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Schwanger von einem Deutschen. Bitte um Hilfe!! (Gelesen: 1.535 mal)
Anni315
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Schwanger von einem Deutschen. Bitte um Hilfe!!
31.01.2006 um 12:44:37
 
Hallo,

nun suche ich auf diesem Weg hilfe.
Meine Freundin kommt aus der Ukraine, hat ein Visum aber nur für 1/4 Jahr aus Österreich.
Ihr Freund ist ein deutscher und nun ist sie im 7 Monat schwanger. Wie läuft das alles ab? Geburt in Deutschland?? Wird das Kind dann automatisch deutsch?? Wer übernimmt dann die Kosten der Geburt?
Achso sie lebt nicht in Deutschland! Kann sie Unterstützung vom Staat bekommen? Ihr Freund würde noch nicht einmal Unterhalt zahlen können!!
So ich hoffe man konnte meine Fragen verstehen? unentschlossen
Hoffe auf Antwort!!

Vielen lieben Dank im vorraus.
Anni
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Ralf
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Moin Moin ;)


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 31.01.2006 um 13:00:09
 
Anni315 schrieb am 31.01.2006 um 12:44:37:
Wird das Kind dann automatisch deutsch??

Das Kind eines Deutschen ist ebenfalls deutsch, unabhängig vom Geburtsort:
Zitat:
§ 4 StAG

(1) Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Ist bei der Geburt des Kindes nur der Vater deutscher Staatsangehöriger und ist zur Begründung der Abstammung nach den deutschen Gesetzen die Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erforderlich, so bedarf es zur Geltendmachung des Erwerbs einer nach den deutschen Gesetzen wirksamen Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft; die Anerkennungserklärung muss abgegeben oder das Feststellungsverfahren muss eingeleitet sein, bevor das Kind das 23. Lebensjahr vollendet hat.
...


Zitat:
Wer übernimmt dann die Kosten der Geburt?

Die Krankenversicherung. Besteht keine, zahlt man selbst.

Zitat:
Achso sie lebt nicht in Deutschland! Kann sie Unterstützung vom Staat bekommen?

Wenn sie nach der Geburt mit dem deutschen Kind legal einreist, durchaus möglich.

Zitat:
Ihr Freund würde noch nicht einmal Unterhalt zahlen können!!

Schöner Freund. Da wird er kaum drum herum kommen können und sich im Zweifel eine Arbeit suchen müssen. Ansonsten wird das Jugendamt den Kindesunterhalt vorstrecken und sich das Geld später vom Vater zurück holen.
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Anni315
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #2 - 31.01.2006 um 13:43:37
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Aber leider habe ich noch soooooooooo viele Fragen....

Hat es Vorteile wenn das Kind in Deutschland geboren wird? Oder ist es egal??

Eine von vielen Fragen  Zwinkernd

lg
Anni

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Sphynx
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 31.01.2006 um 15:40:42
 
Anni315 schrieb am 31.01.2006 um 13:43:37:
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Hat es Vorteile wenn das Kind in Deutschland geboren wird? Oder ist es egal??



Das ist egal! Warum meinen die Leute immer bloss, Deutschland sei diesbezgl. wie die USA ?  Augenrollen

Sei mir nicht böse, aber Kinder als Eintrittskarte in ein "besseres" Land in die Welt zu setzen finde ich schlimm.
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No hay mal que dure 100 años, ni pendejo que lo aguante...
 
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Sondra
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 31.01.2006 um 16:04:04
 
Zitat:
Hat es Vorteile wenn das Kind in Deutschland geboren wird? Oder ist es egal??


Wenn du die Staatsangehörigkeit des Kindes meinst bzw. seine Eigenschaft Deutsch zu sein, dann ist es egal. Wenn du die Ausstattung der Krankenhäuser und medizinischen Betreuung meinst, dann könnte Deutschland vorteilhafter sein. Die Frage wäre in diesem Fall allerdings: wer zahlt?  unentschlossen

Gruß  Smiley Sondra

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