Hallo Ihr,
endlich haben wir eine Hürde geschafft - mein Mann ist heute aus der Haft entlassen worden.
Jetzt warten wir noch auf die Entscheidung über den Einspruch gegen die Ausweisung...
Mein/unser Problem ist jetzt, das der Pass meines Mannes noch bei der
ABH ist.
Abgesehen davon ist seine Aufenthaltsbefugnis während er Haft abgelaufen (er hätte jetzt höchstens wegen der Heirat mit mir die AE-Vorraussetzungen erfüllt). Aber darüber gibt es eben nichts in seinem Pass, das er sich legal (wenigstens im Moment, da ja seine Ausweisung nicht rechtsgültig ist) in D aufhält.
Ich würde aber die Zeit gerne nutzen und mit ihm die verlorene Zeit aufholen.
Aber was wäre, wenn wir in eine Polizeikontrolle geraten und er keine Papiere hat.
Wir möchte jeden Ärger vermeiden und alles richtig machen.
Muß ich mich jetzt an die zuständige
ABH wenden?
Was für Papiere (wenn nicht den Pass) könnte er bekommen, damit wir auf der sicheren Seite sind.
Ich hatte von der vorher zuständigen
ABH mal einen DinA4 Ausdruck bekommen, auf dem vermerkt war, das er eine Duldung hat, bis die Sache entschieden ist. Das war aber schon in 2004 gewesen.
Er ist zur Zeit bei seinen Eltern, da er bei mir (aus familiären Gründen) nicht wohnen kann - wollen wir aber schnell (Mai ´06 könnten wir eine Wohnung bekommen) ändern. Wir sehen uns aber jeden Tag. Könnte das Probleme für uns geben? Möchte ihn eigentlich jetzt ungern für 2 Monate ummelden.
Ich hoffe, ihr könnt mir ein bißchen weiterhelfen unsere Anwältin erreiche ich leider erst nächste Woche.
Wünsche euch schon mal ein schönes Wochenende!!