mein Mann ist jetzt noch in Algerien, und könnte somit sich noch Dokumente ausstellen lassen, denn wenn er dann hier ist, wird es etwas schwieriger.

Also habe ich beim Standesamt nachgefragt welche Dokumente wir benötigen.
Da wurde mir gesagt, dass die Papiere der FZF ausreichen.
Bei uns wurde dafür aber keine Geburtsurkunde von meinem Mann verlangt sondern nur von mir.
Jetzt ist die Frage ob nicht für die Namensübernahme eine Geburtsurkunde benötigt wird, und wenn ja, auch legalisiert und übersetzt?

Vielen Dank schon einmal,
Mena
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lennart
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Beiträge: 239
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Antwort #1 - 07.03.2006 um 18:06:19
 
Hallo Mena, ich würde die Ausgabe nicht scheuen und eine Geburtsurkunde ( ich glaube, das ist eine Form der der beglaubigten Abschrift des Geburtseintrages) besorgen und auch legalisieren lassen. In der Heiratsurkunde ist -manchmal- die vollständige Namensführung nicht enthalten (z.B. nicht alle Vornamen) und für die Anlegung eines  Familienbuches auf Antrag bei Eurem Wohnsitzstandesamt hier in D ist auch die Namensführung der Eltern des Mannes wichtig, da die mit eingetragen werden und auch vollständig in der Geburtsurkunde enthalten sind.
Gruß -lennart-
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lennart
 
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