Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Aufenthaltserlaubnis_EU und Arbeitserlaubnis (Gelesen: 2.374 mal)
bmarzico
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 18

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltserlaubnis_EU und Arbeitserlaubnis
03.02.2006 um 20:20:28
 
Hallo allerseits,
ich habe heute beim Auländeramt die unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommen. Mich wundert zuerst dass es so eine AE überhaupt noch gibt, hatte gelesen dass es nun entweder die befristete AE oder eben die unbefristete NE gibt.
Wie auch immer,ich bin seit 10 Jahre verheiratet (Mann ist italiener) und arbeite seit 6 Jahre in D.
Nun habe ich das Problem, dass ich bei mir in der Firma "beweisen" soll dass diese neue AE auch als Arbeitserlaubnis gilt. Wo finde ich den Gesetz? Ich hoffe, hier kann mir jemand von euch helfen, danke im Voraus.
Ich besitze nun eine unbefristete AE-EU für familienangehörigen eines Mitgliedsstaates der EU oder eines EWR-Staates,die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Eu oder EWR sind

Vielen Dank und liebe Grüsse,
Bianca
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.939

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis_EU und Arbeitserlaubnis
Antwort #1 - 03.02.2006 um 20:31:09
 
Hi,
Du genießt Freizügigkeit wie ein EU-ler. Steht im
Freizügigkeitsgesetz (siehe unter Gesetze). Ich ver-
stehe allerdings nicht, warum Du das jetzt "nach-
weisen" sollst. Diesbezüglich hat sich im Verhältnis
zu Deinen letzten Aufenthaltsjahren nix geändert.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
bmarzico
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 18

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis_EU und Arbeitserlaubnis
Antwort #2 - 03.02.2006 um 20:39:19
 
Hallo Mick,
vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.
Also, als ich meine Stelle vor einige Jahre bekam, hatte ich eine befristete AE und dazu eine Arbeitserlaubnis. Dann ist leztes Jahr mein Pass abgelaufen und die ganze Angelegenheit in Rumänien hat ewig gedauert, also bekam ich eine Fiktionsbescheinigung für 6 monate, wo drauf stand "Erwerbstätigkeit gestattet".
Jetzt steht nichts derartiges drauf, nur eben dass die neue AE unbefristet ist und mein Personalchef kennt angeblich kein Ausländergesetz...also muss ich morgen was nachreichen, werde mir jetzt mal dieses Gesetz anschauen.

Schöne Grüsse,
Bianca
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
bmarzico
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 18

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis_EU und Arbeitserlaubnis
Antwort #3 - 03.02.2006 um 20:43:22
 
Hi Mick,

ich nochmal...sorry, aber ich konnte doch nicht finden, wo genau steht dass meine Erwerbstätigkeit doch gestatet ist unter dieser AE-EU.
Ich wäre dir für einen Zitat sehr dankbar.

Nochmal liebe Grüsse,
Bianca
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis_EU und Arbeitserlaubnis
Antwort #4 - 03.02.2006 um 23:16:55
 
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
bmarzico
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 18

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltserlaubnis_EU und Arbeitserlaubnis
Antwort #5 - 03.02.2006 um 20:28:39
 
Hallo allerseits,
ich habe heute beim Auländeramt die unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommen. Mich wundert zuerst dass es so eine AE überhaupt noch gibt, hatte gelesen dass es nun entweder die befristete AE oder eben die unbefristete NE gibt.
Wie auch immer,ich bin seit 10 Jahre verheiratet (Mann ist italiener) und arbeite seit 6 Jahre in D. 
Nun habe ich das Problem, dass ich bei mir in der Firma "beweisen" soll dass diese neue AE auch als Arbeitserlaubnis gilt. Wo finde ich den Gesetz? Ich hoffe, hier kann mir jemand von euch helfen, danke im Voraus.
Ich besitze nun eine unbefristete AE-EU für familienangehörigen eines Mitgliedsstaates der EU oder eines EWR-Staates,die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Eu oder EWR sind

Vielen Dank und liebe Grüsse,
Bianca
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis_EU und Arbeitserlaubnis
Antwort #6 - 03.02.2006 um 23:01:05
 
bmarzico schrieb am 03.02.2006 um 20:28:39:
ich habe heute beim Auländeramt die unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommen. Mich wundert zuerst dass es so eine AE überhaupt noch gibt, hatte gelesen dass es nun entweder die befristete AE oder eben die unbefristete NE gibt.

Das liegt daran, daß für Dich nicht das allgemeine Ausländerrecht (AufenthG) gilt, sondern EU-Recht (FreizügG/EU).  Da gibt es eine AE/EU und die wird in der Regel unbefristet erteilt.

Zitat:
Nun habe ich das Problem, dass ich bei mir in der Firma "beweisen" soll dass diese neue AE auch als Arbeitserlaubnis gilt. Wo finde ich den Gesetz? Ich hoffe, hier kann mir jemand von euch helfen, danke im Voraus.

Wie wär's hiermit:Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 ueber die Freizuegigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft, Artikel 11:
Zitat:
Der Ehegatte eines Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats, der im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats eine Tätigkeit im Lohn- oder Gehaltsverhältnis oder eine selbständige Tätigkeit ausübt, sowie die Kinder dieses Staatsangehörigen, die noch nicht 21 Jahre alt sind oder denen er Unterhalt gewährt, haben, selbst wenn sie nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, das Recht, im gesamten Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats irgendeine Tätigkeit im Lohn- oder Gehaltsverhältnis auszuüben.


Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis_EU und Arbeitserlaubnis
Antwort #7 - 04.02.2006 um 00:20:59
 
Abu schrieb am 03.02.2006 um 23:16:55:
Das ist wohl ein Doppel-Posting:

Jepp.. habs mal hier zusammengefasst ...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema