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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung/Bilanz (Gelesen: 3.564 mal)
Galak
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01.02.2006 um 22:16:38
 
Hallo,

habe heute mit meiner ABH gesprochen welche Unterlagen sie zur Erteilung einer AE zweckes FZF benötigt.
Ich selbst bin Deutscher und meine Verlobte ist bereits seit fast 2 Jahren in D, zuletzt mit einer AE zum Besuch eines Sprachkurses.

Mich verwunderte nun, dass die ABH mein Einkommen überprüft und ich ihnen als Selbständiger meine Bilanzen und eine steuerliche Unbedenklichkeitesbescheinigung vorlegen muss. Von einem Mietvertrag und einem Kontoauszug, aus dem die Mietzahlung ersichtlich ist, mal ganz zu schweigen....

Ist die Verfahrensweise der ABH in HH legitim  und bin ich verpflichtet die Unterlagen vorzulegen ?


Zudem soll die in Dänemark vollzogene Hochzeit vorher durch das Standesamt anerkannt werden, wobei aber die Ausstellung eines Famiienbuches, nicht erforderlich sei.

Was darf ich mir denn unter dieser Anerkennung vorstellen und wie läuft diese ab?


Danke für Eure Antworten

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nixwissen
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Antwort #1 - 01.02.2006 um 22:34:21
 
Hi,

Das ist nicht korrekt.
Verweise auf §28 des AufenthG und besonders auf den ersten Satz, "abweichend von §5 Abs. 1 Nr. 1".
Damit ist die Sicherung des Lebensunterhalts gemeint und die spielt bei FZF zu Deutschen eben keine Rolle.

Das sind ja tolle Aussichten wenn die in HH so drauf sind.
Mit denen werde ich dieses Jahr auch noch zu tun haben.

Gruß,
Norbert
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 01.02.2006 um 22:39:46
 
Es sei der Hinweis erlaubt:

bei nicht nachgewiesener Sicherstellung des LU kann es dazu führen, dass die
AE evtl. nur für 1 Jahr statt 3 erteilt wird.

Richtig ist aber, dass die AE grundsätzlich erteilt werden muss ohne entspre-
chende Nachweise (unterstellt, es wird keine Scheinehe vermutet).
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nixwissen
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Antwort #3 - 01.02.2006 um 22:53:28
 
Hi,

Aha, wieder was gelernt. Für einen Selbstständigen sollte man dann also abwägen, was mehr Aufwand ist.
Das mit Mietvertrag und entsprechendem Kontoauszug ist ja einfach, da würde ich nicht anfangen zu diskutieren. Das scheint aber auch üblich zu sein, auch wenn mir die rechtliche Grundlage nicht ganz klar ist.
Als Angestellter würde ich auch nur meine Abrechnungen vorlegen und deutlich darauf hinweisen, daß das nach §28... eigentlich nicht nötig wäre und keine Rolle spielt. Da das bei Dir aber ja doch mit mehr Aufwand verbunden wäre, würde ich mich da schon gerade machen.

Aber ist es nicht eher üblich, daß die AE erstmal auf 2 Jahre befristet wird? Finde ich etwas merkwürdig, daß jede ABH das scheinbar halten kann wie sie will.

Zur Heirat in Dänemark guckst Du hier:
http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#35

Diese hopsende Seite macht mich kirre...

Gruß,
Norbert
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Galak
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Antwort #4 - 01.02.2006 um 22:54:35
 
Die ABH meinte das sie die AE für einen Zeitraum von 18 bis 36 Monaten ausstellt. Vielleicht ist das dann der einkommensabhängige Faktor.

Möchte natürlich auch nicht negativ auffallen, in dem ich mich weigere die Unterlagen vorzulegen... Nur finde ich es schon seltsam, dass z.b. in HH so viel "härtere" Bedingungen gelten als z.b. in S-H. Leider bin ich da nicht gemeldet...

Und wie schauts mit der Vorlage des Mietvertrages aus und der standesamtlichen Anerkennung der Ehe ??? Jemand da Erfahrungen bzw. kann nähere Angaben machen ?
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Galak
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Antwort #5 - 01.02.2006 um 22:58:40
 
Jo, den Link kenne ich, es geht auch nicht um die Legalisierung der Urkunde, sondern um einen Termin bei Standesamt in HH.
Diese soll dann die Heirat für die ABH anerkennen, was auch ca. 1 bis 2 Wochen dauert, sagte man mir.

Nur was können sie prüfen und was für Unterlagen können sie verlangen ? Die Heiratsurkunde ist ja bereits rechtsgültig in Deutschland und einen gemeinsamen Wohnsitz weisen wir auch vor.
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Antwort #6 - 01.02.2006 um 23:18:57
 
Hi,

Inwiefern ist die Heirat in D rechtsgültig bzw. wie meinst Du das?
Ich nehme an Du hast kein deutsches Papier vom Standesamt über diese Heirat?
Dann wollen die wohl irgendeinen Zettel vom Standesamt, daß das alles so seine Richtigkeit hat.
Ruf entweder das Standesamt an oder legt gleich ein Familienbuch an.
Das scheint ein Fall zu sein, der die Empfehlung dazu bestätigt.

Gruß,
Norbert
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Antwort #7 - 01.02.2006 um 23:36:45
 
Die Heirat ist ja aufgrund der dänischen Heiratsurkunde bereits gültig...

Keine Ahnung was das Standesamt da noch für die ABH anzuerkennen hat...

Werde dort mal anrufen und nachfragen...
Aber vielleicht weiß das auch jemand hier ?
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Antwort #8 - 02.02.2006 um 01:46:01
 
Hi,

Natürlich ist die dänische Heirat in D rechtsgültig, wenn sie in Dänemark nach dort geltendem Recht geschlossen wurde.
Die Ehe könnte auch in Timbuktu geschlossen worden sein. Wenn sie dortigem Recht entsprach ist sie auch hier gültig.
Das hilft Dir ohne entsprechende Papiere aber manchmal nicht viel.

Recht haben und bekommen sind zwei verschiedene Sachen.
Die ABH ist wohl nicht mit der legalisierten Urkunde zufrieden sondern will was vom Standesamt haben.
Besorge Dir ein Familienbuch und Du hast Ruhe.

Gruß,
Norbert
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Antwort #9 - 02.02.2006 um 08:00:56
 
Was nun immer noch nicht klärt, wie das Standesamt die Heirat anerkennen will OHNE dabei ein Familienbuch anzulegen, denn so sagte mir der Mitarbeiter der ABH das.

Den Rest weiß ich selbst und habe ich auch schon vorher geschrieben, nur das mit dem Verfahren dieser Anerkennung möchte ich gerne geklärt wissen...


Danke und greetz
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Antwort #10 - 02.02.2006 um 08:28:06
 
Zitat:
wie das Standesamt die Heirat anerkennen will OHNE dabei ein Familienbuch anzulegen, denn so sagte mir der Mitarbeiter der ABH das


Hi,

das ist Unfug, das Standesamt kann eigentlich nur materiell prüfen im Zusammenhang mit der Anlegung eines Familienbuches.

Allenfalls eine interne Prüfung, aber es wird dann keine "offizielle" Entscheidung geben können.

Das bedeutet jede Behörde muß für sich selbst entscheiden ob sie Zweifel an der Gültigkeit der Eheschließung hat oder nicht.

Das ist eben das Schicksal des Dänemark-Weges Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #11 - 02.02.2006 um 23:34:06
 
Also fasse ich zusammen:

Die ABH möchte eine vorherige Anerkennung der Heirat, besteht jedoch nicht auf Anlage eines Familienbuches.
Des Weiteren möchte sie Einblick in meine Einkommensverhältnisse haben, eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung sehen und meinen Mietvertrag einsehen...

Finde das schon sehr suspekt, da, wie Ronny anmerkte, eine materielle Prüfung des Standesamtes nur bei Anlegung eines Familienbuches stattfindet, die ABH auf ein Familienbuch aber nicht besteht UND die ABH mein Einkommen überprüft, obwohl  dazu gem. §28 AufenthG keine Veranlassung besteht...


Dann frage ich mich nach dem Sinn dieser Maßnahmen...

Was soll ich also tun ????
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Antwort #12 - 03.02.2006 um 09:33:44
 
Galak schrieb am 02.02.2006 um 23:34:06:
Finde das schon sehr suspekt, da, wie Ronny anmerkte, eine materielle Prüfung des Standesamtes nur bei Anlegung eines Familienbuches stattfindet, die ABH auf ein Familienbuch aber nicht besteht UND die ABH mein Einkommen überprüft, obwohl  dazu gem. §28 AufenthG keine Veranlassung besteht...


Dann frage ich mich nach dem Sinn dieser Maßnahmen...

Was soll ich also tun ????

Sooo kompliziert ist das ja auch wieder nicht...

Zum Thema Prüfung Standesamt / Familienbuch:
Wenn das Standesamt auf Bitten der ABH die Gültigkeit der Ehe prüft, ohne ein Familienbuch anzulegen, kostet Dich das wohl nichts. Wenn ein Familienbuch angelegt wird, kostet Dich das was, aber dafür bekommst und auch eine deutsche Urkunde, die immer wieder verwendbar ist. Ich persönlich hätte dann gerne die Urkunde...

Zu Thema Einkommen wurde die Begründung und der Ratschlag doch schon geliefert:
fons schrieb am 01.02.2006 um 22:39:46:
Es sei der Hinweis erlaubt:

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AE evtl. nur für 1 Jahr statt 3 erteilt wird.

Richtig ist aber, dass die AE grundsätzlich erteilt werden muss ohne entspre-
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nixwissen schrieb am 01.02.2006 um 22:53:28:
Für einen Selbstständigen sollte man dann also abwägen, was mehr Aufwand ist.


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Antwort #13 - 03.02.2006 um 19:03:16
 
So, habe heute mit dem Standesamt telefoniert und dieses bestätigte mir, dass sie ausser der Anlage eines Familienbuches keine weitere Anerkennung durchführen und das Familienbuch wäre freiwillig.
Möchte ich es haben, benötigen sie die Geburtsurkunde meiner Frau, unsere dänische Heiratsurkunde (ohne Legalisierung), eine Abschrift des Familienbuches meiner Eltern und das wars.. Also eine einfache Aktion...

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