felix2565 schrieb am 07.02.2006 um 18:31:20:genau solche Sachen wie es wirklich abläuft will ich wissen -
Gestzesauszüge sind eines, aber wie werden die in realitas gehandhabt - die Grenze ist doch offen !
Eben, wird gestempelt oder kann man mit einem franz.
AT "einfach" legal einreisen. ??
Ich glaube, es ist mittlerweile jedem hier klar geworden, was Du willst, nämlich einschätzen, wie groß das Risiko ist, erwischt zu werden, wenn Du Dich nicht an die Regelungen hältst :
Zitat:DAS interessiert mich natürlich vor allem:
Ob man dann eben doch eine Aufenthalts und Arbeitserlaubis hat !? (wenn zB dieser Klammerzusatz vorhanden ist)
DENN meine Freundin sagt mir ständig, die franz. Präfektur hat ihr gesagt, mit dem
AT kann sie in der EU arbeiten und leben.
Zum wiederholten und meinerseits letztem Mal: Sie hat das Recht auf Besuche, die 90 Tage im Halbjahr nicht übersteigen dürfen. Das ergibt sich aus Artikel 21 SDÜ:
Zitat:Drittausländer, die Inhaber eines gültigen, von einer der Vertragsparteien ausgestellten Aufenthaltstitels sind, können sich aufgrund dieses Dokuments und eines gültigen Reisedokuments höchstens bis zu drei Monaten frei im Hoheitsgebiet der anderen Vertragsparteien bewegen, soweit sie die in Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a, c und e aufgeführten Einreisevoraussetzungen erfüllen und nicht auf der nationalen Ausschreibungsliste der betroffenen Vertragspartei stehen.
Sie hat NICHT das Recht, hier länger zu leben oder zu arbeiten. Das wiederum ergibt sich aus dem Anwendungsbereich des FreizügG/EU, vgl. § 1 FreizügG/EU.
Zitat:Dieses Gesetz regelt die Einreise und den Aufenthalt von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) und ihrer Familienangehörigen.
Punkt. Ne, besser: Ausrufezeichen!
Abu