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Welche Dauer AUfenthalt wie möglich ? (Gelesen: 13.523 mal)
Abu
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Antwort #15 - 07.02.2006 um 09:57:37
 
felix2565 schrieb am 07.02.2006 um 06:12:54:
klar, hiess es, man braucht ein Visum - meine Frage ist in der PRAXIS, wieso ?
soweit ich weiss, reise ich von der BRD nach F durch eine eigentlich grenzfreie Grenze ohne Kontrollen...dort wo ich wohne, stehen keine Grenzbeamte mehr rum.
Somit ist die Grenze doch offen und meine letzten Fragen sind relevant, da eben ja wesentlich ist, inwiefern die gesetzl. Gegebenheiten mit Visum und 3 - Monatsfrist überhaupt kontrolllierbar sind !?

Versuchen wir es mal mit einem "Gleichnis":
In deutschen U-Bahnen (soweit ich die kenne) wird auch nicht bei jedem Fahrgast kontrolliert, ob er eine Fahrkarte hat. Nichtsdestotrotz ist jeder verpflichtet, eine zu haben. Und ab und zu gibt es halt mal Kontrollen in der U-Bahn...

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Berthold
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Antwort #16 - 07.02.2006 um 12:59:30
 
Guten Tag,

@Ronny
Drittausländer, die mit einem AT in einem Schngen-Staat leben, werden nicht gestempelt.

Gruß
Berthold
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felix2565
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Antwort #17 - 07.02.2006 um 18:31:20
 
Berthold schrieb am 07.02.2006 um 12:59:30:
Guten Tag,

@Ronny
Drittausländer, die mit einem AT in einem Schngen-Staat leben, werden nicht gestempelt.

Gruß
Berthold



___________________________

DAnke erstmal für eure ANtworten:

genau solche Sachen wie es wirklich abläuft will ich wissen -
Gestzesauszüge sind eines, aber wie werden die in realitas gehandhabt - die Grenze ist doch offen !
Eben, wird gestempelt oder kann man mit einem franz. AT "einfach" legal einreisen. ??

_____________________________________________________

Mick schrieb am 07.02.2006 um 07:49:00:
_______________________________________________________
Hoi,
nein, siehe Antwort #4
Mit (dem richtigen) französischen Aufenthaltstitel wird
kein Visum benötigt. Der Klammerzusatz gilt für Fälle
wie "französische Aufenthaltsgestattung" oder "franz.
Duldung".


@ Mick :
DAS interessiert mich natürlich vor allem:
Ob man dann eben doch eine Aufenthalts und Arbeitserlaubis hat !? (wenn zB dieser Klammerzusatz vorhanden ist)
DENN meine Freundin sagt mir ständig, die franz. Präfektur hat ihr gesagt, mit dem AT kann sie in der EU arbeiten und leben.

Was ist nun also richtig ?

D A N K E  vorab.
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Abu
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Antwort #18 - 07.02.2006 um 19:01:26
 
felix2565 schrieb am 07.02.2006 um 18:31:20:
genau solche Sachen wie es wirklich abläuft will ich wissen -
Gestzesauszüge sind eines, aber wie werden die in realitas gehandhabt - die Grenze ist doch offen !
Eben, wird gestempelt oder kann man mit einem franz. AT "einfach" legal einreisen. ??

Ich glaube, es ist mittlerweile jedem hier klar geworden, was Du willst, nämlich einschätzen, wie groß das Risiko ist, erwischt zu werden, wenn Du Dich nicht an die Regelungen hältst  : Ärgerlich

Zitat:
DAS interessiert mich natürlich vor allem:
Ob man dann eben doch eine Aufenthalts und Arbeitserlaubis hat !? (wenn zB dieser Klammerzusatz vorhanden ist)
DENN meine Freundin sagt mir ständig, die franz. Präfektur hat ihr gesagt, mit dem AT kann sie in der EU arbeiten und leben.

Zum wiederholten und meinerseits letztem Mal: Sie hat das Recht auf Besuche, die 90 Tage im Halbjahr nicht übersteigen dürfen.  Das ergibt sich aus Artikel 21 SDÜ: Zitat:
Drittausländer, die Inhaber eines gültigen, von einer der Vertragsparteien ausgestellten Aufenthaltstitels sind, können sich aufgrund dieses Dokuments und eines gültigen Reisedokuments höchstens bis zu drei Monaten frei im Hoheitsgebiet der anderen Vertragsparteien bewegen, soweit sie die in Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a, c und e aufgeführten Einreisevoraussetzungen erfüllen und nicht auf der nationalen Ausschreibungsliste der betroffenen Vertragspartei stehen.

Sie hat NICHT das Recht, hier länger zu leben oder zu arbeiten. Das wiederum ergibt sich aus dem Anwendungsbereich des FreizügG/EU, vgl. § 1 FreizügG/EU. Zitat:
Dieses Gesetz regelt die Einreise und den Aufenthalt von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) und ihrer Familienangehörigen.

Punkt. Ne, besser: Ausrufezeichen!

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Antwort #19 - 07.02.2006 um 20:10:23
 
...und wenn dann der Titel in Frankreich seit fünf Jahren
besteht, kann man dort nachfragen, ob man den Zusatz
"Daueraufenthalt/EU" (oder so ähnlich) erhält. Damit kann
man es dann auch in den anderen EU-Staaten versuchen
Aber ist ja noch was hin...
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #20 - 07.02.2006 um 20:30:32
 
Abu schrieb am 07.02.2006 um 19:01:26:
Ich glaube, es ist mittlerweile jedem hier klar geworden, was Du willst, nämlich einschätzen, wie groß das Risiko ist, erwischt zu werden, wenn Du Dich nicht an die Regelungen hältst  : Ärgerlich
_________
Zum wiederholten und meinerseits letztem Mal: Sie hat das Recht auf Besuche, die 90 Tage im Halbjahr nicht übersteigen dürfen.  Das ergibt sich aus Artikel 21 SDÜ:
Sie hat NICHT das Recht, hier länger zu leben oder zu arbeiten. Das wiederum ergibt sich aus dem Anwendungsbereich des FreizügG/EU, vgl. § 1 FreizügG/EU.
Punkt. Ne, besser: Ausrufezeichen!

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mir ist klar, dass du aus prinzip das negative unterstellst.
klar, ich will wissen, was das risiko ist, um es dann ggf, bleiben zu lassen oder zu tun.
und wenn du richten willst, du es, sofern du meinst, dies steht dir zu.
dennoch DANKE für deine antworten.

Die Praxis, nach der ich fragte, weiss ich nun immer noch nciht - mit den Kontrollen etc.
Demnach ist es wohl so, dass man aus F einreisen kann - kann man kein Visum vorweisen, muss man zurück. .. sofern man kontzrolliert wird ..
wird man dies ? und wenn ja, welche konsequenzen hätte diese für den AT in Frankreich?
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felix2565
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Antwort #21 - 07.02.2006 um 20:32:18
 
Mick schrieb am 07.02.2006 um 20:10:23:
...und wenn dann der Titel in Frankreich seit fünf Jahren
besteht, kann man dort nachfragen, ob man den Zusatz
"Daueraufenthalt/EU" (oder so ähnlich) erhält. Damit kann
man es dann auch in den anderen EU-Staaten versuchen
Aber ist ja noch was hin...



DANKE Dir, dieser Hinweis ist sehr hilfreich -
die QUelle wäre interessant und wieso halt erst nach 5 Jahren....

Gruss
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Antwort #22 - 07.02.2006 um 23:54:08
 
felix2565 schrieb am 07.02.2006 um 20:30:32:
mir ist klar, dass du aus prinzip das negative unterstellst.
Nein, überhaupt nicht aus Prinzip. Nur in begründeten Einzelfällen.

Zitat:
klar, ich will wissen, was das risiko ist, um es dann ggf, bleiben zu lassen oder zu tun.
Na also, habe ich also doch die Wahrheit "unterstellt"...

Zitat:
und wenn du richten willst, du es, sofern du meinst, dies steht dir zu.
Ich richte nicht. Ich leiste aber auch keine Hilfestellung...

Zitat:
Die Praxis, nach der ich fragte, weiss ich nun immer noch nciht - mit den Kontrollen etc.
Demnach ist es wohl so, dass man aus F einreisen kann - kann man kein Visum vorweisen, muss man zurück. .. sofern man kontzrolliert wird ..
Zumal ich mittlerweile sowieso das Gefühl habe, daß Du nicht zuhörst...

Abu

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Antwort #23 - 21.02.2006 um 14:57:26
 
Wollt nur kurz zu Heirat in  Frankreich was anfügen:
Bis vor kurzem war es noch sehr leicht, sogar einen Sans-Papier ("Ausländer ohne Papiere") in Fankreich zu heiraten, ohne Wartezeiten und alles.

Heute sieht das etwas anders aus. Es gibt auch "Scheinehenbefragungen" und es kann sich auch etwas länger (Bei einem Freund etwa zwei Monate) dauern.
Meiner persönlichen Meinung nach kann es echt geschickter sein in F. zu heiraten, aber es kommt natürlich auf die Gegebenheiten an.
Fragt doch einfach in Frankreich nach was an Dokumenten usw. gebraucht wird und wie lange s' dauert.
Vielleicht könntest Du das dann auch hier rein posten, würd mich auch interessieren.
Grüße,
Mena
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felix2565
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Antwort #24 - 14.06.2006 um 18:18:17
 
hi,

folgende fragen:
derzeit läuft die beantragung für ein visum zur eheschließung...wir besorgne die paoiere.

dennoch hat meine freundin (staatsang.e = kamerunesin) in frankreich bald einen aufenthaltstitel mit arbeitserlaubnis für 1 jahr (grundlage: asylantrag basierend auf sozialen gründen)..erstmal...

erhält sie damit von der deutschen botschaft "leicht" ein touristenvisum, um mich zu besuchen ?

danke vorab
gruss
fsaah
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Antwort #25 - 15.06.2006 um 08:48:41
 
felix2565 schrieb am 14.06.2006 um 18:18:17:
dennoch hat meine freundin (staatsang.e = kamerunesin) in frankreich bald einen aufenthaltstitel mit arbeitserlaubnis für 1 jahr (grundlage: asylantrag basierend auf sozialen gründen)..erstmal...

Hi,
ein Aufenthalttitel als Asylantragstellerin? Oder was
ist damit gemeint?

Zitat:
erhält sie damit von der deutschen botschaft "leicht" ein touristenvisum, um mich zu besuchen ?


Sollte sie "nur" Asylbewerberin sein, dann gehe ich
davon aus, dass es kein Visum geben wird.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Antwort #26 - 15.06.2006 um 10:00:57
 

Hallo Mick,
habe gerade aus anderer offizieller quelle folgende antwort erhalten:

"...seit dem Inkrafttreten des Schengener Abkommens, am 26. März 1995,  können Nicht-EU-Staatsangehörige mit Wohnsitz in Frankreich mit ihrem nationalen Reisepass und einer gültigen Carte de séjour oder titre de séjour (blau-rosa Etikett im Pass) visafrei in die anderen Unterzeichnerstaaten des Abkommens einreisen (Deutschland, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Portugal, Spanien, Österreich, Dänemark, Finnland, Norwegen, Schweden, Griechenland, Italien, Island)...."

meine freundin wird dann demnach, so meine ich, mit dem titre de sejour,  also für 3 monate ohne ein touristenvisum in papierform in der tasche haben zu müssen, einreisen dürfen.

Danke dir,
fsaah

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Antwort #27 - 15.06.2006 um 10:14:31
 
Gucke gerade Deine letzten Beiträge und frage mich
dabei, wieso hier eigentlich ein neuer Thread aufge-
macht wurde.
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Antwort #28 - 15.06.2006 um 11:16:39
 
na weil ich nun bzgl. eines titre de sejour MIT arbeitserlaubnis fragte,
aber du hast recht, prinzipiell geht es noch immer unm das thema visum....

gott vergebe mir.
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Antwort #29 - 15.06.2006 um 16:06:00
 
felix2565 schrieb am 15.06.2006 um 11:16:39:
na weil ich nun bzgl. eines titre de sejour MIT arbeitserlaubnis fragte,


Naja, die Antwort steht ja nun auch schon länger
im alten Thread, mit dem ich verbunden habe.
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