Galak schrieb am 02.02.2006 um 23:34:06:Finde das schon sehr suspekt, da, wie Ronny anmerkte, eine materielle Prüfung des Standesamtes nur bei Anlegung eines Familienbuches stattfindet, die
ABH auf ein Familienbuch aber nicht besteht UND die
ABH mein Einkommen überprüft, obwohl dazu gem. §28
AufenthG keine Veranlassung besteht...
Dann frage ich mich nach dem Sinn dieser Maßnahmen...
Was soll ich also tun ????
Sooo kompliziert ist das ja auch wieder nicht...
Zum Thema Prüfung Standesamt / Familienbuch:
Wenn das Standesamt auf Bitten der
ABH die Gültigkeit der Ehe prüft, ohne ein Familienbuch anzulegen, kostet Dich das wohl nichts. Wenn ein Familienbuch angelegt wird, kostet Dich das was, aber dafür bekommst und auch eine deutsche Urkunde, die immer wieder verwendbar ist. Ich persönlich hätte dann gerne die Urkunde...
Zu Thema Einkommen wurde die Begründung und der Ratschlag doch schon geliefert:
fons schrieb am 01.02.2006 um 22:39:46:Es sei der Hinweis erlaubt:
bei nicht nachgewiesener Sicherstellung des
LU kann es dazu führen, dass die
AE evtl. nur für 1 Jahr statt 3 erteilt wird.
Richtig ist aber, dass die
AE grundsätzlich erteilt werden muss ohne entspre-
chende Nachweise (unterstellt, es wird keine Scheinehe vermutet).
nixwissen schrieb am 01.02.2006 um 22:53:28:Für einen Selbstständigen sollte man dann also abwägen, was mehr Aufwand ist.
Abu