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heiraten (Gelesen: 2.516 mal)
sinan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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05.02.2006 um 16:47:04
 
hallo leute

ich habe eine frage ein freund von mir benötigt dringend hilfe er ist zu zeit illegal
weil sein asylfolgeantrag abgelehnt ist.

jetzt will er nach belgien und dort noch mal versuchen,er hat eine freundin die deutsche staatsangehörige ist sie ihm in belgien dann heiraten will wenn er eine asylantrag gestellt hat,und ihm wieder hier her bringt ganz legal ist das möglich kann er durch den asylfolgeantrag  die nötige zeit gewinnen
für die eheschließung??
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #1 - 05.02.2006 um 16:56:27
 
Der Freund scheinst Du selbst zu sein, oder ?

guckhier

Der beabsichtigte Mißbrauch des Asylrechts wird auch durch crossposts nicht besser  Ärgerlich
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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sinan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 05.02.2006 um 14:19:50
 
ich brauche hilfe ,ich habe 2002 ein asylfolgeantrag gestellt und wurde abgelehnt allerdings hatte ich noch nicht mal eine duldung bekommen die ausländer behörde wollte mich sofort festnehmen als ob ich ein schwerverbrecher wäre nur weil ich illigeal eingereist war,und ich bin weggelaufen und seit dem lebe ich hier ohne papiere bin 24 jahre alt in der türkei erwartet mich die wehrpflicht 15 monate und dazu bin ich armenier.ich hab eine freundin und wir wollen heiraten bitte hilft mir ich weiß nicht was ich machen soll.habe ich noch eine chance hier zu heiraten oder sperren die mich sofort ein wenn ich mich noch mal asyl melde.kann ich den in ein anderen land heiraten und dan nach deutschland einreisen beispiel in belgien oder so .bitte ich brauche antworten.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 05.02.2006 um 17:28:54
 
Ich hab die beiden posts mal zusammengefasst, da es ja wohl ein
und derselbe Fall zu sein scheint.

Einmal posten reicht unentschlossen
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Caya
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dii sunt.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #4 - 05.02.2006 um 19:31:48
 
sinan schrieb am 05.02.2006 um 14:19:50:
... bin 24 jahre alt in der türkei erwartet mich die wehrpflicht 15 monate und dazu bin ich armenier....


Bei der Wehrpflicht ist es egal was du für eine Abstammung hast. Solange du ein Staatsabürger eines Landes bist wo eine Wehrpflicht für seine Bürgern besteht ist es in der Regel so dass man die Pflicht auch erfüllt, aber was hat das Ganze mit deíner Abstammung zutun?
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 05.02.2006 um 20:15:26
 
Hi sinan,

es scheint inzwischen weit verbreitet zu sein sich der Wehrpflicht aus der Türkei entziehen zu wollen. Ich glaube auch, dass es dort kein Zuckerschlecken ist.
Trotz allem ist ein Asylantrag in so einem Fall wohl eher als Asylmissbrauch zu werten und deshalb auch abgelehnt worden.

Der ABH liegt offensichtlich ein Heimreisepapier vor und wollte Dich abschieben, nur so erklärt sich die gescheiterte Festnahme. Dein weiterer illegaler Aufenthalt
kann zu Deiner Ausweisung aus D führen und dann hilft Dir auch keine Eheschließung weiter. Du musst zuerst ausreisen und die Befristung beantragen.
Außerdem wird es auch vermutlich nicht zu einer freiwilligen Ausreise mehr kommen können, da Du hier untergetaucht bist und man Dir verständlicherweise
die Freiwilligkeit nicht mehr abnimmt.

Ob es möglich ist in einem anderen Land heiraten zu können weiß ich nicht. Da müsstest Du Dich selbst schlau machen. Papiere wirst Du dazu zumindest haben müssen und wahrscheinlich auch einen Wohnsitz. Es stellt sich allerdings dann die Frage, wie Du dort hingelangst und ob Du eine AE dort brauchst und bekommst.

Bruno

@gc
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #6 - 05.02.2006 um 20:21:46
 
Als Armenier in der türkischen Armee Wehrdienst machen zu müssen, stelle ich mir tatsächlich problematisch vor. Es scheint aber derzeit als Asylgrund nicht zu gelten.
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #7 - 06.02.2006 um 10:53:02
 
ronny schrieb am 05.02.2006 um 16:56:27:

Ronny, wenn ich den Link anklicke, kommt das:
Zitat:
Ein Fehler ist aufgetreten!

Du bist nicht berechtigt, diesen Bereich zu betreten.


Abu

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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #8 - 06.02.2006 um 11:17:22
 
Zitat:
Ich hab die beiden posts mal zusammengefasst, da es ja wohl ein
und derselbe Fall zu sein scheint. 

Einmal posten reicht


Deswegen, Fons hatte schon kurz danach reagiert Zwinkernd
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