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Pass bei der ABH und jetzt? (Gelesen: 1.598 mal)
Mondlicht
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Beiträge: 126

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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10.02.2006 um 13:51:30
 
Hallo Ihr,

endlich haben wir eine Hürde geschafft - mein Mann ist heute aus der Haft entlassen worden. Smiley

Jetzt warten wir noch auf die Entscheidung über den Einspruch gegen die Ausweisung...

Mein/unser Problem ist jetzt, das der Pass meines Mannes noch bei der ABH ist.

Abgesehen davon ist seine Aufenthaltsbefugnis während er Haft abgelaufen (er hätte jetzt höchstens wegen der Heirat mit mir die AE-Vorraussetzungen erfüllt). Aber darüber gibt es eben nichts in seinem Pass, das er sich legal (wenigstens im Moment, da ja seine Ausweisung nicht rechtsgültig ist) in D aufhält.

Ich würde aber die Zeit gerne nutzen und mit ihm die verlorene Zeit aufholen.
Aber was wäre, wenn wir in eine Polizeikontrolle geraten und er keine Papiere hat.
Wir möchte jeden Ärger vermeiden und alles richtig machen.

Muß ich mich jetzt an die zuständige ABH wenden?
Was für Papiere (wenn nicht den Pass) könnte er bekommen, damit wir auf der sicheren Seite sind.
Ich hatte von der vorher zuständigen ABH mal einen DinA4 Ausdruck bekommen, auf dem vermerkt war, das er eine Duldung hat, bis die Sache entschieden ist. Das war aber schon in 2004 gewesen.

Er ist zur Zeit bei seinen Eltern, da er bei mir (aus familiären Gründen) nicht wohnen kann - wollen wir aber schnell (Mai ´06 könnten wir eine Wohnung bekommen) ändern. Wir sehen uns aber jeden Tag. Könnte das Probleme für uns geben? Möchte ihn eigentlich jetzt ungern für 2 Monate ummelden.

Ich hoffe, ihr könnt mir ein bißchen weiterhelfen unsere Anwältin erreiche ich leider erst nächste Woche.

Wünsche euch schon mal ein schönes Wochenende!!
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Den die Hoffnung stirbt zuletzt...&&That´s just the way it is. Things will never be the same.
 
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 10.02.2006 um 14:33:31
 
Geht schnell zur ABH. Die können und müssen ihm eine
Bescheinigung über seinen Status (wie auch immer der
sein mag) geben.
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hardliner
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Nix wiesen , ich andere
baustelle


Beiträge: 233

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #2 - 10.02.2006 um 15:16:01
 
Kann nur dem "fons" zustimmen, ausserdem kann die ABH deinen mann auch einen sogenanten "ausweisersatz" für die zeit!
Ich glaube das müssen die machen(aber da bin ich mir nicht sicher) weil sich ein ausländer sonst nur mit einem reispass ausweisen kann.
Drin ist sein name. ein bild und die dauer der duldung mit stempel der ABH.
Ich würde auf eurer stelle keine personen kontrole von der polizei riskieren, wenn die keine identität feststellen können wird er verhaftet bis die geklärt ist!
Ist logisch!




Gruss
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"Was immer Du tun kannst oder wovon Du träumst - fang damit an. Mut hat Genie, Kraft und Zauber in sich."&&&&- Goethe-&&&&
 
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Zkai
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Beiträge: 630
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #3 - 10.02.2006 um 16:40:31
 
Hallo Mondlicht, das ganze scheint ja schon eine Vorgeschichte zu haben und schon länger laufen.

Der Weg zur Ausländerbehörde ist aber auf jeden Fall der richtige.

Sicherheitshalber ein Lichtbild mitnehmen.  Zwinkernd

Zumindest sollte er übers Wochenende die Haftentlassungspapiere mit sich tragen. Im Falle einer Kontrolle kann man dann immer noch erklären, das er halt grade rauß ist und sich erst am Montag bei der ABH melden kann (ausser er ist schon 2 Monate draussen, dann würd ich es auch nicht mehr glauben Laut lachend)

Gruß Kai
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Mondlicht
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Beiträge: 126

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 10.02.2006 um 20:23:19
 
Ich danke euch erstmal für die schnellen und guten Antworten. danke

Genau darum ging es mir.

Ich will jetzt einfach nichts mehr riskieren.

@ Zkai: klar hat das Ganze eine Vorgeschichte, die sah (kurzgefasst) so aus:

Haftstrafe die eine Ausweisung rechtfertigen würde. Im Oktober die schriftliche Ausweisung, dann Einspruch eingelegt. Das Ganze läuft jetzt noch.

Bis heute wußte weder ich noch seine Familie das er raus kommt.
Und das er heute enlassen wird, da hat die Sozialarbeiterin "ihre Finger im Spiel". Eigentlich sollte er erst kommenden Mittwoch raus.


Was jetzt mit der Ausweisung wird?? We´ll see!!
Mick hat mir aber mal im Chat zu verstehen gegeben, das die JVA ihn nicht entlassen wird, solange die Ausweisung noch nicht geklärt ist.
Jetzt hoffe ich, das auch das ein gutes Ende nimmt.

Also erstmal weiter warten und die Zeit nutzen!
Und vorallem - mit offenen Karten (wegen der Wohnung) bei der ABH spielen und hoffen, das die uns die 2 Monate mit getrennten Wohnungen gewährt, und keinen Ärger macht.
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