felix2565 schrieb am 03.02.2006 um 14:12:24:dann schliesst sich die Frage an,
kann ich sie mit ihrem F-Titel dann in der BRD heiraten oder gibt es da Fristen oder besondere Urkunden, die nötig sind
Grundsätzlich kann während des legalen und geduldeten Aufenthaltes
in Deutschland immer geheiratet werden. Welche Papiere benötigt
werden, solltest Du vielleicht gesondert im Forum "Personenstandsrecht"
erfragen.
Zitat:oder
ist es leichter, in Frankreich kurz hinter der GRenze zu heiraten ?
Ist es dort sofort möglich, da sie den franz. AUfenthaltstitel hat ?
Muttu die Franzosen fragen.
Zitat:Wenn sie mit einem Deutschen verheiratet ist, darf sie ja "sofort" bleiben und wohl auch direkt arbeiten, nicht wahr ?
Jepp
maki schrieb am 03.02.2006 um 15:37:40:Kann sein das ich vollkommen daneben liege, aber würde ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in einem der EU Staaten nicht zu der sog. kleinen Freizügigkeit für die anderen EU mitglieder verhelfen?
Eine "kleine Freizügigkeit" kenne ich nicht, nur die Rechte, die im Rahmen
der Schengenregeln zugesprochen werden. Z.B. Besuchsaufenthalt, wie
geschildert.