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Ehegattennachzug zu Deutschen,Arbeitsbescheinigung (Gelesen: 1.195 mal)
DonMaroni
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Beiträge: 1
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehegattennachzug zu Deutschen,Arbeitsbescheinigung
03.02.2006 um 11:52:34
 
Hallo zusammen,

meine georgische Ehefrau hat vor einem Monat einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gestellt. Bisher hatte Sie nur eine Bewilligung zu Studienzwecken. Nun möchte die Ausländerbehörde von mir eine Arbeitsbescheinigung haben. Auf Nachfrage wurde mir als Begründung genannt, dies sei zur Feststellung notwendig, dass die Lebensverhältnisse gesichert sind.
Aber ist es nicht so, dass beim Familiennachzug zu Deutschen eine solche Bescheinigung gar nicht notwendig ist? Was ist, wenn ich arbeitslos werde, verliert dann die Aufenthaltserlaubnis ihre Gültigkeit?
Ich freue mich über jede Hilfe.

Grüssle
Don
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ronny
Platin Member
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug zu Deutschen,Arbeitsbescheini
Antwort #1 - 03.02.2006 um 12:34:32
 
Zitat:
Was ist, wenn ich arbeitslos werde, verliert dann die Aufenthaltserlaubnis ihre Gültigkeit?


Hi,

nein sicherlich nicht. Die AE ist nach § 28 Abs. 1 auch unabhängig von derSicherung des LU zu erteilen. Allerdings verlangen manche ABH´s den Nachweis um die AE für drei Jahre zu erteilen, während bei nicht gesichertem LU erstmal für ein Jahr erteilt wird.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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