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Abschieb. n. Brasilien/vorher mit Deutschem verh. (Gelesen: 2.641 mal)
mini
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Abschieb. n. Brasilien/vorher mit Deutschem verh.
04.02.2006 um 20:36:09
 
Hallo Forum.
Bin neu hier. Erstmal ein Kompliment an die Profis, die sich hier wirklich Mühe machen. Habe unzählige Postings gelesen und bin beeindruckt. Vielleicht kann auch ich hier hilfe finden. Also:

Ich lebe mit meinem Deutschen Ehemann in Brasilien. Letztes Jahr bin ich alleine in Deutschland gewesen und bin nach 12 Tagen Haft abgeschoben worden. Warum und wieso, spielt hier keine Rolle, würde eh niemand glauben (keine Straftat).

Natürlich möchte ich wieder in Europa, speziell in Deutschland einreisen dürfen, und zwar gemeinsam mit meinem Ehemann.
Aus dem Forum habe ich schon viele Tips und weis eigendlich, was zu tun ist:

1. Auszug aus Ausländerregister beantragen
2. Befristung beantragen
3. Abschiebungskosten bezahlen
4. Warten

Was mir noch nicht klar ist, welche Rolle spielt meine Ehe mit einem Deutschen, der im Ausland lebt. Wie geht das mit der Familienzusammenführung? Spielt es eine Rolle, wo er lebt? Muss er einen Wohnsitz in Deutschland haben?

Für ernstgemeinte Tips wäre ich sehr sehr dankbar.

Mini Cool
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #1 - 04.02.2006 um 20:50:13
 
Zitat:
Was mir noch nicht klar ist, welche Rolle spielt meine Ehe mit einem Deutschen, der im Ausland lebt. Wie geht das mit der Familienzusammenführung? Spielt es eine Rolle, wo er lebt? Muss er einen Wohnsitz in Deutschland haben?


Hi ,

die Ehe eröffnet dir überhaupt erst die Chance die bestehende Einreisesprre zeitlich zu befristen. Allerdings besteht diese Möglichkeit nur wenn ihr in Deutschland leben wollt, für eine Ehe die im Ausland geführt wird brauchst Du ja keine Einreise, also auch keine Familienzusammenführung.

Dazu ist natürlich ein (beabsichtigter) Wohnsitz Deines Mannes im Inland notwendig Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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mini
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 04.02.2006 um 21:04:27
 
Hi Ronny.
Schönen Dank für die schnelle Antwort, das lässt hoffen.

Nur wie glaubhaft wäre die beabsichtigte Wohnsitznahme für die Ausländerbehörde?
Mein Mann möchte bestimmt nicht allein nach Deutschland zurückgehen wollen und da warten bis er schwarz wird - und ich will hier auch nicht alleine sein.
Meinst Du, man bekommt das hin, das wir zusammen einreisen können?

Gruss
Mini hä?
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 04.02.2006 um 21:08:21
 
Zitat:
Meinst Du, man bekommt das hin, das wir zusammen einreisen können?


Hi mini,

Sicher, aber zuerst wäre mal zu klären ob und ggf. welche Einreisesperre besteht, ob und ggf. wieviel Kosten zu erstatten sind. Danach sollte das gemeinsam Einreisen dann kein unüberwindbares Problem darstellen.

Hier sind bereits links vorhanden wie man zu einer Selbstauskunft kommen kann. 

Grüße
Ronny Zwinkernd
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mini
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 04.02.2006 um 21:09:46
 
Hab noch was was vergessen.

Wie wäre es denn, wenn mein Mann seinen Wohnsitz in Italien hätte. Wäre dann auch die abschiebende Stelle in Deutschland zuständig oder die italienischen Behörden?

Mini
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mini
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 04.02.2006 um 21:13:31
 
Olá Ronny,

das Formular für die Selbstauskunft habe ich schon und es ist fast unterwegs.

Mir geht es jetzt um die Sachen, die danach kommen- ich versuche zu planen.

Mini Smiley
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 04.02.2006 um 21:28:33
 
mini schrieb am 04.02.2006 um 21:09:46:
Wie wäre es denn, wenn mein Mann seinen Wohnsitz in Italien hätte. Wäre dann auch die abschiebende Stelle in Deutschland zuständig oder die italienischen Behörden?

Die Abschiebung hat eine schengenweite Fahndungsausschreibung zur Folge. Wenn
in IT ein Anspruch geltend gemacht wird, müssen das die it. und dt. Behörden unter-
einander klären (Konsultationsverfahren). Evtl. kann dann die Auschreibung auf Dt.
beschränkt werden. Kommt sicher aber auch sehr wesentlich auf den Grund der
Abschiebung an.

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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #7 - 04.02.2006 um 21:34:54
 
ronny schrieb am 04.02.2006 um 20:50:13:
die Ehe eröffnet dir überhaupt erst die Chance die bestehende Einreisesprre zeitlich zu befristen.


Hi,
da muss ich mich einmischen, ist so nicht richtig. Die Befristung ist
der Regelfall, unabhängig davon, ob z.B.  Art. 6 GG eine Rollex spielt.
Nur in Ausnahmefällen darf eine Befristung versagt werden.
Die Ehe mit einem deutschen Staatsangehörigen würde ich allerdings
nur positiv berücksichtigen, wenn auch der gemeinsame Aufenthalt
in D. beabsichtigt wäre.
Zu Italien siehe Post von Fons: Konsultaltionsverfahren. Unter diesem
Stichwort wird auch die Forensuche was bringen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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