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Abschieben? - Bitte um Rat... (Gelesen: 3.470 mal)
Balinea
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Zeige den Link zu diesem Beitrag Abschieben? - Bitte um Rat...
02.02.2006 um 21:23:48
 
Hallo zusammen!

Bin ganz neu, hab mich grad erst angemeldet. Ich habe nämlich ein Problem und hoffe, dass mir hier vielleicht jemand einen Rat geben kann.

Also...

Ich bin mit einem Türken zusammen. Er lebt schon länger als zehn Jahre hier in Deutschland. Er war hier in Deutschland mit einer Türkin verheiratet und aus dieser Ehe resultierte auch ein Kind. Die Scheidung ist noch immer nicht durch. Aber er ist schon seit Jahren von seiner Frau getrennt. Mein Freund muss sich jedes Jahr eine neue Aufenthaltsberechtigung holen. Jetzt hat er mir erzählt, dass man ihn abschieben will, wenn er nicht innerhalb von zwei Monaten einen Job findet... Geht das denn so einfach? Muss dazu sagen, dass er natürlich Arbeitslosengeld bekommt..  Ich bin ziemlich fertig; muss dauernd darüber nachdenken... Leider hat er keinen Beruf gelernt, womit sich ja die Jobchancen ins unermessliche steigern... Traurig Er würde beim Straßenbau oder so arbeiten, aber erstmal eine Stelle finden....

Danke für eure Tipps und Anregungen!

Liebe Grüße Smiley
Balinea
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #1 - 02.02.2006 um 23:39:34
 
Hallo,

leider ist das mit der Abschiebung korrekt, denn im Aufenthaltsgesetz steht:

Zitat:
§ 5 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen

(1) Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass die Passpflicht nach § 3 erfüllt wird und

1. der Lebensunterhalt gesichert ist,...

§ 55 Ermessensausweisung
...
(2) Ein Ausländer kann nach Absatz 1 insbesondere ausgewiesen werden, wenn er
...
6. für sich, seine Familienangehörigen oder für sonstige Haushaltsangehörige Sozialhilfe in Anspruch nimmt,
...


Die Sicherung des Lebensunterhalts ist bei Deinem Freund zur Zeit nicht gegeben. Normalerweise hat man 1 Jahr Zeit, sich eine Arbeitsstelle zu suchen (also praktisch die Zeit, in der er ALG bezieht - dafür hat er schließlich mit seiner letzten Arbeit auch eingezahlt). Wenn bis dahin keine Arbeitsstelle gefunden ist und Sozialhilfe bezogen werden muss, kann ausgewiesen (bzw. erst einmal zur Ausreise innerhalb einer bestimmten Frist aufgefordert) werden.

Viele Grüße
Janna





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Balinea
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #2 - 03.02.2006 um 21:54:11
 
Hallo Janna!

Vielen Dank für deine Antwort.

Ich habe auch schon mal im Gesetz ein bisschen gelesen und irgendwo in der Nähe von deinem Auszug hier, im § 48 oder so steht, dass, wenn bereits ein Aufenthaltstitel besteht, nicht einfach so ausgewiesen werden kann und wenn eine Partnerschaft besteht ebenfalls nicht so einfach... und was ist mit seinem Sohn? Der wird jetzt erst 9.

hab ich da vielleicht auch was falsch verstanden? Paragraphen zählen ja nicht gerade zu meiner Bettlektüre...

Lieben Dank für deine Hilfe & liebe Grüße
Balinea
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #3 - 03.02.2006 um 22:48:52
 
Hallo Balinea,

eine "Partnerschaft" reicht nicht, es muss schon eine Ehe sein, die auch in ehelicher Gemeinschaft gelebt wird.

Und bezüglich des Kindes: Wäre es ein deutsches Kind, könnte er seinen Aufenthalt daraus herleiten (Personenfürsorge für ein deutsches Kind), wenn er sich auch wirklich intensiv um das Kind kümmert.

Schau auch mal wegen Assoziierungsabkommen mit der Türkei. Da hat der türkische Staatsbürger ein Recht auf Aufenthaltsgenehmigung, wenn er mindestens 1 Jahr beim selben Arbeitgeber gearbeitet hat und in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis steht. Wobei ich nicht weiß, inwieweit Dein Freund in der Vergangenheit beim selben Arbeitgeber über ein Jahr lang durchgehend gearbeitet hat. Und ich weiß auch nicht, ob dieses Aufenthaltsrecht wieder erlöschen kann, wenn eben schon 1 Jahr Arbeitslosigkeit vorliegt.

Wie lange ist Dein Freund jetzt schon arbeitslos? d. h. wie lange kann er noch ALG I beziehen?

Sorry, meine Antwort ist wohl ein bisschen konfus. Oberstes Gebot für Deinen Freund wird jetzt erst einmal sein, einen Job zu finden, egal was, Hauptsache Arbeit und wenn möglich mit unbefristetem Vertrag.

Viele Grüße
Janna
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Balinea
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #4 - 08.02.2006 um 18:46:29
 
Hallo Janna!

Vielen Dank für deine Hilfe. Mein Freund ist nun noch bis Mitte Februar in D. geduldet. Alles weitere wird sich herausstellen. Vielleicht kann der Anwalt noch etwas erreichen. Wenn nicht, dann geht er zurück in die Türkei und ich werde in ein paar Jahren wahrscheinlich auch gehen...

Schade, wenn die Türkei schon in der EU wäre.....

Also nochmal danke für deine hilfreichen Beiträge!

LG
Balinea
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Balinea
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #5 - 08.02.2006 um 19:13:32
 
Hallo Janna!

Wenn du nochmal reinschaust, dann hätte ich noch eine Frage. Vielleicht findest du ja noch ein bisschen Zeit.

Wenn mein Freund ausgewiesen (abgeschoben?;kenn da nicht wirklich den Unterschied) wird, kann er dann überhaupt nicht mehr nach Deutschland? Ist er dann gesperrt auf Lebenszeit?

LG
Balinea
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 08.02.2006 um 20:50:11
 
Ausgeweisen wird man bei Vorliegen von Ausweisungsgründen (eben
meist Straftaten).

Abgeschoben wird, wer seiner Ausreisepflicht nicht freiwillig nachkam.
Details siehe mal
hier


Beides (Ausweisung und Abschiebung) hat jeweils eine Einreisesperre
zur Folge, die zunächst unbefristet gilt und auf Antrag nachträglich be-
fristet (aufgehoben) werden kann.

Klar?

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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 10.02.2006 um 00:57:08
 
Hallo Balinea,

sorry, war ein paar Tage nur ganz sporadisch im Forum und hab nicht alles gelesen.

Wie fons schon schrieb, kann eine ausgesprochene Einreisesperre auf Antrag befristet werden. Und Eheschließung ist ein guter Grund für eine solche Befristung.

Bezüglich Leben und Arbeiten in der Türkei ist diese Page: (anklicken, ist ein Link) sehr informativ und hilfreich.

Dein Freund sollte auf jeden Fall vor Ablauf der Duldung zur Ausländerbehörde gehen und dort das weitere Vorgehen besprechen, am Besten auch bereits ein Flugticket in die Türkei vorlegen (Ausreisetermin noch vor Ablauf der Duldung), um zu beweisen, dass er freiwillig ausreisen wird. Mit einer freiwilligen Ausreise kann eine Wiedereinreisesperre vermieden werden.

Ich wünsche Euch beiden alles Gute!

Liebe Grüße
Janna
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victor
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #8 - 10.02.2006 um 08:30:19
 
Hallo an alle,

ich finde es wichtig zu erwähnen, dass die Fristen auf Antrag in der Regel befristet werden. Ein wesentlicher Unterschied zur "kann-Bestimmung", da die Ausländerbehörde darlegen müßte, warum sie von der Regel abweicht.

Noch wichtiger der Hinweis von Janna. Durch freiwillige Ausreise kann man sich diese Prozedur und auch einige Kosten ersparen.

Viele Grüße

Augenrollen
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #9 - 11.02.2006 um 15:22:15
 
Hallo Balinea,

fons hat mir noch einen sehr interessanten Link gegeben:
IOM
(international organization for migration).

Die bieten z.B. auch Unterstützung bei der Rückkehr ins Heimatland an.

Schau mal auf der Page nach. Unter Kontakt findest Du auch die Adressen - ich glaube Nürnberg ist für Euch die richtige Anlaufstelle.

Vielleicht kann Dein Freund von dort noch etwas Unterstützung erhalten.

Liebe Grüße
Janna
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