Anni315 schrieb am 31.01.2006 um 12:44:37:Wird das Kind dann automatisch deutsch??
Das Kind eines Deutschen ist ebenfalls deutsch, unabhängig vom Geburtsort:
Zitat:§ 4
StAG(1) Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Ist bei der Geburt des Kindes nur der Vater deutscher Staatsangehöriger und ist zur Begründung der Abstammung nach den deutschen Gesetzen die Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erforderlich,
so bedarf es zur Geltendmachung des Erwerbs einer nach den deutschen Gesetzen wirksamen Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft; die Anerkennungserklärung muss abgegeben oder das Feststellungsverfahren muss eingeleitet sein, bevor das Kind das 23. Lebensjahr vollendet hat.
...
Zitat:Wer übernimmt dann die Kosten der Geburt?
Die Krankenversicherung. Besteht keine, zahlt man selbst.
Zitat:Achso sie lebt nicht in Deutschland! Kann sie Unterstützung vom Staat bekommen?
Wenn sie nach der Geburt mit dem deutschen Kind legal einreist, durchaus möglich.
Zitat:Ihr Freund würde noch nicht einmal Unterhalt zahlen können!!
Schöner Freund. Da wird er kaum drum herum kommen können und sich im Zweifel eine Arbeit suchen müssen. Ansonsten wird das Jugendamt den Kindesunterhalt vorstrecken und sich das Geld später vom Vater zurück holen.